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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:52:23 *
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Autor Thema: Ich bin neu und habe einige Fragen  (Gelesen 359 mal)
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Dojoannian
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« am: 30. Oktober 2011, 09:39:56 »

Kurz möchte ich was zu mir schreiben seid Ende August bin ich mit meinem Ehemann in PI,da wir uns durch den Kauf einer Immobilie in hohe Schulden gebracht haben, obwohl wie uns versprochen wir uns nur ein finanzielles Polster für´s Alter und eine finanzielle Spritze für unsere 3 Kinder schaffen wollten durch "Angebliche Steuerersparnis".Wie wir nun feststellen mußten, war alles nur Betrug,denn die Eigentumswohnung ist nur die Hälfte wert wie unser bestehender Kredit,Nun haben wir uns dieses Jahr für die PI entschieden und sind seid Ende August in PI.Hätten diesen Schritt schon eher gehen sollen,aber wir haben immer noch gehofft das die polizeilichen Ermittlungen uns weiterhelfen,aber es kam wie es kommen mußte der Verkäufer ist pleite ,der Immobilienvermittler wird polizeilich gesucht und hat sich ins Ausland abgesetzt und der Bank kann man nichts anhaben.Nun kurz zu meinen Fragen:
1.Ich verdiene ca 1300,00 - 1500€ und meine Mann bezieht eine EU Rente von ca.650€ und ich erhielt von meinem TH einschreiben das ich laut Pfändungstabelle 214,17 € zu zahlen habe ,darauf führte ich ein Telefonat mit ihm das die Schuldnerberaterin mir sagte,das ich meinem Mann unterhaltspflichtig bin,daraud stellte er ein Antrag bei Gericht nach §850 "dass bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Ehemanns ....... gemäß § 850 c IV ZPO ganz unberücksichtig bleibt".Bedeutet das das für mein Mann keine Unterhaltspflicht besteht???
2.Verlangt das Gericht von mir eine Steluungsnahme,was schreibt man dort rein.????
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Fallera
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« Antworten #1 am: 30. Oktober 2011, 09:44:19 »

Willkommen bei PWN,

vorneweg gehe ich davon aus, dass SIE und nicht ihr mann in Insolvenz sind? Eine gemeinschaftliche INsolvenz gibt es nicht.

Zu Ihren Fragen:

1. Wenn das Gericht dem Antrag statt gibt, dann kann es in der Tat passieren, dass ihr mann künftig ganz unberücksichtigt bleibt oder zumindest teilweise.
2. Das Gericht wird IHnen die Möglichkeit einer Stellungnahme geben und entscheidet danach nach billigem Ermessen. Stellen sie klar, warum Ihr Mann berücksichtigt bleiben sollte! Einnahmen, Ausgaben etc. JE mehr Infos, desto besser.
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Kurt Cobain
Dojoannian
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« Antworten #2 am: 30. Oktober 2011, 09:50:38 »

Doch mein Mann ist auch in PI aber jeder für sich.
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Achdujeh


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« Antworten #3 am: 30. Oktober 2011, 10:33:47 »

Für das Gericht: Eventuell gibt es Aufwändungen beim Ehemann, die durch die Krankheit oder Behinderung, die zur EU geführt haben,  bedingt sind. Wenn diese über den normalen Ausgaben liegen, sollten sie unbedingt geltend gemacht werden.

Sind denn alle KInder schon aus dem Haus, bestehen dort keine Unterhaltspflichten mehr?

FG Achdujeh
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Dojoannian
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« Antworten #4 am: 30. Oktober 2011, 11:00:51 »

Nein meine Kinder sind bereits erwachsen wobei ein Sohn aber mit eigenen Eonkommen bei der Bundeswehr ist und am We zu Hause ist.Jedoch haben wir noch eine Schiegermutter/Mutter im Pflegeheim die wir zwar nicht finanzielle unterstützen da sie eigene Ersparnisse hat,aber so betreuen mit Besuchen usw.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 30. Oktober 2011, 11:00:51 »



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Tags: Unterhaltspflichtiger Ehemann Stellungsnahme 
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