Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:14:43 *
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Autor Thema: Inso eröffnet und jetzt Sparbuch entdeckt...  (Gelesen 2272 mal)
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Insolaner2010
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« am: 07. Juni 2010, 20:39:39 »

Seit April ist meine Inso eröffnet.
Ich habe alles wahrheitsgemäss im Antrag angegeben...
Jetzt musste ich feststellen, daß mir meine Eltern vor Jahren mal ein Sparbuch angelegt haben, wovon ich nix wusste.
Wieviel da drauf ist, weiss ich nicht genau. Ich vermute aber ein paar Hundert Euro.
Mist! Das kriegt der TH doch bestimmt raus, oder?
Was mache ich denn jetzt? Auflösen? Oder wäre es sinnvoll, das Sparbuch jetzt noch auf meinen Vater umzuschreiben?
Ich krieg die Krise, echt...

 fuchsteufelswild
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paps
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« Antworten #1 am: 07. Juni 2010, 23:26:26 »

Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

Schließlich können Sie kein Vermögen angeben, von dem Sie keine Kenntnis hatten.
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« Antworten #2 am: 08. Juni 2010, 06:28:07 »

Wenn Sie es jetzt tatsächlich erst mitbekommen haben und das Sparbuch auch auf Ihren Namen läuft, sollten Sie das nach melden (ans Gericht und den TH) und Gut ist es.

1. Ja, ich habe bis letzte Woche tatsächlich nichts davon gewusst.

2. Und was passiert, wenn ich das nachmelde? Der TH wird das "ersparte" dann in die Insolvenzmasse einbeziehen?
    Oder sind Sparbücher in der Insolvenz davon nicht betroffen?

 gruebel
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Fallera
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« Antworten #3 am: 08. Juni 2010, 07:19:41 »

Guten Morgen,

Doch, Sparbücher welche auf Ihren Namen laufen, gehören zur Insolvenzmasse.

"Im Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst; sowohl das, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestand, als auch alle Vermögenspositionen, die er während des Verfahrens hinzu erwirbt (§ 35 InsO)."

Trotzdem sollten sie es dem TH und dem Gericht nachmelden wie von Paps beschrieben.

Gruß
« Letzte Änderung: 08. Juni 2010, 07:27:23 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #4 am: 09. Juni 2010, 10:57:32 »


Okay... Danke für die Antworten.  thumbup

ABER:  whistle

Nun noch eine Frage bzgl. Steuererklärung.
Mein Finanzamt hat mich vor einigen Jahren von der Steuererklärung befreit. (Lohnte sich nicht, für beide Seiten.)
Mein IV hat mich auch im persönlichen Gespräch gefragt, ob ich eine Steuererklärung machen würde und ich habe
ihm die Lage erklärt und verneint.
Jetzt meine Fragen zu dem Thema:

1. Wird bzw. muss mein IV in diesem Falle überhaupt eine Steuererklärung für mich machen?
2. Und muss ich dann wieder jedes Jahr (auch in der WVP?) eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?

 gruebel

Gruß
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« Antworten #4 am: 09. Juni 2010, 10:57:32 »



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paps
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« Antworten #5 am: 09. Juni 2010, 16:35:49 »

Es käme ev. getrennte Veranlagung in Betracht, sofern Sie verheiratet sind.
Ansonsten wird der Th sich nicht die Mühe machen, wenn kein Massezuwachs zu erwarten ist.

Macht der TH eine Erklärung, müssen Sie für künftige eigene Erklärungen einen neuen Antrag auf Befreiung stellen.
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« Antworten #6 am: 12. Juni 2010, 12:34:06 »

Eigentlich ist das ein Unding
Insolvenz läuft.
Nach Einkommenshöhe wird gepfändet.
Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.
Es heißt doch immer, mit Geldbeträgen von regelmäßigen Einkommen kann man jenseits von Gepfändeten Geldbetrag machen was man will.
Einleuchtend kann ich noch verstehen wenn man es seinen TH mitteilen muss.
Es währe ein Unding wenn ich trotz Inso in der Lage wäre mir jeden Monat etwas auf ein Sparbuch zu legen weil ich mich noch mehr einschränke und mein TH würde davon Kenntnis nehmen und mir das Geld wegnehmen.
Genauso ein Schwachsinn währe es ich würde z:B in der Rentenlotterie eine Monatliche Geldrente von 7500 gewinnen und mir würden dann statt sagen wir mal über 1500 € gepfändet.
Man wäre dann doch in der Lage unter Umständen seine Schulden in wenigen Monaten zu tilgen.
Noch gravierender wäre es bei einer oder mehr Millionen eines Lottogewinns.

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« Antworten #7 am: 12. Juni 2010, 12:42:05 »

So mir tut sich noch so ein Gedanke auf.
Ich beziehe Rente.
Ich stehe am Anfang einer Insolvenz
Ich habe z.B 30000 € Schulden.
Meine Rente oder Einkommen liegt bei 2000 €
Die sechs Jahre liegen noch vor mir.
Mir wird anhand der Rente oder Einkommen ein bestimmter Monatlicher Geldbetrag gepfändet.
Nun nehme ich zusätzlich einen 400 € job an zB. ich Kellnere oder ich Arbeite Abends als Security
Dadurch erhöht sich der Pfändungsbetrag.
Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.
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« Antworten #8 am: 12. Juni 2010, 13:08:32 »

Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Was spricht im übrigen dagegen wenn jemand Insolvent ist und er bekommt mal von seinen Eltern Geld für Cigaretten oder mal hier  oder da ein kleiner Geldbetrag.
Was sich innerhalb der eigenen vier Wände diesbezüglich abspielt finde ich geht niemanden etwas an.
Genauso könnte es ja sein das mein Kind 18 der noch bei mir lebt einen Geldbetrag meinetwegen zum Geburtstag oder zur Kirmes
100 €von Omi erhält und dies zum Einkommen des Haushalt zugezählt wird und der Pfändung unterworfen wäre.
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« Antworten #9 am: 12. Juni 2010, 17:22:50 »


Dann sollte das doch nicht dazu führen, dass man weil man mal in einem Monat ein Sparbuch geschenkt bekommen hat wo vieleicht 500 € drauf sind.

Das Sparbuch war vor Inso da.
Und wird es im laufenden Verfahren geschenkt, ist es Vermögen, das pfändbar ist.
§ 35
Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).




Erst in der WVP  ändert sich das.
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« Antworten #10 am: 12. Juni 2010, 17:29:41 »

Gesehen auf die sechs Jahre müsste ich noch mehr über den Betrag zahlen als im ersten Beispiel von mir angeführt.
Würde ich im Fall eins 17000 € über den Schulden liegen könnten es im Falle meiner Nebentätigkeit schon 25.000 € sein.

Hier hilft ein Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der RSB.


Sind im Schlußtermin bereits alle angemeldeten Forderungen und die Kosten beglichen, geht der Überschuß an den Schuldner und die RSB ist zu erteilen.
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« Antworten #11 am: 12. Juni 2010, 17:31:11 »

Leben deine Eltern noch?
Dann bitte Sie doch, dir das Sparbuch vorerst nicht zu geben.
Geld was du nicht hast kann dir Niemand wegnehmen.
Doch, wenn das Sparbuch auf seinen Namen läuft.
Schlimmer noch, das Verheimlichen kann zur Versagung der RSB führen.
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« Antworten #12 am: 13. Juni 2010, 13:52:54 »

Also habe ich doch recht, ein Insolvenzverfahren ist doch keine Erleichterung des Schuldners.
Man wollte mir in einer andern fragestellung weißmachen das viele die in Insolvenz leben keine Angst mehr gegenüber Gläubigern zu haben brauchen ja, mansche sogar Regelrecht mit Lachendem Herzen die sechs Jahre überstehen.
Das wurde einem sogar in einem Bericht des NDR vergangende Woche so übermittelt.
Einige sagen sogar,man solle froh sein in einem Inso zu sein.
Nun stelle ich aber fest das dies nicht so ist.

Dazu die Frage, Hhaben deine Eltern Tatsächlich nicht gewusst dass du insolvenz bist.
Hast du es ihnen auch aus Scham verschwiegen?
Oder stecken andere Gründe dahinter es den eigenen Eltern nicht zu sagen.
Es könnte auch der Grund sein, das ma es mit den Eltern nicht so gut kann?
Aber das geht mich ja nichts an.
Ich möchte es auch nicht wirklich wissen.
Dennoch ich frage mich, ob es Tatsächlich keine andere Möglichkeit gegeben hätte das Sparbuch dahingehend zu ändern das es dir solange du nicht aus der Inso bist zu übergeben.
Die hätten dann zum Beispiel weiter für dich sparen können.

Ich verstehe nicht ganz.
Sparbuch von Eltern angelegt auf deinen Namen im Besitz der Eltern.
Du in Insolvenz.
Du weißt nichts davon.
Das hieße ja das Gericht würde auch bei deinen Eltern nachforschen ob Sie für dich eventuell von Kindheit gespart haben.
Es könnte aber auch so sein, deine Eltern sind Uralt.
Sie haben etwas Wohlstand.
Vermögen lauft aber nicht auf deinem Namen.
Das würde ja bedeuten, dass man sich auch da vergewissert was ist an Vermögen bei Eltern vorhanden.
Machen die ein Testament während deiner Inso so fällt ja dieses von deinen Eltern erarbeitete und ersparte Vermögen in die Insolvenmasse.
Nun frage ich mich ob man es deinen Eltern wegnehmen könnte.
Was währe es dann für eine Gesetzgebung.
Es käme einer Enteignung gleich.
Da stelle ich doch unsere sogenannte Demokratie in Frage.
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« Antworten #13 am: 14. Juni 2010, 00:01:29 »

... muss ich paps rechtgeben...
« Letzte Änderung: 14. Juni 2010, 00:04:41 von Tom2010 » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 14. Juni 2010, 06:05:32 »

Na da habe ich hier ja ein Diskussionsthema losgelassen....   cheesy

Also, nur mal so zur Information in dieser Runde:

@ Morrowind 13:
1. Meine Eltern spielen bei meiner Insolvenz absolut gar keine Rolle. Es ist meine Insolvenz und ich lebe nicht bei meinen Eltern.
2. Meine Eltern haben mir in den 70er Jahren mal ein Sparbuch (z.Zeit mit 3.500 € Guthaben) auf MEINEN Namen angelegt.
   Davon wusste ich bis vor kurzem aber überhaupt nichts.
3. Meine Eltern sind über 80 Jahre alt und nicht gerade Gesund. Die möchte ich deshalb weder mit meiner Arbeitslosigkeit, noch
   mit meiner Inolvenz zusätzlich belasten. Ich habe die Schulden gemacht und muss dafür geradestehen. Durch meine Arbeitslosigkeit
   konnte ich die Kreditrate meiner Bank nicht mehr bedienen. Vorher hatte ich noch NIE eine EV oder Mahnbescheid.
   Immer schön alles gezahlt. Peng!
   Ausserdem: 32.000 Euro Schulden - Das ist ein Peanutsbetrag!  (Das waren auch die Worte meines Treuhänders, mir gegenüber...)
4. Du solltest Dich vielleicht mal besser Informieren - worum es bei der Insolvenz überhaupt geht. (sorry!) uneinsichtig


@ paps:
Nein. Ich bin Ledig, ohne Kids und lebe allein.

paps hat mich in der Thematik "Sparbuch" schon richtig verstanden und ich gebe ihm Recht.


Soweit so gut...
Ich habe mich nun dazu entschieden das Sparbuch aufzulösen und das Geld auf ein "fremdes" Konto überwiesen.
Ich weiss, dass ich meine RSB damit gefährde! Aber was soll mir noch passieren???
Die RSB wird verweigert, ich muss dann die EV abgeben und die Gläubiger haben 30 Jahre einen Titel gegen mich.
Innerhalb meiner 4 Wände gibt es sowieso nix zu Pfänden vom GV. Ausserdem bin ich demnächst in Hartz 4.
(Die Wohnung ist der ARGE vsl. auch zu Teuer, bzw. zu gross (57 qm) und ich muss dann auch noch nach einem halben Jahr Umziehen)
Und einen neuen Job zu finden mit 50 und dazu noch chronisch Krank, mit 30% (noch) Schwerbehinderung...
Welcher Arbeitgeber gibt dir da noch einen Job? Hinzu kommt bei einem neuen Job noch die Inso, oder eben evtl. die EV.
Da geht nix, ausser einem 1 Euro Job der ARGE.
Und die Höhe des pfändbaren Betrages bei der Pfändungsfreigrenze gilt bei einer EV genauso, wie in der Insolvenz.
Da ändert sich nichts dran.

Vielleicht habe ich ja sogar Glück - und die Aktion mit dem Sparbuch fällt nicht mal auf.  whistle


Das nur mal so - zum allgemeinem Verständnis hier in der Runde.

 hi
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