Da über das Vermögen ihres Ex-Mannes das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, hat er sich der persönlichen Haftung für das Immobiliendarlehen entzogen. Als logische Folge steht jetzt das Aussonderungs-bzw.Verwertungsrecht der Bank am Eigentumsanteil Ihres Ex.
Zunächst muss der Insolvenzverwalter Ihres EX seinen Anteil aus der Insolvenzmasse freigeben...(kein Problem, wenn bei Zwangsversteigerung kein "Gewinn" zu erwarten ist)
Variante 1) Umschuldung wie von der Bank vorgeschlagen unter den entspr. Bedingungen
Variante 2) Freihändiger Verkauf - in Abstimmung mit Ihnen bzw.der Bank - und Regelung über die verbleibenden Forderungen (Wie hoch ist denn der Verkehrswert bzw.die Belastung ?)
Variante 3) Keinerlei Einigung - früher oder später Z-versteigerung und Restschuld, die dann wiederum zwangsweise eingetrieben werden kann..
Hier droht dann etwa Eintragung von Zwangshypotheken in Ihre anderen Grundbücher mit dem Recht hieraus die Z-versteigerung zu betreiben.
Als "Eigentümerin" haben Sie leider nicht das Recht, nach erteiltem Zuschlag in einer Versteigerung weiter wohnen zu bleiben.
Wenn das andere Haus verkauft wird, und es bleibt ein kleiner Gewinn nach der Ablösung des Kredites, muß ich das Geld der Bank für das andere Haus geben?
Sie müssen erst mal gar nichts..in Anbetracht der Situation allerdings müssen Sie sich mit der Forderung der Bank irgendwie auseinandersetzen..
Bedenken Sie, dass die Bank wahrscheinlich ein Interesse daran hat, die Angelegenheit unter Abwendung größerer finanzieller Einbußen zu regeln.
Eine Liste von Bedingungen kann im Verhandlungsverlauf geändert werden!
Wenn Sie keine Erfahrung mit derlei Dingen haben, bzw. zu emotional verflochten sind, kann ein professioneller Mediationsversuch Sie vielleicht weiterbringen.