Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 20:51
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:51:51 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1 2 »   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Ich bin neu hier  (Gelesen 774 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« am: 25. März 2011, 08:21:07 »


Hallo!

ich bin gerade etwas traurig, dass ich Euch nicht schon eher gefunden habe. So viele Informationen, die mir bis gestern entgangen sind.... leider.

Ich bin seit 2006 in der Insolvenz (2007 Restschuldbefreiung) und habe nun schreckliche Angst, dass ich nicht alles richtig gemacht habe.
Gestern bin ich bei meiner Suche im I-Net nach "Steuererklärung" bei Insolvenz, auf Euch gestoßen...
Es ist so, dass ich im letzten Jahr wieder geheiratet habe und wir nun die Steuererklärung machen wollen.
Ich bin selbständig und mein Mann arbeitet "ganz normal". Er verdient wesentlich besser als ich und so wollten wir Stkl: 3/5 wählen.
Nun hab ich gelesen, dass man das gar nicht darf. Ist das so?

Auch von einem "Fiktiven" Einkommen, dass bei mir zugrunde gelegt wird, wusste ich bis gestern nichts!
Ich bin so erschrocken, nicht, weil ich nichts "abführen" will an die Gläubiger, sondern, weil ich so unwissend bin und davon noch nie etwas gehört habe. (auch meine Insolvenzanwältin hat mich daürber nicht aufgeklärt, als ich meine Absicht, mich selbstständig zu machen mit ihr besprochen hatte!)

Ich habe dann gestern dort angerufen um wegen der Lohnsteuerklassen bei der STeuererklärung nachzufragen und auch wegen dem Fiktiven Einkommen...

Zur Steuer sagte man mir: "Das können sie machen, wie sie wollen!"
Zum fiktiven Einkommen konnte man mir auch keine Auskunft geben!
Zu meiner Frage, WO ich denn Antworten auf meine Fragen bekommen kann, sagte man mir:  das wüsste sie auch nicht.

Wer kann mir denn sagen, was u. wieviel mein "Fiktives" Einkommen ist?
Ich bin eigentlich gelernte Bürokauffrau. Mein letztes Vollzeit-Netto-Gehalt war: ca. 1200.-Euro
Ich habe noch 2 unterhaltspflichtige Kinder. Meine Tochter studiert und mein Sohn ist in Ausbildung (für ihn bekomme ich seit Jahren keinen Pfennig Unterhalt).
Mein Gehalt lag also unter einer Pfändung.


Könnt Ihr mir vielleicht helfen?

Ich bin ganz verzweifelt, weil ich Angst habe das mir die REstschuldbefreiung versagt wird, weil ich evtl. hätte etwas "abführen" müssen und es nicht getan hab...


Auch, wie sich das mit dem LohnsteuerJahresausgleich verhält?

Ich danke Euch schon mal und freu mich, dass Ihr Euch Zeit für mich nehmt!


 
Gespeichert
juergengrisu
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 196

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 26


« Antworten #1 am: 25. März 2011, 08:34:47 »

Hi Katze

seit 2006 sind sie in der Insolvenz... seit 2007 (Restschuldbefreiung? die gibt es erst nach 6 Jahren..
sind sie schon in der WVP? wenn sie einen Beschluss haben wo steht:dem Schuldner wird die RSB angekündigt ,und das Verfahren nach § 200 inso aufgehoben.
Dann sind sie in der WVP und dürfen wieder eigenes Gels ansparen und ich glaube auch die Steuerrückzahlung behalten.

gruße von juergengris
Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 25. März 2011, 08:48:21 »

Hallo Juergengrins,

lieben Dank für die schnelle Antwort.

Natürlich meinte ich in der Wohlverhaltensphase... sorry ;o) bin gerade so verwirrt...

Ich meinte die Veranlagung bei der Lohnsteuer... ob wir als Verheiratete 3/5 wählen dürfen?

Gespeichert
Achdujeh


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 25. März 2011, 08:56:44 »


... und so wollten wir Stkl: 3/5 wählen.
Nun hab ich gelesen, dass man das gar nicht darf. Ist das so?
Jein!

Im Prinzip darf jeder seine Steuerklasse selbst wählen. In der Praxis kommt es darauf an, ob die Wahl sachgerecht ist oder ob man seine Gläubiger damit schädigen will.

Wenn also die Wahl 3/5 dazu führt, dass jeder von euch in etwa die Steuern abgezogen bekommt, die bei der jährlich Steuererklärung tatsächlich ermittelt werden, ist alles in Ordnung.

Versucht man jedoch als Insolaner sein Nettoeinkommen durch die Wahl eine ungünstigen Steuerklasse zu reduzieren, um damit den Pfändungsbeitrag zu reduzieren, und bekommt bei der Steuererklärung der Ehepartner dadurch einen höhere Est-Erstattung, handelt es sich um eine Gläubigerbenachteiligung. Und die kann böse Folgen haben.

Ich habe dann gestern dort angerufen um wegen der Lohnsteuerklassen bei der STeuererklärung nachzufragen und auch wegen dem Fiktiven Einkommen...
Ich nenne das manchmal "Schuldner-Harakiri". Anrufen bei Treuhändern gehört nach meiner Überzeugung bei Insolaner zu den verbotenen Dingen. Ich möchte nicht wissen, wieviele Insolaner sich durch telefonische Auskünfte schon in Sicherheit gewiegt haben und hinterher geschockt dastanden, weil man sich im TH-Büro überhaupt nicht daran erinnern konnte oder der Schuldner wohl was missverstanden habe und ansonsten jetzt leider die Folgen tragen muss.

Mit Treuhändern bitte nur schriftlich verkehren. Ich habe die besten Erfahrungen mit Faxen plus Protokollausdruck auf Normalpapier gemacht.

Wer kann mir denn sagen, was u. wieviel mein "Fiktives" Einkommen ist?
Ich bin eigentlich gelernte Bürokauffrau. Mein letztes Vollzeit-Netto-Gehalt war: ca. 1200.-Euro
Ich habe noch 2 unterhaltspflichtige Kinder. Meine Tochter studiert und mein Sohn ist in Ausbildung (für ihn bekomme ich seit Jahren keinen Pfennig Unterhalt).
Mein Gehalt lag also unter einer Pfändung.
Wenn von der Regel ausgegangen wird, der Selbständige habe so abzuführen, als wenn er/sie entsprechend der Ausbildung abhängig beschäftigt sei, dann hast du m.E. nichts zu befürchten. Du müsstest als Angestellte in deinem erlernten und zuletzt ausgübten Beruf nicht abführen, also jetzt auch nichts.

Ansonsten wäre was die RSB angeht ohnehin noch nichts verloren, da der/die Selbständige den Zeitpunkt der Abführung der pfändbaren Beträge selbst bestimmen kann. Selbst wenn du Beträge abzuführen hättest, könntest du das also auch jetzt noch tun.

FG Achdujeh
Gespeichert
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #4 am: 25. März 2011, 09:08:49 »

ob wir als Verheiratete 3/5 wählen dürfen?
Die Frage stellt sich nicht, da Sie selbständig sind und keinen Arbeitslohn beziehen. Und da gehört Ihr Mann schon kraft Gesetz in die Steuerklasse III. Zu wählen gibt es da gar nix.
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. März 2011, 09:08:49 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 25. März 2011, 09:09:28 »

@Achdujeh,

ich dank Dir so sehr für die ausführlichen Antworten!

Kann ich das so verstehen, dass "meine" Steuererstattung, wenn wir die Erklärung mit 4/4 machen würden, auch nicht genug wäre, um die Gläubiger zu bedienen?

Auch danke, zu der Info wegen "lieber nicht telefonisch beim TH informieren". Ich bin wohl einfach zu gutgläubig und naiv!
Ich habe zwar kein Fax, aber vielleicht gehen ja auch E-Mails???






Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 25. März 2011, 09:12:42 »

@Maurice Garin... auch Dir DAnKE!

4/4 wäre der Fall, wenn wir uns getrennt veranlagen würden. Dadurch würde mein Mann aber schlechter gestellt, als hätte er mich nicht geheiratet! (das haben wir schon ausgerechnet per Elster...)
(ich will ja nicht, das er es bereut ;o)
Gespeichert
Achdujeh


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #7 am: 25. März 2011, 09:53:17 »

So wie Maurice Garin es schon schrieb, die Steuerklassenwahl ist bei Arbeitnehmern wichtig, nicht bei dir als Selbständiger!

Bei Selbständigen in der WVP ist nicht der wirtschaftliche Erfolg wichtig für die Abführung von Beträgen an den TH, sondern er/sie muss Beträge an den TH abführen, als wenn er/sie angestellt wäre.

Ein Selbständiger, der Verlust macht, muss dennoch an den TH Beträge abführen, als wenn er abhängig beschäftigt wäre. Umgekehrt, ein Selbständiger der irre Gewinne macht, muss den TH nur füttern als wenn er angestellt wäre.

Beispiel: Ein gelernter Suppenverkäufer, der in seinem erlernten Suppenverkäuferberuf kein pfändbares Einkommen erzielen würde, muss als erfolgreicher Geschäftsmann nichts an den TH abführen, auch nicht, wenn er als Edelsuppenverkäufer im Frankfurter Bankenviertel die dortigen Großverdiener mit überteuerten Edelsuppen füttert und sich eine goldene Nase verdient biggrin.

Wenn aber ein gelernter Ingenieur ín einer Branche freiberuflich arbeitet, wo er als Angestellter mit Kusshand genommen werden würde und 5000 Euro Nettoeinkommen hätte, dann müsste er als Selbständiger seine pfändbaren Beträge danach berechnen. Auch wenn er in Kuhdorf freiberuflich tätig ist und am Hungertuch nagt.

E-Mails sind für mich Kommunikationsmittel 2. Wahl. Wenn es um wichtige Dinge geht, schreibe ich generell klassische Briefe und schicke die Einwurfeinschreiben oder ich mache Faxen  wink.

Ein Selbständiger ohne Faxgerät? Das geht? Ein Multifunktionsgerät (Laser) kostet heute wohl so um die 200 Euro. Ich kann damit drucken, kopieren, einfache Scans durchführen und eben auch faxen. Ohne mein Allzweckgerät könnte ich mir mein Büro gar nicht vorstellen. Und preislich kommt da kein Tintenstrahler gegen an. Ich füttere mein Brother MFC mit kompatiblem Toner und komme dadurch auf ca. 1 Cent Druckkosten pro Blatt. Als Flatrat-Telefonierer schicke ich meine Faxe auch noch kostenlos. Kein Porto, kein Briefumschlag, und ich habe meine Empfangsbestätigung, die ich abheften kann. Aber das nur am Rande.

Ich denke, man kann es verantworten dir zu sagen, dass Entwarnung angesagt ist. Wenn deine selbständige Tätigkeit allerdings auch als Angestellte möglich wäre und die Tätigkeit als Angestellte dann ein pfändbares Einkommen erwirtschaften würde, dann wäre evtl. noch einmal nachzudenken.

FG Achdujeh
Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 25. März 2011, 10:03:15 »

@achdujeh...

nochmals ganz doll Danke für Deine Mühe!!!

Mit dem Fax hast Du wohl recht...  rougi
200 Euro hab ich allerdings nicht einfach so zur Verfügung... ich werde mir aber ein einfaches Faxgerät anschaffen... werde mich gleich mal umsehen...


Der Verdienst in dem Beruf, den ich gerade als Selbstständiger ausübe (Verkäuferin/Einzelhandel), würde ich, in Vollzeit als Angestellte, weniger verdienen, als in meinem erlernten Beruf. Ich denke aber, dass das Fiktive Einkommen auf meine Ausbildung bezogen würde?

Dein EdelSuppenBeispiel ist schön und ich hab es auch gut verstanden ;o) DANKE!

Ich hab gestern so viel geweint und bin so froh, dass ich Euch hier gefunden hab! Jetzt geht´s mir wirklich schon besser  juchu

Gespeichert
Achdujeh


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #9 am: 25. März 2011, 10:13:26 »

ich werde mir aber ein einfaches Faxgerät anschaffen... werde mich gleich mal umsehen...
Aber bitte nur eines, dass auf Normalpapier druckt und beim Protokollausdruck neben den Sendedaten wenigstens einen Teil des geschriebenen Textes ausdruckt. Ansonsten macht das keinen Sinn. Bei Tintengeräten könnte man auch wesentlich billiger einkaufen, allerdings mit deutlich höheren Verbrauchskosten.

FG Achdujeh
Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 25. März 2011, 10:17:44 »

@achdujeh...

auch für diesen Tip nochmal Danke!!!
Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #11 am: 25. März 2011, 17:29:19 »

Der Verdienst in dem Beruf, den ich gerade als Selbstständiger ausübe (Verkäuferin/Einzelhandel), würde ich, in Vollzeit als Angestellte, weniger verdienen, als in meinem erlernten Beruf. Ich denke aber, dass das Fiktive Einkommen auf meine Ausbildung bezogen würde?

Maßgebend für die Abführung ist die ausgeübte Tätigkeit auf selbständiger Basis weil man davon ausgeht, dass die Tätigkeit die man selbständig ausübt auch ohne Probleme als Angestellter ausüben könnte. Der erlernte Beruf ist im Grunde etwas zweitrangig insbesondere wenn es schon lange her ist und man sozusagen eine lange Berufsunterbrechung hat.

Darlegungspflichtig für Obliegenheitsverletzungen ist sptäer der Gläubiger. Er hat die Voraussetzungen zumindest glaubhaft zu machen. Wenn er glaubhaft macht, dass eine abhängige Beschäftigung in einem anderen Beruf möglich gewesen wäre (mit höheren Verdienstmöglichkeiten) dann hat das Gericht in Folge Amtsermittlungen zu leisten. Und würde sehr wahrscheinlich den Schuldner bitten darzulegen, dass eine solche Beschäftigung nicht möglich war. Praktisch kann man das jedoch nur, wenn man erfolglose Bewerbungen in höher bezahlten Jobs vorlegen kann oder wenn persönliche Voraussetzungen vorliegen die eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar machen (z.B. gesundheitliche Probleme, Allergiene z.B. oder Rückschmerzen oder oder oder).

Letztlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an und es liegt im Ermessen der Gläubiger solche Anträge zu stellen und im Ermessen des Gerichts über einen glaubhaft gemachten Antrag dann zu entscheiden.
Gespeichert
deagle
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 265

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 40


« Antworten #12 am: 25. März 2011, 18:23:13 »

Mal nicht alles so schwarz malen...

Katze hat atm 3 Unterhaltsberechtigte Personen, damit müsste sie nen Nettolohn von mehr als 1.770,-- € Netto erwirtschaften
Versagung wegen Obliegenheitsverletzungen setzen nach 295 InsO setzen Grundsätzlich eine Beeinträchtigung der Gläubiger voraus, das Gericht möchte ich sehen das bestätigt das eine gelernte Einzelhandelskauffrau im freien Markt oben genannten Nettolohn erwirtschaften kann.
Gespeichert
Katze
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 9

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 0


« Antworten #13 am: 26. März 2011, 10:06:38 »

Guten Morgen,
erstmal lieben Dank für Eure Zeit, die Ihr mir schenkt!

Ich werde nun versuchen, herauszubekommen, was ich abgeben müsste, nach einem "Fiktiven Einkommen".

Wenn es für mich die Möglichkeit gäbe, einen Job zu bekommen, in dem ich mehr als 1770.- Euro verdienen würde, dann würde ich die Selbständigkeit natürlich aufgeben  thumbup
(Mein Einkommen jetzt, ist nicht mal die Hälfte) undecided
aber ich komme damit klar.

Ich kann von Zuhause aus arbeiten und spare mir so die Verkehrsmittel. (Ein eigenes Auto habe ich nicht)

Meine Post erledige ich zweimal die Woche mit Ehemanns Wagen.

Ich kann also nur hoffen, dass mein Fall "richtig" bewertet wird  dntknw



Gespeichert
tomwr
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 955

Danke
-von Ihnen: 68
-an Sie: 138


« Antworten #14 am: 26. März 2011, 14:32:13 »

Mal nicht alles so schwarz malen...

Katze hat atm 3 Unterhaltsberechtigte Personen, damit müsste sie nen Nettolohn von mehr als 1.770,-- € Netto erwirtschaften
Versagung wegen Obliegenheitsverletzungen setzen nach 295 InsO setzen Grundsätzlich eine Beeinträchtigung der Gläubiger voraus, das Gericht möchte ich sehen das bestätigt das eine gelernte Einzelhandelskauffrau im freien Markt oben genannten Nettolohn erwirtschaften kann.


Hast Du ne Glaskugel, deagle ?  cheesy
Also ich weiß ja nicht woher Du die 3 unterhaltsberechtigten Personen nimmst.

Der Ehemann dürfte aufgrund des eigenen Gehalts (das auch noch deutlich höher ist) als unterhaltspflichtige Person ausscheiden. Der Sohn in Ausbildung dürfte vermutlich auch ausscheiden sofern er eine Ausbildungsvergütung erhält (wovon ich mal ausgehe).

Zitat
Einkommensanrechnung des Kindes auf den Unterhaltsbedarf

Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen, jedoch nicht in voller Höhe. Der unterhaltsbedürftige Auszubildende hat das Recht seine Ausbildungsvergütung um einen Betrag i.H.v. 90 € vor Anrechnung auf den Unterhaltsbedarf zu kürzen. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf - /für Fachbücher, Berufskleidung etc.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/kind-in-ausbildung.html

Also bei 2 unterhaltspflichtigen Personen liegt die Pfändungsgrenze bei 1570 EUR und bei 1 unterhaltspflichtigen Person bei 1360 EUR. Meiner Meinung nach liegt wahrscheinlich nur 1 unterhaltsberechtigte Person vor.

Und die Schilderung der Rechtslage ist sagen wir mal jetzt keine Schwarzmalerei.
Schönfärberei ist zwar beliebter aber hilft nicht immer weiter.  
Man sollte sich schon immer sachlich mit den Themen auseinandersetzen.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1 2 »   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.6198 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz