Guten Abend,
ich habe da mal ein Anliegen und hoffe auf ein wenig Hilfe

.
Im Dezember 2009 wurde mein Inso-Verfahren eröffnet, alles soweit gut.
Nun bekam ich letzte Woche ein Brief vom Gericht, indem steht das ein Gläubiger
eine "vorsätzliche unerlaubte Handlung" meldet - es geht dabei um eine Hauptforderung von 17,69 €.
Mittlerweile sind Kosten von insgesamt 211,34 € angelaufen.
Nun habe ich Zeit bis zum Stichtag "Widerspruch" einzulegen, dass möchte ich natürlich tun, nur weiß
ich nicht wie

! Es steht weiter geschrieben, dass ich den Widerspruch nicht begründen muss,
aber macht das nicht ein schlechten Eindruck?
Hat jemand vielleicht einen hilfreichen Tipp?
VG
Sarah