Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:03:31 *
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Autor Thema: Infos von meinem TH erhalten  (Gelesen 337 mal)
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Ziegenkai
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« am: 03. Juni 2009, 22:35:04 »

Hallo zusammen,
erstmal ein dickes Lob an diese Forum. Bin schon seit 12.2007 in der Insolvenz und habe heute endlich eine Informelle Seite gefunden.

Ich habe soviele Fragen bekomme aber von meinem TH keine Info's. Woher weiß ich ab wann ich mich in der WHP befinde? Ich habe seit der Eröffnung des Verfahrens nichts mehr vom Gericht erhalten nur immer von meinem TH das ich meine Gehaltsabrechnungen des letzten halben Jahres zukommen lassen soll und dann wieder raus kommt das mein Arbeitgeber sich verechnet hat und ich Bertrag X abzuzahlen habe. Meistens ein paar 100 €. Das zahle ich natürlich immer artig. Das ganze natürlich nachdem mein Arbeitgeber den pfänbaren Betrag abgezogen hat. Sprich noch weniger was mir jeden Monat bleibt.
Jetzt habe ich zum 01.05. zu einem neuen Arbeitgeber gewechselt hier bekomme ich ein deutlich höheres Gehalt zahle also erheblich mehr an meinen TH. Was passiert wenn ich in den 6 Jahren meine Schulden abbezahlen sollte? Ich hatte so c.a. 25.000 und zahle jetzt monatlich 600€ an den TH sprich es müssten in 4 Jahren alle Schulden erledigt sein.
Die Schulden kamen durch eine GBR mit 3 Personen sprich es sind ja alle 3 voll Haftbar. Woher weiß mein TH welche Forderung evtl. schon bei einem meiner ehemaligen GBR Partner eingetrieben wurde? Bekomme ich eine Aufstellung von meinem TH welche Schulden von mir beglichen wurden und welche noch offen sind?

Ich denke das sollte erstmal für den ersten Tag hier reichen. Vielen Dank im Voraus für eure Info's!!!!!!
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 03. Juni 2009, 22:49:37 »

das mein Arbeitgeber sich verechnet hat

- na wenn Ihr Arbeitgeber sich bzgl. des Pfändungsetrages vertan hat, haftet der und nicht  Sie.  Schreiben Sie mal wie sich Ihr Netto zusammen setzt und die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen dazu. Es durchaus denkbar, dass der TH nicht weiss wie man richtig rechnet.

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Ziegenkai
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« Antworten #2 am: 03. Juni 2009, 22:55:54 »

Naja seit meinem Arbeitgeberwechsel klappt das ja.  Bei dem alten Arbeitgeber war das Problem das er nichts abgezogen hat und das über ein 3/4 Jahr und der TH ist davon ausgegangen das ich keinen Pfändbaren Betrag habe. Ich habe mich gewundert wann es denn nun endlich los geht. Als ich dann bei meinem TH nachgefragt habe kam halt raus das mein Arbeitgeber es hätte abführen mussen. Naja da will ich aber auch nicht länger drauf rumreiten. Noch 2 mal dann ist das auch erledigt.  Meine anderen Fragen beschäftigen mich eher.

Vielen Vielen Dank
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paps
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« Antworten #3 am: 03. Juni 2009, 23:39:51 »

Grundsätzlich kann vorzeitig die RSB erteilt werden, wenn alle Kosten (Gericht und TH) und die angemeldeten Forderungen beglichen sind.

Geschieht dies während des laufenden Verfahrens ist die RSB nach der Schlußverteilung zu erteilen.

Geschieht dies nach Einstellung des Verfahrens, ist ein Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der RSB notwendig.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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