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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 17:55:09 *
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Autor Thema: Ich will Raus aus der Insolvenz  (Gelesen 2494 mal)
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Chrischi
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« am: 07. Oktober 2008, 16:38:13 »

Hallo,

Kann mir jemand sagen wie ich am einfachsten aus der Privat  Insolvenz komme. Ich will in der Schweiz arbeiten gehen und mich später irgendwie ausergerichtlich mit den Gläubigern einigen. Meine Schulden sind nicht so hoch, das ich Sie nie Abzahlen könnte.

Steht das unter Strafe, Haft, wenn ich den Insolvenzverwalter nichts von meiner Arbeitstelle erzähle und Ihm natürlich keinen Betrag überweise ?

Eine versagung der Restschuldbeferung würde ich im Kauf nehmen.

Ist es eine gute Idee, wenn ich den Gläubigern freiwillig ein Obliegenheitsverstoß melde ?
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 07. Oktober 2008, 16:52:10 »

Wo genau sind Sie denn in der "Insolvenz" und weshalb wollen Sie unbedingt raus aus der "Insolvenz" ? Man kann sehr gut mit der "Insolvenz" in der Schweiz arbeiten.





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Chrischi
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« Antworten #2 am: 07. Oktober 2008, 17:01:05 »

danke für die schnelle Antwort..Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und benötige theoretisch noch drei Jahre. In der Schweiz arbeiten und abzahlten kann ich mir nicht wirklich vorstellen, da ich zwei wohnungen( Eine hier und eine in der Schweiz), Freundin + Lebensunterhalt Finanzieren muß.

Da meine Schulden aber die 12000 Euro nicht übersteigen, wollte ich das mit den Glübigern einfach so regeln.
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 07. Oktober 2008, 18:24:06 »

Nun Haft oder Strafe droht nicht, wenn Sie den Obliegendheiten in der WVP nicht nachkommen.

Es kann allenfalls ein Insolvenzgläubiger einen Versagungsantrag stellen. Muss aber nicht passieren! Würde das RSB Verfahren dann platzen, können die Insolvenzgläubiger allerdings wieder die Einzelzwangsvollstreckung betreiben und theoretisch auch in der Schweiz den Lohn pfänden, wenngleich das nicht ganz so einfach ist.

Ob es sich das lohnt ? OK, das Leben in der Schweiz ist teuer.

Die Frage wäre noch, ob Ihnen bspw. wegen doppelter Haushaltsführung ein höherer unpfändbarer Betrag zugestanden werden kann. Freilich nur auf eigenen Antrag.

 
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newman
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« Antworten #4 am: 11. Oktober 2008, 17:30:13 »

hallo chrischi,

wir sind auch in die schweiz gezogen vor 5 jahren, ich verstehe aber dein anliegen nicht , warum ziehst du denn nicht ganz hierher(kaum zu glauben aber man
kann auch hier sehr gut leben) und zahlst treu und brav deine abtretungen.
eines gleich im vorraus schau zu, dass du deine pfändungen selber bezahlen tust ohne deinen arbeitgeber zu informieren, ist auch so ziemlich jeder IV damit
einverstanden, weil auf pfändungen ist man hier garnicht gut zu sprechen.
und schon bist du wieder ein "gestandener mann" hier interessieren sich keine kreditkarten oder handybetreiber,  oder vermieter um deine miserable schufaauskunft.

grüsse aus der schweiz
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Oktober 2008, 17:30:13 »



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