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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:08:47 *
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Autor Thema: Inkasso will MB beantragen trotz Ratenzahlungsvereinbarung  (Gelesen 2337 mal)
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meister123
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« am: 28. November 2010, 20:44:17 »

Hallo!

Ich habe da ein Problem mit Konsul Inkasso.
Dort habe ich eine Ratenvereinbarung geschlossen, die auch erfüllt wird.

Nun habe die mir mitgeteilt, das sie einen MB beantragen und ich nicht widersprechen soll, da ansosten
ihre Rechtsanwälte sich bemühen müssen und weitere Kosten auf mich zukommen.

Wie soll ich vorgehen?
Am liebsten würde ich dem MB in Teilen widersprechen, zumindest was die Kosten angeht.
Denn der MB ist doch unsinnig und die Kosten dafür überflüssig!?
Lohnabtretung liegt Konsul vor, wurde aber wegen der Ratenzahlung nicht genutzt.

Gruss
meister
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juergengrisu
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« Antworten #1 am: 28. November 2010, 23:37:29 »

hi Meister123

das ist ein ganz normales Vorgehen, denn das Inkasso will nur die Forderung sichern.
Das Ratenabkommen läuft trotzdem.
Gruß

juergengris
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« Antworten #2 am: 29. November 2010, 15:31:09 »

Hallo,

kein normales Vorgehen und völlig sinnlos. Du hast eine Ratenvereinbarung und somit muss Konsul auch nicht sichern, denn mit jeder Zahlung verlängert sich die Verjährungsfrist um weitere 3 Jahre.

Ich würde dem MB begründlos in den Teilen der Kosten widersprechen.
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Fallera
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« Antworten #3 am: 29. November 2010, 15:42:06 »

Sehe ich genauso wie Inkassomitarbeiterin!
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meister123
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« Antworten #4 am: 29. November 2010, 16:26:14 »

Danke, habe ich mir doch schon fast gedacht und vorallem die unnützen Kosten.

Auf Euch ist verlass respekt
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 29. November 2010, 16:26:14 »



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tomwr
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« Antworten #5 am: 30. November 2010, 20:16:49 »

Hallo,

ich würde dem Mahnbescheid INSGESAMT (also vollständig) widersprechen. Nicht nur gegen die Kosten.

Sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt, die regelmäßig bedient und nicht gekündigt wurde, liegt kein Zahlungsverzug vor. Damit entfällt auch das Rechtschutzinteresse an einem Mahnbescheid.
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mabubeh
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« Antworten #6 am: 30. November 2010, 21:11:03 »

Hast Du die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich ?
Gib doch mal etwas mehr Info zur Forderung ?
Wie lange zahlst Du bereits die raten ?
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Fallera
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« Antworten #7 am: 30. November 2010, 21:19:45 »

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Hast Du die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich ?
Gib doch mal etwas mehr Info zur Forderung ?
Wie lange zahlst Du bereits die raten ?


-das ist meiner Meinung nach für den Sachverhalt hier irrelevant!
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« Antworten #8 am: 30. November 2010, 23:03:49 »

das ist meiner Meinung nach für den Sachverhalt hier irrelevant!


Warum ?

 
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Fallera
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« Antworten #9 am: 01. Dezember 2010, 07:19:33 »

Hast Du die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich ?
-Das ist in der Tat wichtig, jedoch unterstelle ich das einfach mal und die Frage wurde schon gestellt.

Gib doch mal etwas mehr Info zur Forderung ?
-Da es eine Ratenzahlungsvereinbarung gibt, wurde die Forderung vom Schuldner bereits als rechtens anerkannt!

Wie lange zahlst Du bereits die raten ?
-Wenn die Ratenvereinbarung ordnungsgemäß bedient wird ist das in der Tat irrelevant wie lange sie schon bedient wird.
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2010, 08:58:00 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #10 am: 02. Dezember 2010, 10:12:05 »

Hallo ihr Lieben!

Ja, Ratenzahlungsvereinbarung habe ich schriftlich und die Raten werden immer bedient.

MB ist gestern eigentroffen, ebenso eine Antwort auf mein Schreiben ob der MB wegen der Kosten unbedingt beantragt werden muss.

Konsul Inkasso besteht weiterhin auf den MB und droht mit Klage, wenn ich Widerspruch einlege.

Gruss
meister
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« Antworten #11 am: 02. Dezember 2010, 16:08:39 »

Ich würde trotzdem WI einlegen. Sollen die doch klagen wenn sie meinen.

Wie hoch ist die Forderung denn und welche Ratenhöhe?? Was wurde als Antwort von Konsul gegeben??
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meister123
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« Antworten #12 am: 03. Dezember 2010, 22:19:27 »

Die Forderung beläuft sich auf ca. 16.000€ bei einer Rate von 250€!

Die Antwort auf das Schreiben war, dass die auf Titulierung bestehen und mit Klage drohen, sofern Widerspruch eingelegt wird.

Gruss
meister
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« Antworten #13 am: 04. Dezember 2010, 10:17:22 »

Es besteht kein Grund zur Titulierung und wenn das Ink. oder der Auftraggeber es meinten sollten diese auch die Kosten zahlen.
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tomwr
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« Antworten #14 am: 04. Dezember 2010, 15:45:05 »

Solange die Ratenzahlungsvereinbarung gültig ist und bedient wird, besteht kein Zahlungsverzug.
Wenn keine Zahlungsverzug dann ist ein Mahnbescheid unbegründet.
Wenn ein Mahnbescheid unbegründet ist, hat der Antragsteller die Kosten zu tragen.
Geklärt wird sowas dann im Gerichtsverfahren. Da zahlt der Unterliegende die Kosten. Das dürfte dann eindeutig das Inkassobüro sein.

Ich persönlich würde ja den Inkassomenschen anrufen und fragen ob er noch ganz dicht ist (wortwörtlich  wow), ist aber nicht jedermans Sache.  wink
Oder Du schreibst ihm einen netten Brief, mit der Frage, ob Du die Zahlungen einstellen sollst, damit ein Anspruch für den Mahnbescheid gegeben ist und er dann Klage einreichen könne. Ob ihm das lieber ist als die regelmäßige Bedienung der Vereinbarung.

Mahnbescheid kann er immer noch machen wenn die Raten aussetzen. Das Verhalten des Inkassobüros ist mir unklar. Never touch a running system gilt nicht nur gegenüber Computern sondern auch gegenüber funktionierenden Vereinbarungen.

Ich bleibe dabei, Anspruch INSGESAMT widersprechen und nicht nur den Kosten.
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