Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:28:11 *
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Autor Thema: Insolvenz/WVP Sportwetten-Gewinne  (Gelesen 1386 mal)
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Andy1
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« am: 30. Oktober 2011, 21:13:02 »

Guten Abend erstmal,

bräuchte einen Rat und zwar geht es um folgendes:

-Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Mitte 2009

-Seid Sommer diesen Jahres in der Wohlverhaltensphase

-Regelinsolvenzverfahren / Gesamtschulden 4660 EUR

-Bisher durch Sportwetten rund 100€ freiwillig bezahlt

-Derzeit mache ich eine Ausbildung, Verdienst: 316€

-Dauer der Ausbildung bis September 2013

-Regelinsolvenzverfahren Mitte 2015 fertig

Ich spiele regelmäßig im Internet und auch in Spielcentern Sportwetten und fahre auch da Gewinne ein. Ich schätze das die Gewinne sich im Rahmen von 50-100€ (höchstens)/ Monat belaufen. Ich weiß, das ich ab der WVP die Gewinne nicht mehr abführen brauch. Wenn ich im Internet spiele, werden diese auf mein beim Insolvenzverwalter angegebenes Bankkonto überwießen. Bei den Spielcentern werden diese bar ausbezahlt.

Meine Fragen:

1.) Soll ich dieses Gewinn, was ich im Internet durch Sportwetten erziele dem Insolvenzverwalter komplett überweißen, auf ein Sparbuch machen, oder zu Hause in
die Keksdose stecken?

Ich kann mich nicht entscheiden. Eine Chance vor 2015 herauszukommen, habe ich mit dem niedrigen Einkommen nicht. Verfahrenskosten sind alleine ja schon rund 2300€ und dann noch die 4600€ (die ich mit 2000€ tilgen könnte, also 4300€ Gesamt) wären zuviel.

Bitte um Rat  dntknw
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horst69
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« Antworten #1 am: 31. Oktober 2011, 08:04:48 »

Du bewegst dich da auf sehr dünnen Eis !

Du musst in der WVP die Gewinne zur Hälfte an den TH herausgeben !

Machst du das nicht, ist dieses ein Versagungsgrund !

Da das Geld aus den Internetwetten eh auf das Konto geht, welches dem TH bekannt ist, würde ich nicht versuchen, es geheim zu halten.
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Fallera
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« Antworten #2 am: 31. Oktober 2011, 09:02:52 »

Du musst in der WVP die Gewinne zur Hälfte an den TH herausgeben !

Warum das denn??

In der WVP umfasst die Abtretungserklärung "nur" Einkünfte aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge bzw. die Hälfte eines Erbes. Der Gewinn darf meiner Ansicht nach voll behalten werden in der WVP.

Zitat.
"für den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Wohlverhaltensphase) wird der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen nicht von der Abtretung gem. § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO erfasst. Von dieser Abtretung werden nur die "pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge" erfasst, sprich Arbeitseinkommen und Lohnersatzleistungen.  Sach- und Geldgewinne sind keine Arbeitseinkommen und auch keine Lohnersatzleistungen das heisst, sie werden ebenso wenig von der Abtretung erfasst."
« Letzte Änderung: 31. Oktober 2011, 10:10:05 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
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horst69
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« Antworten #3 am: 31. Oktober 2011, 10:05:31 »

@fallera

Ich nehme alles zurück !

Ich habe es mit dem Erfall verwechselt  rougi
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Andy1
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« Antworten #4 am: 31. Oktober 2011, 14:25:25 »

Hier z.B. "http://www.vib-heidelberg.de"
steht unter "Fragen" (ganz rechts) bei
"Wichtigen Mitteilungen des Schuldners" folgendes:

Veränderungen persönlicher/wirtschaftlicher Verhältnisse oder Ihrer Einkommenssituation müssen Sie dem Insolvenzverwalter/Treuhänder unverzüglich schriftlich mitteilen. Hierzu gehören insbesondere:

"Wenn Sie Erbe geworden sind, im Lotto gewinnen, Vermögenswerte geschenkt bekommen usw"
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 31. Oktober 2011, 14:25:25 »



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paps
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« Antworten #5 am: 01. November 2011, 17:47:13 »

Das bezieht sich auf das Verfahren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Andy1
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« Antworten #6 am: 01. November 2011, 20:53:04 »

Wenn die mal meine Kontoauszüge sehen wollen,
sieht es bestimmt schlecht aus, wenn ich sie
nicht abführe, sondern abhebe und daheim auf
die Seite lege? Nicht das die mir die RSB versagen...  mad2
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Der_Alte
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« Antworten #7 am: 01. November 2011, 21:27:03 »

Du kannst in der WVP sogar den Jackpot im Lotto gewinnen ohne dass es jemanden zu interessieren hat. Also, spiel weiter!
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Es grüßt der Alte
Andy1
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« Antworten #8 am: 01. November 2011, 23:39:53 »

Wenn ich jetzt den Reingewinn auf ein Sparbuch machen würde, könnte a.) der Insolvenzverwalter mir das Konto sperren und/oder das Geld abheben und b.) die RSB bekomme ich deswegen nicht versagt, richtig?

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Feuerwald
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« Antworten #9 am: 02. November 2011, 00:01:55 »



könnte a.) der Insolvenzverwalter mir das Konto sperren und/oder

-> der TH in der sog. Wohlverhaltensphase kann keine Konten mehr sperren, da Sie das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über ihr Vermögen zurück haben.

b.) die RSB bekomme ich deswegen nicht versagt, richtig?

-> Sie haben die Obliegenheit gem. § 295 InsO zu beachten. Sie müssen u.a. auf Anfrage des Gerichts oder THs Auskunft über Ihr Vermögen erteilten. Sollten die Verfahrenskosten gestundet sein, haben Sie die Pflicht, Vermögensänderungen anzuzeigen. Der TH hat jedoch keinen Zugriff auf Vermögen, das außerhalb der (Lohn)Abtretung Ihnen zufällt.

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