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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 20:58:22 *
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Autor Thema: Ich habe Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten !  (Gelesen 1324 mal)
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anna1977
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« am: 15. Juni 2010, 09:59:51 »

Ich habe den Beschluss zum Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten ! So weit war ich erleichtert .
Nun muss ich noch auf das eigentliche Schreiben vom Amtsgericht warten , in dem mir mein Treuhänder / Insolvenzverwalter zugeteilt wird . Das Schreiben des Beschlusses ist vom 29.04. 10 . Nun kam gestern der Gerichtsvollzieher mit einem Gläubigerschreiben , Haftbefehl zur Abgabe der EV uneinsichtig ! Ich zeigte Ihm den Beschluss und er meinte das heisst noch nichts ..ich wäre ja mit diesem ersten Schreiben noch nicht im Verfahren ! Ich soll mich kümmern und so weiter . Ich  war total verdutzt . Dieser Gläubiger ist bereits mit in der Auflistung und somit informiert über mein anstehendes Verfahren !  Meine Sorge ist das wenn ich nun die EV abgebe , mein Konto gepfändet wird ! Da kommt auch das Gehalt meines Mannes drauf , der übrigens ins Regelinsolvenzverfahren gehen wird . Warum will dieser Gläubiger noch die EV ?? Muss ich sie abgeben oder kennt Ihr einen sicheren Weg den Termin zur abgabe der EV zu verschieben bis mir mein Treuhänder zugewiesen wird ?? Ich will die EV nicht abgeben , will keine Kontopfändung ! Kann der Gerichtsvollzieher trotz Krankmeldung auch zu mir kommen und dann die EV abnehmen gegen meinen Willen ?? ich hab ja dann vorab die Krankmeldung an Ihn geschickt ! Ich hielt diesen ersten Beschluss für die Eröffnung und das sagte ich dem Gerichtsvollzieher ! Dann sagte er schroff er kommt mit der Polizei wieder ! Als ich in den Briefkasten schaute hatte er mir beim Gehen einen Zettel eingeworfen , statt wie angekündigt mit der Polizei wiederzukommen !  :gruebel:Auf dem vorgefertigten Zettel stand ich soll mich bei ihm melden , wegen Haftbefehl , ansonsten nach zwei erfolglosen Versuchen wenn Schuldner nicht da ist, Zwangsöffnung , da er ja zwangsvollstrecken will . Bin echt am verzweifeln . Hm , was mache ich mit dem Flachbildfernseher den uns die Schwiegereltern geschenkt haben ?? Kann man den pfänden ?? Oder reicht dann tatsächlich die EV ? Ich würde mich über Antworten auf meine Fragen sehr freuen , wäre dann bestimmt beruhigter ! Danke vielmals im Vorraus ! sad
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 10:09:43 von anna1977 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 15. Juni 2010, 10:07:54 »

Was steht genau im Beschluss drin???

Steht da nicht drin, dass Inso am xxx eröffnet wurde???

Der GV ist echt komisch. Unser hat nichts mehr gemacht, als ich ihm lediglich den Antrag auf Inso gezeigt habe. Dann habe ich ihm den ERöffnungsbeschluss gefaxt und es war Ruhe!!!

Die dürfen nichts vollstrecken usw. wenn Inso eröffnet ist. Deswegen ist er wahrscheinlich so stinkig.

LG
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« Antworten #2 am: 15. Juni 2010, 10:16:52 »

War es der Eröffnungsbeschluss oder nur die Ankündigung das die Eröffnung läuft?
Ich denke, es ist egal die EV abzugeben wenn sie eh in Inso gehen. NOrmalerweise hilft es wenn sie mit dem GV sprechen und den Termin verzögern bis die Inso eröffnet ist.
Solange noch nichts eröffnet ist, darf der GV natürlich vollstrecken. Wenn sie wirklich einen Eröffnungsbeschluss haben, darf er natürlich auch nicht mehr vollstrecken! Insolvenzgläuber erst recht nicht!
Zwecks der Kontopfändung wird es wahrscheinlich sein, dass die Bank das Konto erst einmal sperrt. Dies muss der Insolvenzverwalter dann wieder freigeben.

Was den Fernseher angeht, so wird er wahrscheinlich nicht gepfändet werden aber das kommt auf den TH an.
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« Antworten #3 am: 15. Juni 2010, 10:19:00 »

Die dürfen nichts vollstrecken usw. wenn Inso eröffnet ist. Deswegen ist er wahrscheinlich so stinkig.

Das gilt nur für Insolvenzgläubiger! Für Neugläubiger haben eine sechsmonatige Sperre und dürfen nicht in das Einkommen vollstrecken. Eine Einzelzwangsvollstreckung ist auch im Verfahren möglich!
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« Antworten #4 am: 15. Juni 2010, 10:37:45 »

Also im ersten Schreiben des Gerichts steht :" BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag fortgesetzt.
1. Die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens wird abgelehnt , weil der Schuldenbereinigungsplan nach der vfreien Überzeugung des Gerichts voraussichtlich nicht angenommen wird .

2. Der Schuldnerin werden für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gestundet . "



So , ich weiss von meiner Schuldenberaterin das da noch der richtige Eröffnungs Brief  kommt wo mir auch der Treuhänder gestellt wird . Der Gerichtsvollzieher hat dieses erste Schreiben eingesehen und sich darauf berufen das dies noch nicht die eigentliche Eröffnung sei !  dntknw
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 10:44:26 von anna1977 » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 15. Juni 2010, 10:37:45 »



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anna1977
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« Antworten #5 am: 15. Juni 2010, 10:40:40 »

Was hat der Gläubiger von der EV wo er doch vom Verfahren , das ansteht , weiss ?? Mit dem Fernseher wollt ich wissen ob der Gerichtsvollzieher von gestern ihn pfändet wenn er nochmal trotz Krankmeldung die ich nun hole , vorbeikommt ? Ich aber doch dann die Ev leisten muss ? Also wird er gepfändet oder wird von mir nuer EV geleistet ? Und meine Frage war ja die EV irgend möglich hinauszuzögern ????
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 10:45:21 von anna1977 » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 15. Juni 2010, 10:42:35 »

Da hat der GV leider recht!
Hinauszögern geht! Man muss halt mit dem GV sprechen! Ansonsten sehe ich da keine Möglichkeit auch wenns kurz vor der Inso natürlich keinen Sinn macht! Aber der Gläubiger könnte noch vollstrecken solange die Inso nicht eröffnet ist und das würde meiner meinung nach auch den Fernseher betreffen.

Die Zeit von der Antragsstellung bis zur Eröffnung ist extrem schwierig!!
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 10:44:54 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #7 am: 15. Juni 2010, 10:49:47 »

Na ja , sprechen schützt mich nicht vor dem zickigen Gerichtsvollzieher ! Nur die Krankmeldung !Darf er dann trotz Krankmeldung kommen ??? Muss ich ihn trotz Krankmeldung reinlassen ?? Gestern liess ich ihn im Flur draussen stehen und zeigte ihm dann das schreiben vom Gericht !  whistle
Wie lang dauert es bis nochn Schreiben kommt mit Treuhänder Zuweisung in der Regel ? Wie scxhon geschrieben , Schreiben vom Gericht ist von Ende April !! Würd die EV gern noch hinauszögern ! Wenn der Gläubiger Konto pfändet nach Ev , hab ich ja noch keinen Treuhänder ders wieder aufmachen könnte  fuchsteufelswild
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 10:52:06 von anna1977 » Gespeichert
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« Antworten #8 am: 15. Juni 2010, 10:54:13 »

Die ev dient nicht dazu den Schuldner vor Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen, sondern dem Gläubiger weitereMöglichkeiten der Vollstreckung (Konto Einkommen, Vermögen etc.) aufzuzeigen.

Nachfragen beim zuständigen Gericht hilft evtl. dürfte aber nicht mehr lange dauern bis zur Eröffung.

Du musst den GV nicht reinlassen ausser er kommt mit der Polizei.

Ich würde mich schon mal ein neues Konto eröffnen und einiges an Bargeld zu hause deponieren.! Guter Tip auch in Bezug auf die Insoeröffnung!

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« Antworten #9 am: 15. Juni 2010, 10:58:36 »

Man kann doch im Internet nachschauen, ob die Inso schon eröffnet ist und den vorläufigen TH. Ich kenne den Link leider nicht. Der müsste hier noch bei anderen Foren sein.

@Fallera: kennen Sie den LInk auswändig??
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« Antworten #10 am: 15. Juni 2010, 11:00:39 »

www.insolvenzbekanntmachungen.de
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« Antworten #11 am: 15. Juni 2010, 11:10:20 »

 huh
Oh mann , ich bin da echt nicht so bewandert ..
Was soll ich auf der Seit machen ??? Ein Aktenzeichen hab ich ja bereits !! Wenn ich die Krankmeldung habe und dem GV schicke , dann kommt er doch nicht mit der Polizei , oder ????
Was soll ich fragen und sagen wenn ich beim Gericht anrufe ? Wo bleibt mein Eröffnungsverfahren , mein Treuhänder ? Der GV will ne EV ? sorry , bin verzweifelt langsam !
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« Antworten #12 am: 15. Juni 2010, 11:12:52 »

Nur nicht den kopf hängen lassen!!

Fragen sie beim Gericht nach ob schon ein Eröffnungsbeschluss vorliegt für Ihr verfahren!

Bez. der EV bin ich auch kein Experte! Schwierig da was zu empfehlen.
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« Antworten #13 am: 15. Juni 2010, 11:16:02 »

huh
Oh mann , ich bin da echt nicht so bewandert ..
Was soll ich auf der Seit machen ??? Ein Aktenzeichen hab ich ja bereits !! Wenn ich die Krankmeldung habe und dem GV schicke , dann kommt er doch nicht mit der Polizei , oder ????
Was soll ich fragen und sagen wenn ich beim Gericht anrufe ? Wo bleibt mein Eröffnungsverfahren , mein Treuhänder ? Der GV will ne EV ? sorry , bin verzweifelt langsam !

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« Antworten #14 am: 15. Juni 2010, 11:20:04 »

Hab ich , danke euch sehr ! Keine Ergebnisse zum Aktenzeichen !
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