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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:20:47 *
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Autor Thema: Insolvente Firma hat noch mein Geld und die Ware!  (Gelesen 1356 mal)
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Littlewood
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« am: 19. Juli 2006, 19:49:50 »

Hallo,
meine Fragen bezieht sich auf folgendes:

Ich habe in einem Geschäft (Elektrofachmarkt) einen Kühlschrank als Mustergerät gekauft , von 1300€ auf 899€ herabgesetzt, Schnäpchen dachte ich. Am nächsten Teg wurde er angeliefert und hatte eine kleine Beschädigung an der oberen Ecke welche immer sichtbar ist so das ich das Gerät zurückgegeben habe. Da der Verkäufer mir das Gerät nicht zu diesem Preis beschaffen konnte wollte ich das Geld zurück. Er sagte er müsse es klären wie die Rückerstattung erfolgt, ob in Bar oder aufs Konto! Jetzt hab ich Einen in einem anderen Geschäft gekauft und auch schon wieder bezahlt da ruft mich 30 min später der Verkäufer (Elektrofachmarkt) an und sagt das er kein Geld mehr auszahlen kann da die Firma Insolvent sei und ich soll schriftlich einen Antrag auf Auszahlung stellen. Wie gesagt es ist eben gerade passiert und ich muß mich morgen dort mal melden wie das jetzt von statten geht. Bin ein bissel durcheinander...

Für mich sehe ich noch die Option den Kühlschrank doch zu nehmen und mit der kleinen Beschädigung zu leben und dafür das Geld nicht einzubüßen. Er steht noch im Geschäft und eigentlich gehört er ja mir! ODER???

Oder wie stehen die Chancen das ich noch an mein Geld komme?

Was sollte man alles in so eine Rückforgerung rein schreiben?

Fragen über Fragen
:manno:

Danke im vorraus

Littlewood
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« Antworten #1 am: 21. Juli 2006, 08:20:21 »

Du hast doch für alle Vorgänge Belege!!!Oder?? Rechnung, Lieferschein, Rücknahmeschein.

Also wenn das Geschäft Insolvenz angemeldet hat, dann gibt es einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Lass Dir die Verfahrensnummer geben und schildere den Sachverhalt wie oben.

Wenn der beschädigte Kühlschrank nicht unter irgend einem Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten steht oder eine Bank mit einer Raumsicherung Absonderungsrechte hat, dann hast Du ganz gute Karten, den Kühlschrank zu erhalten.

Geh allerdings man lieber davon aus, dass Du Deine Geldforderung zur Tabelle anmelden musst. Und ob irgend eine Quote bezahlt werden kann, steht in den Sternen. Ich persönlich denke, die Kohle ist futsch.

Gruss Sanierer[addsig]
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ThoFa
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WWW
« Antworten #2 am: 21. Juli 2006, 09:52:17 »

Hallo,

das Geld werden Sie nicht wieder sehen. Ich bezwiefele auch, dass Sie an den Kühöschrank kommen. Da Sie das Gerät zurück gegeben haben, ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Ihre Forderung werden Sie zur Insolvenz anmelden müssen.
Wenn Sie Glück haben, treffen Sie auf einen verständnisvollen Insolvenzverwalter der Ihnen zumindestens den Kühlschrank rausgibt, verpflichtet ist er aus meiner Sicht nicht dazu.

MfG

ThoFa
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Littlewood
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« Antworten #3 am: 21. Juli 2006, 21:29:23 »

Hallo,
das Ganze hat sich für mich zum Guten gewendet. Ich bin nochmal persönlich in das Geschäft gegangen und habe mit dem Verkäufer gesprochen. Auf meine Frage ob ich denn wenigstens meinen Kühlschrank bekommen könnte (bin auf Dummfang gegangen) sagte er das er schon mit dem Insolvenzverwalter gesprochen hat und ich ihn mitnehmen kann :) Ich habe das Teil sogar noch angeliefert bekommen!

Auch so kanns mal gehen, bin mit einem blaues Auge davon gekommen ;)

Danke nochmal für Eure Antworten

Littlewood
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