Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:57:41 *
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Autor Thema: Ich glaube, ich bin zu dumm, wer kann helfen !!!  (Gelesen 1207 mal)
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uwtis
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« am: 10. Oktober 2009, 18:06:26 »

Hallo erstmal hi

und ein grosses Lob für die tolle Arbeit die hier geleistet wird  thumbup thumbup thumbup

Ich bin vielleicht ein wenig dumm, aber ich bin völlig verwirrt, also bitte ich um ein wenig Nachsicht mit meiner Person !
Ich habe hier schon so einiges durchgelesen zum Thema WVP.
Mein Insolvenzverfahren wurde am 11.04.2008 eröffnet und habe seit dem von keiner Stelle mehr etwas gehört.
Das heisst, es sind jetzt genau 1,5 Jahre, und ich stehe da, wie ein Depp und weiss von nichts.
Ich dachte immer, dass die WVP das letzte Jahr der Insolvenz betrifft !
Was ist mit dem 6 Jahren davor, von denen ich jetzt bereits 1,5 Jahre hinter mir habe ?
Wann beginnt die WVP ? Und wann endet was ? Bekomme ich von keinem ein Bescheid über mein Status ?
Und was hat es damit auf sich, das man mir die Verfahrenskosten vorläufig gestundet hat ? Und wie hoch könnte diese sein?


Ich würde mich freuen, über jede noch so kleine Antwort, die mich nicht dumm sterben lässt !


Vielen Dank schonmal


mfg uwtis
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 10. Oktober 2009, 18:32:52 »



Um das ganze zu verstehen, müssen Sie zunächst eins verstehen:

Es gibt zwei Verfahren

a) ein Insolvenzverfahren, dessen Dauer ab Eröffnung nicht genau bestimmt ist, durchschnittlich 12 – 18 Monate. Am Ende des Insolvenzverfahrens findet der sog. Schlusstermin statt in dem die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO versagt oder eben angekündigt wird. Daraufhin wird das Insolvenzverfahren aufgehoben 
und parallel dazu

b) ein Restschuldbefreiungsverfahren, dessen Dauer ab Eröffnung des Insolvenzverfahren 6 Jahre beträgt

Am Ende des Insolvenzverfahrens a) findet der sog. Schlusstermin statt in dem die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO versagt oder eben angekündigt wird.

Daraufhin wird das Insolvenzverfahren aufgehoben und man wird in die sog. Wohlverhaltensphase des b) Restschuldbefreiungsverfahrens übergeleitet.

Die Restschuldbefreiung wird dann nach 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt, sofern es keine Versagung nach § 295, 296 InsO erfolgt (wegen einer Verletzung der Obliegenheiten, die man kennen sollte).

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung kann diese dann noch in Jahresfrist gem. § 303 InsO wiederrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat. Das ist aber nicht die "Wohlverhaltensphase", da es nach Erteilung der Restschuldbefreiung keine Wohlverhaltenspflichten mehr gibt.

Sie werden also vor dem Schlusstermins des a) Insolvenzverfahren sicherlich Post bekommen. Aber auch schon davor müssen Post kommen (haben), u.a. wegen dem Prüfungstermin, der i.d.R. nicht all zu lange nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfindet.

 
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uwtis
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« Antworten #2 am: 10. Oktober 2009, 19:58:17 »

Hallo Feuerwald

Vielen Dank für die schnelle Antwort ! thumbup thumbup thumbup thumbup thumbup

Es sind ja bereits 18 Monate seit Eröffnung vergangen. Ich weiss bis heute nicht, wann "WAS" anfängt und wann "WAS" endet.
Ich habe mich stehts an dem gehalten, was mir auferlegt wurde (monatl. Nachweise über Einkünfte, usw.).
Kann ich davon ausgehen, das in nächster Zeit irgendetwas endet und irgendwas anderes anfängt ?
Wenn ich mich recht entsinne hatte ich Anfang Mai 2008, einen Termin bei einem TH, aber ob das der Prüfungstermin war, weiss ich nicht, denn der Anwalt hat mich nur zu meiner finanziellen Lage ausgefragt und mir auferlegt mtl. Nachweise meiner Einkünfte einzuschicken, was ich auch tat und noch tue. Seit dem nichts mehr.

Danke nochmal


mfg uwtis
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 10. Oktober 2009, 20:39:22 »

suchen Sie mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de  ob Sie da Infos zu Ihrem Verfahren finden.

Steht zum Prüfungstermin nicht etwas im Eröffnugsbeschluss?

Wie lange es noch dauert bis zum Schlusstermin und bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens lässt sich kaum vorhersagen.


 
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uwtis
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« Antworten #4 am: 10. Oktober 2009, 22:02:36 »

Vielen Dank nochmal  thumbup thumbup thumbup
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2009, 17:40:13 von uwtis » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Oktober 2009, 22:02:36 »



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Tulpe
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« Antworten #5 am: 06. Januar 2010, 20:07:37 »

Danke euch allen mal für die ganze Mühe die ihr euch macht.  thumbup

Wusste bis heute nicht das es dieses Forum gibt.  rougi
Bin selber mit der priv Inso betroffen.( seit Mitte 2008 )

Zum letzten Beitrag:

Dachte auch ich bin zu dumm um einiges zu Verstehn.
Aber es ist anscheinend nicht Aufgabe eines TH - anständig zu informieren, insbesondere
über Themen die ein Normalo gar nichts wissen kann.
Aber jetzt weiß ich ja, wo ich mir Rat und Hilfe holen kann.

Hier nun mal meine erste Frage zu www.insolvenzbekanntmachung.de
Habe gerade versucht dort etwas über meinen Stand herauszufinden,
habe mein AZ / Gericht / Name usw. eingegeben bin aber leider nicht fündig geworden.
Woran kann das liegen ??

 http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/dntknw.gif" alt="dntknw" border="0" /> Gruß Tulpe  http://www.pleite-was-nun.info/modules/Forum/smf/Smileys/default/dntknw.gif" alt="dntknw" border="0" />



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makro
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« Antworten #6 am: 06. Januar 2010, 21:53:23 »

probier mal:

-Detailsuche
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das sollte reichen um was zu finden
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paps
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« Antworten #7 am: 07. Januar 2010, 18:40:21 »

Wichtig ist, dass Detailsuche genommen wird.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tulpe
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« Antworten #8 am: 08. Januar 2010, 20:28:15 »

probier mal:

-Detailsuche
-Bundesland
-Gericht
-Nachname


das sollte reichen um was zu finden
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Tulpe
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« Antworten #9 am: 08. Januar 2010, 20:41:28 »

Supi, danke makro + paps  thumbup

Diesmal hats geklappt.
LG Tulpe  smile
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