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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:49:56 *
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Autor Thema: Ich möchte diesen weg doch nicht gehen  (Gelesen 373 mal)
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apfelkompott
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« am: 21. April 2011, 17:41:43 »

Hallo,

bei meiner letzten Frage wurde mir geholfen daher habe ich eine erneute Frage die wohl etwas ungewöhnlich ist.

Wie schon erwähnt ist seit anfang des Monats das Insolvenzverfahren eröffnet, nun habe ich die letzten Tage soviel darüber gelesen worüber man mich nicht aufgeklärt hat und ich bin erschrocken.
Ich bin an einen Punkt angekommen wo ich ehrlich gesagt doch nicht mehr diesen Weg gehen möchte.

Vor einem Jahr ging ich zum Schuldenberater, ich war Schwanger und mein Arbeitsvertrag ging nur noch knapp 2Monate, also sehr verzweifelte und verzwickte Lage.
Dort sagte man mir das es keinen weg gibt außer die PI. Ich wollte einfach nur wieder in Ruhe schlafen also stimmte ich zu.

Doch jetzt mittlerweile hat sich einiges geändert und ich bin mir sicher das ich das auch ohne die PI schaffe und monatlich sicherlich 250-400€ dafür "ausgeben" kann, ich habe eine Betreeung für den kleinen und einen Minijob und wenn ich möchte kann ich daraus auch einen TZ machen.

In meinen Unterlagen habe ich gesehen das viele einen Vergleich angeboten haben, mit dem Vergleich wäre ich in 2Jahren durch ohne diesen eventuell in 3Jahren. Leider sagte man mir das nicht vorher, ich fühle mich als hätte man mich in die PI gezwängt.

Ich habe heute viel über den Abbruch der PI gelesen aber wirklich schlau bin ich nicht geworden.

Wenn ich die PI abbreche, kann ich denoch Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren?
Zahle ich dann die summe die, die gläubiger meinem TH mitgeteilt haben/werden oder die ganze?
Wie gehe ich am besten vor?

Meine Schulden sind nicht unbezahlbar hoch und ich bin mir sicher das ich es ohne schaffe sonst wäre der Gedanke dazu nicht da. Die Situation hat sich sehr geändert und ich bitte um Ihre hilfe

Vielen Dank
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paps
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Danke
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« Antworten #1 am: 21. April 2011, 18:11:35 »

Grundsätzlich wird es jetzt schwerer, aus dem Verfahren wieder rauszukommen, ohne sich ein mögliches weiteres Verfahren für die Zukunft offen zu lassen.

Eine Möglichkeit wäre der Widerruf des Kostenstundungsantrages.
Ist keine Masse vorhanden, müßte eingestellt werden.
Dann sind aber ihre Schulden höher als vorher, da neben den bisher angefallenen Gerichtskosten auch noch die Kosten der GL bis zu diesem Zeitpunkt hinzu kommen.
 
Eine weitere Möglichkeit wäre, und das scheint mir die sicherere, bis zur Aufhebung des Verfahrens zu warten (ca.1 Jahr) und dann mit den GL. einen Vergleich zu führen.
Hier geht es nur noch um die GL die angemeldet haben und deren Summen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
apfelkompott
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« Antworten #2 am: 21. April 2011, 18:49:39 »

Ich danke Ihnen vielmals.

Also ich bin mir sicher das wenn ich daraus komme aus dem Insolvenz ich ganz bestimmt daraus gelernt habe, also eins für später offen zu lassen brauch ich nicht :D

Mit wieviel Gerichtskosten müsste ich rechnen?
Soviel höher wird es nicht sein können.
Zahle ich dann die summe die, die GL angemeldet haben?
Masse gibt es noch keine.

Ein Jahr warten klingt denoch hart weil ich möchte garnicht das es überhaupt jemand erfährt und wenn dann muss ich rechtzeitig handeln bevor mein Vermieter davon Wind bekommt oder überhaupt jemand.

Was ist dieser Kostenstundungsantrag?
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Angestellte80
weiß was
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« Antworten #3 am: 26. April 2011, 13:39:59 »

ich gehe auch davon aus, dass der Eintrag in der Schufa noch bestehen wird, wenn sie Abbrechen!  undecided
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Viele Grüße

Angestellte80
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