Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:16:02 *
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Autor Thema: Inso und nun Nachforderung vom Finanzamt  (Gelesen 3678 mal)
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wentorfer
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« am: 15. August 2008, 10:13:23 »

Hallo ersteinmal,
habe schon öfters im forum ein wenig rumgelesen und mich immer gewundert was es nicht alles für Probleme gibt. Bis jetzt ging bei mir fast alles Gut  biggrin .
Aber gestern kam der Schock  shocked Der Bescheid über die Einkommensteuer für 2006, eine kleine nachzahlung von über 1500,- €  Oh_no .
Laut diesem Schreiben haben wir (meine Ex-Frau und ich) keine Steuererklärung abgegeben und wurden deshalb geschätzt. Der Anruf heute beim Finanzamt war auch nicht gerade hilfreich. Laut der netten unwissenden Dame bin ich dafür Verantwortlich und müsse den Betrag bezahlen.
Diese Nachzahlung kann ich aber nicht aufbringen (von was für Geld auch).
Vieleicht kann mir hier ja jemand mal einige Tips geben wie ich diese Sache ohne Anwalt wieder ins Lot bekomme.
Hier mal einige Eckdaten:
Bis 2005 immer etwas wiederbekommen vom Finanzamt.
2005 = Null
2006 = Nachzahlung 1500,- €

Verbraucherinsolvenzverfahren
Eröffnung der Verfahrens 03/2006
02/2007 Verfahren wird aufgehoben  (§200 InsO) Restschuldbefreiung angekündigt ( § 291 InsO)

Danke schonmal für eure mühe  wink
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paps
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« Antworten #1 am: 15. August 2008, 21:38:49 »

Erst mal willkommen.

Wenn Sie einmal veranlagt wurden, müssen Sie regelmäßig die Einkommenssteuererklärung abgeben.
Warum nicht für 2006.
Waren Sie da rechtskräftig geschieden oder es bestand keine gemeinsmame Vermögensverwaltung mehr (dauernd getrennt lebend), werden sie nicht mehr nach der Splittingtabelle berechnet.
Es kann dadurch also zu Nachzahlungen kommen, wenn eine ungünstige Steuerklasse, z.B. III bestand.
Da Sie ihrer Pflicht, trotz Anmahnung mit Fristsetzung nicht nachgekommen sind, wurden Sie nun geschätzt.
Dieser Schätzung sollte widersprochen und schnellstmöglich die Erklärung nachgereicht werden.

Jetzt käme das Insolvenzverfahren noch dazu.
Theoretisch hätte der IV/TH als Vermögensverwalter für 2006 die Erklärung erstellen müssen.
Da aber ihr Verfahren vor Ende der Abgabefrist(31.05.2007) endete, wird er darauf verzichtet haben.

Die Forderungen die sich auf den Zeitraum 2006 bis zur Eröffnung beziehen, sind Insolvenzforderungen und müssen nicht gezahlt werden.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 15. August 2008, 21:59:44 »

Hallo Paps,
also geschieden sind wir erst seit diesem Jahr. Getrennt schon seit Februar 06.
Einspruch muss ich eh erheben da in der jetzigen Berechnung einige Fehler sind.
Die frage ist aber nun wer muss denn die Erklärung nun machen? Meine Ex Frau, Ihr TH, Mein TH oder ich? Das ich bzw meine Ex und ich den TH unterstützen müssten ist mir bewusst, aber ich bin davon ausgegangen das der TH diese Erklärung machen muss und auch macht.
Da eine Rückzahlung der Steuern ja eh auf sein Konto geht. Bzw. das er dafür Verantwortlich ist.
Im 1. Gespräch hatte er mir auch gesagt das er nur über meine Finanzen entscheidet (nätürlich nur bis zum Selbsterhalt).
Selbst wenn ich diese jetzt mache bekommt er doch das Geld.
Sehe ich das Falsch das er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und das ich nun deswegen den Streß habe?
Naja werde Montag gleich mal einspruch erheben, Erklärung nachreichen und TH Info senden.
Gruß Wentorfer
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paps
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« Antworten #3 am: 15. August 2008, 22:50:14 »

Das ist eigentlich ThoFas Baustelle (TH und Finazamt). Oder?
Das Problem scheint mir hier zu sein, dass die Abgabefrist frühestens am 31.05.2007 endet, sofern nicht Verlängerung beantragt wurde.
Ob der TH auch rückwirkend für seine theoretischen Tätigkeit im Verfahren als IV/TH zuständig ist, kann ich nicht beantworten.

Die Antwort des Th wird dann in diese Richtung gehen.
Verfahren aufgehoben...Selbst verantwortlich... habe nichts damit zu tun....
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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« Antworten #4 am: 15. August 2008, 23:08:19 »

Ja wird wohl leider so kommen von den TH.  heulen Naja werde mein bestes versuchen um da heil raus zu kommen. Ansonsten bleibt mir ja vieleicht noch eine Ratenzahlung zu vereinbaren mit dem Finanzamt. Wird schwer werden bei 900,- Selbsterhalt und steigenden lebenskosten.
Schade das man vorher nicht vernüftig aufgeklärt wird über solche Angelegenheiten.
Die Aufforderung zur abgabe der Erklärung haben weder meine EX noch ich bekommen.
Alles komisch aber ganz unschuldig ist man ja selber auch nicht.
Ärgerlich ist nur wenn ich wirklich mal wieder eine Erstattung bekommen sollte, diese an mein TH geht.
Bis 2012 nur noch  juchu
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. August 2008, 23:08:19 »



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« Antworten #5 am: 16. August 2008, 10:41:39 »

Leider habe ich damals aus unwissen herraus eine Abtrettungserklärung unterschrieben  sad
In der steht das mein TH selbst in der Wohlverhaltensperiode alle Erstattungen bekommt.
Bis auf diese Nachzahlung hat das Finanzamt nichts mit meinen Schulden zu tun.
Wenn ich mich hier im Forum so umsehe gibt es viele die nicht richtig Aufgeklärt wurden,
bzw. das es Teilweise schwer ist alles richtig zu verstehen und richtig zu handeln.

Trotzdem noch an alle ein schönes Wochenende  biggrin
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ThoFa
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« Antworten #6 am: 19. August 2008, 12:48:13 »

Hallo,

im laufenden Insolvenzverfahren ist für die Erstellung der Steuererklärung der IV/TH zuständig. Mit Aufhebung des Verfahrens geht die Pflicht wieder auf den Schuldner über, es spielt dabei keine Rolle, ob der IV/TH seiner pflicht nachgekommen ist.

Die Nachzahlung teilt sich folgendermaßen auf:

Steuer für 01-02 / 2006 Insolvenzforderung
Steuer für 03-12 / 2006 Masseforderung

Der Schuldner hat also nichts an das Finanzamt zu zahlen.

Inwiefern die (Ex-)ehefrau für die Steuerschulden haftet ist aus den Angaben nicht zu erkennen, wobei zu beachten ist, dass diese sich offensichtlich auch im Insolvenzverfahren befindet.

Die abgegebene Abtertungserklärung für die Steuererstattung in der WVP ist das Papier nicht wert auf dem Sie steht. Schreiben an das Insolvenzgericht und dem TH, dass nach Recherche festgestellt wurde, dass die Abtretunsgerklärung jeglicher Grundlage entbehrt und zurückgezogen wird. Die Offenlegung der Abtretungserklärung wird widersprochen.

MfG

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« Antworten #7 am: 26. November 2008, 18:17:14 »

so mal ein zwischenbericht.
also von 1500,- euro nachforderung runter auf 500,- dank jahresausgleich. diese will das finanzamt aber auf jeden fall haben. die sache mit insoforderung und masseforderung erkennt die gute dame nicht an  angry.  würde sie den verpflegungsmehraufwand in der lohnsteuererklärung berucksichtigen müste ich nichts nachzahlen, aber leider macht sie es nicht. ich werde wohl doch noch klagen müssen  cry. für weitere tips und hilfen bin ich offen.
gruß wentorfer
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« Antworten #8 am: 12. Februar 2009, 20:12:32 »

Hallo,

im laufenden Insolvenzverfahren ist für die Erstellung der Steuererklärung der IV/TH zuständig. Mit Aufhebung des Verfahrens geht die Pflicht wieder auf den Schuldner über, es spielt dabei keine Rolle, ob der IV/TH seiner pflicht nachgekommen ist.

Die Nachzahlung teilt sich folgendermaßen auf:

Steuer für 01-02 / 2006 Insolvenzforderung
Steuer für 03-12 / 2006 Masseforderung

Der Schuldner hat also nichts an das Finanzamt zu zahlen.

Inwiefern die (Ex-)ehefrau für die Steuerschulden haftet ist aus den Angaben nicht zu erkennen, wobei zu beachten ist, dass diese sich offensichtlich auch im Insolvenzverfahren befindet.

Die abgegebene Abtertungserklärung für die Steuererstattung in der WVP ist das Papier nicht wert auf dem Sie steht. Schreiben an das Insolvenzgericht und dem TH, dass nach Recherche festgestellt wurde, dass die Abtretunsgerklärung jeglicher Grundlage entbehrt und zurückgezogen wird. Die Offenlegung der Abtretungserklärung wird widersprochen.

MfG

ThoFa



Hallo ThoFA,
laut meinem Finanzamt stimmen deine Angaben nicht  shocked
Da das Verfahren  gem. §200InsO aufgehoben ist und ich mich n der Wohlverhaltensphase befinde.
Aus dem Grund wurde mir jetzt auch die Zwangsvollstreckung angedroht  fuchsteufelswild
Hast du zufällig ein §§ dazu zur Hand oder ein Urteil?
Bin für alles dankbar was hilft.
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lucca_m
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« Antworten #9 am: 13. Februar 2009, 09:28:16 »

Wieso fragen Sie nicht das Finanzamt nach den §§, die diese Massnahmen rechtfertigen?
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« Antworten #10 am: 13. Februar 2009, 10:35:16 »

Wieso fragen Sie nicht das Finanzamt nach den §§, die diese Massnahmen rechtfertigen?

 wink Siehe oben § 200 InsO ist das Verfahren aufgehoben und deswegen soll ich nun diese Forderung begleichen...
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« Antworten #11 am: 13. Februar 2009, 10:56:27 »

Hallo,

was für einen Sinn soll eine Insolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung machen, wenn - so wohl die Meinung des FA - nach Aufhebung, die Verbindlichkeiten zu zahlen sind ?!

Das FA soll sich mal mit den §§ 286 - 300, 201 InsO beschäftigen.

MfG

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« Antworten #12 am: 10. März 2009, 22:20:02 »

So neues Update:
Schreiben vom IV:
Der zur Rede stehende Einkommensteuerbescheid betrifft das Kalender 2006, dem Jahr der Insolvenzeröffnung.
meines erachtens wäre der Einkommensteuerbescheid ab diesem Zeitpunkt neu zu berechnen. Ich habe dieses dem Finanamt
.....per Telefax mitgeteilt.
Die ab 17.03.06 auferlegten Steuern sind allerdings von Ihnen zu tragen, da diese keine Insolvenzforderungen mehr darstellen.

Was aus der sicht von Thofa ja Masseforderungen sind und ich diese ja nicht zahlen muss. oder bin ich nun blöde?  shocked

Meine Nachfrage diesbezüglich beim InsoGericht wurde an meinen IV weitergeleitet ohne das ich
eine Antwort bekommen habe vom Gericht...
Nur die Aussage meines IV das ich das Gericht mit sowas nicht belästigen sollda die genug zu tun haben gruebel
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« Antworten #13 am: 12. März 2009, 00:33:29 »

Hallo,

was soll das Insolvenzgericht und/oder der Verwalter auch dazu sagen ? Die haben damit nichts zu tun.

Das FA will etwas von Ihnen uns Sie haben etwas dagegen. Also müssen Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
Das FA wird dem Einspruch nicht abhelfen uns Sie können dann vorm Finanzgericht klagen.
Wenn Sie diesen Weg gehen, benatragen Sie immer die Aussetzung der Vollziehung.

Viel Spaß !

MfG

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« Antworten #14 am: 14. März 2009, 00:39:03 »

Hallo und danke für die Antwort.
Die Frage ist nur ob ich das nun richtig verstanden habe?  gruebel
Ich muss nichts ans FA zahlen.
und wenn ich das Recht so durchsetzen will muss ich klagen.
.....
Die Nachzahlung teilt sich folgendermaßen auf:

Steuer für 01-02 / 2006 Insolvenzforderung
Steuer für 03-12 / 2006 Masseforderung

Der Schuldner hat also nichts an das Finanzamt zu zahlen.


....
MfG

ThoFa

Die Aussetzung der Vollziehung wurde schon abgelehnt da es angeblich alles rechtens
ist und nur eine Aussetzung in betracht kommt wenn zweifel an der rechtmäßigkeit bestehen.
Sorry wenn ich nerve damit.  rougi
« Letzte Änderung: 14. März 2009, 00:43:01 von wentorfer » Gespeichert
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