Hallo zusammen, niemand hat gesagt das eine Privatinsolvenz einfach ist, es zerrt aber doch über einen sehr langen Zeitraum an den Nerven.
Ich habe am 07.05.2010 ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen,in dem steht:
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung angekündigt (§291 InsO)
Die Laufzeit der Abtretung hat mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens am xx.xx.2009 begonnen und beträgt 6 Jahre.
So wie ich das sehe befinde ich mich demnach in der Wohlverhaltensperiode?
Ich habe nämlich im April 2011 meine Steuererklärung gemacht, und sollte einen kleinen Betrag zurück bekommen, ich habe auch den Steuerbeschei vom Finanzamt bekommen worin steht das Betrag x auf die von mir angegebene Bankverbindung überwiesen wird!!
Auf Nachfrage von mir von den mit der Erstattung zu rechnen sei, sagte mir die Dame vom Finanzamt das Sie den Betrag an den Treuhänder überwiesen hätte

Trotz anders lautendem Steuerbescheides.
Und die Sekretärinen meines TH sind der Meinung das die Erstattung
in die zu verteilende Masse gehörte !? Zu spät in Wohlverhaltensperiode für Steuern 2010
jetzt meine fragen.
Ich bin doch in der Wohlverhaltensperiode, nach obigen schreiben!?
die Steuererstattung für 2010 steht doch uns zu ?
lg
dropsie