Guten Morgen,
Im Zuge der Reform zum Kontopfändungsschutz zum 01.07.2010 wurde vereinbart, dass bis 31.12.2011 noch Übergangsweise die "alten" Richtlinien gelten. Diese galten u. a. auch eben für Sozialleistungen und Kindergeld, sprich Pfändungsschutz nach Geldeingang für 14 Tage auf dem Konto.
Ab dem 01.01.2012 gilt dies eben nur noch für P-Konten.
Alle anderen Kontenformen unterliegen dann keinem besonderen Pfändungsschutz mehr.
Hier auch ein recht hilfreicher Link:
http://www.schuldnerberatung-saar.de/index.php?option=com_content&view=article&id=57&Itemid=48Aber es handelt sich hierbei nur um einen allgemeinen Hinweis und hat nichts mit Ihnen speziell zu tun.
Gruß