Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:32:37 *
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Autor Thema: Insolvenz als letzter Ausweg. Was kommt jetzt auf uns zu???  (Gelesen 1072 mal)
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blue-leonie
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« am: 07. August 2011, 17:52:22 »

Hallo!

Ich bin ganz neu hier im Forum und habe einige Fragen. Mein Mann hat einen Schuldenberg (um die 10000 €) und da er seit über 9 Monaten krankgeschrieben ist (komplizierter Handgelenkbruch) hat uns das niedrige Krankengeld -weil mein Mann als Junggeselle berechnet wurde, da die Hochzeit 2 Wochen vor seinem Unfall war und er nicht nach Steuerklasse 3 berechnet wurde-, noch tiefer in den Misthaufen reingeritten...

Wir sind seit etwas über 9 Monaten verheiratet. Ich habe ein Auto, was ich schon seit 8 Jahren besitze. Kann man mir dies im Falle einer Insolvenz wegnehmen?

Kann man meinem Mann sein Fahrzeug wegnehmen?

Wir leben zu dritt. Mein Mann, meine Tochter (nicht das leibliche Kind meines Mannes) und ich. Wie viele Personen sind unterhaltsberechtigt? -wegen der Pfändungsfreigrenze meine ich.

Was müssen wir tun, um eine Privatinsolvenz einzuleiten?

Haben schon vieles versucht, um die Schulden loszuwerden, leider alles zwecklos. Es gibt leider auch niemanden, der uns aus der Patsche helfen könnte und mit 10 € Raten im Monat lässt sich ja auch keiner abspeisen.

Wäre super ein paar Tipps zu bekommen, wie wir das Ganze vernünftig angehen können.

Vielen Dank schonmal!

Grüße

Susanne
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 07. August 2011, 18:05:50 »

Hallo und willkkommen im Forum

Schulden sind immer eine persönliche Sache und werden auch durch Heirat nicht auf den Ehepartner übertragen. Die Schulden Ihres Mannes sind seine, für die Sie nicht einmal ansatzweise aufkommen müssen.

Ob sich eine Privatinslvenz rechnet, kann man so schlecht beurteilen. Machen Sie kurzfristig einen Termin bei einer Schuldnerberatung; die haben teilweise lange Wartezeiten. Da wird man Ihnen nach Analyse der persönlichen Situation raten, wie man am Besten weiter vorgehen kann.

Es kann bei Ihrem Mann nur das gepfändet werden, was laut Tabelle http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html abzuführen ist, dabei gelten Sie bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Gerichts als unterhaltsberechtigt. Ihre Tochter wird nicht berücksichtigt.

Wenn Ihr Mann überschuldet ist und das Einkommen nicht mehr zum Leben reicht, muss man notfalls auch den Schnitt machen und die Schulden zunächst nicht mehr bezahlen. Von irgendwas muss man ja schließlich leben.
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blue-leonie
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« Antworten #2 am: 07. August 2011, 18:18:24 »

Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn man aber doch gar nichts mehr zahlt, dann wird es durch die ganzen Inkassokosten doch immer teurer und teurer, bis die eigentliche Forderung sich irgendwann verdoppelt oder verdreifacht hat.

Können Sie mir sagen, wie das mit dem Auto meines Mannes ist? Ich schätze, dass er es wohl verkaufen müsste, da es noch zu viel wert ist...

Viele Grüße
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« Antworten #3 am: 07. August 2011, 19:06:20 »

Inkassokosten sind gerichtlich bei den meisten Gerichten nicht durchsetzbar. Der Entscheidungstenor ist durchgängig, dass der Gläubiger das auch selbst machen kann. Natürlich entstehen Zinsen, aber die sind gering (5,12 % Jahreszinsen).

Wenn er das Fahrzeug verkauft und damit einen Großteil der Schulden begleicht ist das sicher eine gute Alternative. Aber man muss auch betrachten, wie er, wenn er wieder arbeiten kann, zur Arbeit kommen soll.

Ist das Fahrzeug finanziert?
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Paula41
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« Antworten #4 am: 08. August 2011, 09:07:38 »

Morgen,

ich will ja nicht kleinlich sein...

Der Basiszins beträgt schon seit dem 1.7. 0,37% http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php . Folglich ist der gesetzliche Verzugszins für Verbraucher 5,37%.

mfg
Paula41
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. August 2011, 09:07:38 »



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blue-leonie
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« Antworten #5 am: 08. August 2011, 10:37:18 »

Hallo!

Nein, das Auto gehört ihm.

Viele Grüße
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« Antworten #6 am: 08. August 2011, 16:14:44 »

Morgen,

ich will ja nicht kleinlich sein...

Der Basiszins beträgt schon seit dem 1.7. 0,37% http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php . Folglich ist der gesetzliche Verzugszins für Verbraucher 5,37%.

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Paula41

Sorry, hatte noch den alten Wert im Kopf
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tomwr
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« Antworten #7 am: 08. August 2011, 23:33:18 »

Hallo!

Nein, das Auto gehört ihm.

Viele Grüße

Wenn er das zur Arbeit braucht dann ist es eigentlich unpfändbar nach §811 Abs.1 Nr.5 ZPO.
Ausnahme ein Gläubiger hat ein Aussonderungsrecht (z.B. Leasinggesellschaft bzw. als Sicherheit KfZ Brief bei der Bank hinterlegt).
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html
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