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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:03:08 *
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IchWarsNicht


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Danke
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« am: 01. August 2011, 20:53:26 »

Unser Konto wird als Kontokorrent Girokonto geführt mit Dispo, EC und Kreditkarte, kein P-Konto und auch keine laufenden Pfändungen. Sind seit Juni im laufenden Inso Verfahren. Das Konto wurde erst nach Inso eröffnung als Gemeinschaftskonto "neu" angelegt, d.h, das P-Konto meiner Frau wurde aufgelöst und mein P-Konto wurde unter gleicher Nummer als Gem.Konto weitergeführt.
Heute beim Onlinebanking folgender Hinweis:

wir sind gemäß § 38 EG ZPO verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Insbesondere wenn Ihr Konto gepfändet wird und noch nicht als P-Konto geführt wird, beachten Sie bitte den folgenden Text!

Ab dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 gewährt.

Falls Ihr Girokonto bereits gepfändet ist oder Sie eine Kontopfändung erwarten und Ihr Konto noch nicht als P-Konto geführt wird, dann sprechen Sie bitte unbedingt Ihre Beraterin / Ihren Berater an, die eine ausführlichere Kundeninformation zum P-Konto bereithalten.


<<<<<<Scheint wohl nur ein allgemeiner Hinweis zu sein!!>>>>


Ihre Sparkasse KölnBonn
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Fallera
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Beiträge: 1542

Danke
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« Antworten #1 am: 02. August 2011, 07:19:57 »

Guten Morgen,

Im Zuge der Reform zum Kontopfändungsschutz zum 01.07.2010 wurde vereinbart, dass bis 31.12.2011 noch Übergangsweise die "alten" Richtlinien gelten. Diese galten u. a. auch eben für Sozialleistungen und Kindergeld, sprich Pfändungsschutz nach Geldeingang für 14 Tage auf dem Konto.

Ab dem 01.01.2012 gilt dies eben nur noch für P-Konten.

Alle anderen Kontenformen unterliegen dann keinem besonderen Pfändungsschutz mehr.

Hier auch ein recht hilfreicher Link: http://www.schuldnerberatung-saar.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=48

Aber es handelt sich hierbei nur um einen allgemeinen Hinweis und hat nichts mit Ihnen speziell zu tun.

Gruß
« Letzte Änderung: 02. August 2011, 07:22:09 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
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