und ich musste noch mal was erklären und darauf hin wurde ein Gutachten zu der Sachen von einen RA gemacht
dieses ist nun durch aber der Richter will nun noch eine Anlage neu bestädigt bekommen ...
Was mußten Sie denn erklären?
Was war der Inhalt und das Ergebnis des Gutachtens?
Welche Bescheinigung soll "nochmal" erstellt werden?
Kennt die Schuldnerberatung/ der Anwalt das Problem? Und welche Antworten haben Sie da erhalten?
Was kann ich da tun das unser Insolvensverfahren doch noch eröffnet wird
In erster Linie würde ich sagen, die Bescheinigung vorlegen.
Ich tippe mal auf die Anlage 2a über das Scheitern des AEV.