ich verweise mal auf meine Antwort vor wenigen Minuten.
siehe
hier.
Ihr Vater hat insofern recht, wenn das Vollstreckungsgerich eine Unterhaltspflicht verneint, dass dann kein rechnerischer Vorteil entsteht.
(Bei 1700,- pfändungsfreiem Einkommen sollte ein Netto von 2.100,- gegeben sein)
Die meisten Entscheidungen der Gerichte gehen von einem eigenen Einkommen- von mind. ALGII + 20 % bis hin zum Selbstbehalt nach Pfändungstabelle(990 ,-)- für den Unterhaltsberechtigten aus.
So kann es auch zu einer teilweisen oder vollen Anerkennung als Unterhaltsberechtigte kommen. Und es wären ein paar Euro mehr in der Haushaltskasse.
Zum anderen will ihre Mutter vielleicht nicht nur wegen des Geldes arbeiten, sondern nur um sich in ihrer Situation noch irgendwie am Arbeitsleben zu beteiligen.
Dieser Wunsch sollte aus meiner Sicht auch berücksichtigt werden.
Und ich weis aus eigener Erfahrung wie das mit solch einer Diagnose ist.