Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 18:28
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:28:02 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz-Vollstreckung???!!!!  (Gelesen 735 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
BabyZicke
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 13. Februar 2008, 13:29:49 »



ich bin ein bizzl verwirrt gruebel

 wenn ich jetzt in die insolvenz gehen sollte, bin ich dann nach 7 jahren schuldenfrei oder behalten die Vollstreckungstitel (30Jahre)  ihre Gültigkeit?????

also wenn mann im netz recherchieren tut, wird mann doch mal echt total kirre gemacht....   Jeder erzählt was anderes heulen

Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 13. Februar 2008, 13:40:51 »

also wenn mann im netz recherchieren tut, wird mann doch mal echt total kirre gemacht....   

a) Das Restschuldbefreiungsverfahren ist auf 6 Jahre ausgelegt, nicht mehr auf 7 Jahr.
b) Wirkung der erteilten Restschuldbefreiung: Die Insolvenzgläubiger können Ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen. 

 § 301 InsO - Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

(2) Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

(3) Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Gespeichert

BabyZicke
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 13. Februar 2008, 13:51:02 »

des is ja mal ne erfreuliche nachricht, thx dafür......  wow
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2306 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz