Hi liebes team;)))))
ich hab es GESCHAFFT !!

Ich hab die RSB vielen dank für eure Unterstützung ich werde euch weiter treu bleiben und den einen oder anderen Tipps geben
besten DANK von juergengrisu

Amtsgericht XXXXXX, 1b XX XX/04
In dem Restschuldbefreiungsverfahren über das Vermögen des
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, welche im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am XX.10.20XX Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Weiterhin wurde die Vergütung des Treuhänders festgesetzt; der Beschluss liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts XXXXXX XXXXXXXX, Raum XXXaus.
XXXXXXX, den 16.3.2011