Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:34:15 *
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Autor Thema: Insolvenz beim zukünftigen Arbeitgeber angeben?  (Gelesen 2954 mal)
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lemon
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« am: 24. November 2009, 19:46:53 »

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen und zwar hatte ich heute ein Vorstellungsgespräch und da wurde ich gefragt ob ich Schulden hätte und der Gerichtsvollzieher vor meiner Türe steht. Habe alles verneint, denn der Gerichtsvollzieher steht nicht vor meiner Türe und die Schulden laufen ja jetzt über die Insolvenz.

Muß ich den vielleicht zukünftigen Arbeitgeber von meiner Insolvenz erzählen??

Und wieviel darf ich verdienen ohne das mir der Treuhänder was abzieht? Ich bin alleinerziehend und habe ein Kind. Brutto oder Netto?

Habe mal gehört, daß ich bis 1300€ selber behalten darf. Meinen die nur den Verdienst? Es kommt ja dann noch Kindergeld und Unterhalt dazu. Wird das mit angerechnet?

Was mich noch interessieren würde, ist, wie holt sich der Treuhänder das Geld, wenn ich mehr wie 1300€ netto verdiene? Muß ich das überweisen oder wird das wohl doch über den Arbeitgeber laufen???

Ich weiß, so viele Fragen aber ich sag schon mal Danke für die Antworten!!  cheesy
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makro
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« Antworten #1 am: 24. November 2009, 19:51:03 »

Hallo,

die Pfändungstabelle findest du hier --> http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html

Normalerweise führt der Arbeitgeber das pfändbare Einkommen ab, also muss er davon wissen, ich würde aber verscuehn das so zu regeln das du das selbst überweisen kannst, das gibt den wenigsten Stress mit dem Arbeitgeber.

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rookie


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« Antworten #2 am: 25. November 2009, 15:06:46 »

Wenn Du ein gutes Verhältnis zum Th hast sollte das funktionieren.
Schreib ihm nen netten Brief ob er von einer Info an den AG absehen kann.

Normalerweise gehen die darauf ein.......
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Florentino_Perez
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« Antworten #3 am: 06. Dezember 2009, 22:41:08 »

Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen und zwar hatte ich heute ein Vorstellungsgespräch und da wurde ich gefragt ob ich Schulden hätte und der Gerichtsvollzieher vor meiner Türe steht. Habe alles verneint, denn der Gerichtsvollzieher steht nicht vor meiner Türe und die Schulden laufen ja jetzt über die Insolvenz.

Muß ich den vielleicht zukünftigen Arbeitgeber von meiner Insolvenz erzählen??

Und wieviel darf ich verdienen ohne das mir der Treuhänder was abzieht? Ich bin alleinerziehend und habe ein Kind. Brutto oder Netto?

Habe mal gehört, daß ich bis 1300€ selber behalten darf. Meinen die nur den Verdienst? Es kommt ja dann noch Kindergeld und Unterhalt dazu. Wird das mit angerechnet?

Was mich noch interessieren würde, ist, wie holt sich der Treuhänder das Geld, wenn ich mehr wie 1300€ netto verdiene? Muß ich das überweisen oder wird das wohl doch über den Arbeitgeber laufen???

Ich weiß, so viele Fragen aber ich sag schon mal Danke für die Antworten!!  cheesy

Nix sagen im VSt-Gespräch! Erst sich einstellen lassen, dann wie ich, das Monatsende abwarten, also so ca. 10 Tage davor. Dann Den Bescheid des TH der Lohnbuchhaltung zustecken und mit Unschuldsmiene eine herzzerreißende Geschichte über Schicksalsschläge erzählen. Evtl. muß du das dem Geschäftsführer auch noch zustecken.
Schon ist das Ding geritzt.
Übrigens: die Geschichte muß ja nicht erfunden sein. Meine herzzerreißende Geschichte war wirklich wahr von daher hab ich mich nicht schlecht gefühlt. Und hab nun beim zweiten Arbeitgeber das ganze problemlos erst im Nachhinein serviert.
Denn wenn du es vorher machst, kriegst du keinen Vertrag zur Unterschrift angeboten, glaub mir!
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rookie


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« Antworten #4 am: 12. Januar 2010, 15:55:01 »

Dier herzzerreisenden Geschichten gehen niemand was an....rede anständig mit Deinem TH ob er davon absehen kann, den neuen Chef zu informieren und die Sache ist geritzt.

Dem  TH ist ist bestimmt auch daran gelegen dass Du ne Arbeit hast.


Musst halt dann selbst dafür sorgen, dass der pfändbare Betrag auch richtig berechnet und an den TH abgeführt wird.


Hab ich auch so gemacht.....ich muss dazusagen, dass ich auch nen TH habe den eigendlich rein gar nix interessiert was das Verfahren betrifft und ich seit nen dreiviertel Jahr absolut meine Ruhe habe.

Ich glaub der ist froh so wenig Arbeit wie möglich zu haben.......
« Letzte Änderung: 12. Januar 2010, 15:58:10 von rookie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 12. Januar 2010, 15:55:01 »



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hitman71
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« Antworten #5 am: 13. Januar 2010, 18:28:08 »

Hallo,

wenn das mit dem TH so klappt, ist ja gut.

Ich habe das meinem TH damals auch vorgeschlagen und er hat das abgelehnt. Er wolle das Risiko nicht eingehen.

Daher habe ich es immer so gehalten, dass ich in dem ersten Gespräch von meiner Insolvenz nichts erwähnt habe. Als es dann nur noch um Formalitäten des Vertrages ging, also im zweiten Gespräch (und die mich haben wollten), habe ich die Karten offen gelegt.

Ein pot. Arbeitgeber hat mir daraufhin eine Absage erteilt. Hintenherum habe ich dann erfahren, dass es wohl eine Anweisung gäbe, solche Personen nicht einzustellen.

Beim nächsten war das dann absolut egal. Vor allem ist es für Ihn ja auch mit weniger Aufwand verbunden als wenn alle paar Tage irgendeine Lohnpfändung reinkommt. Außerdem wollte er mich als Mitarbeiter haben.

Du musst nicht unbedingt mit der Tür in Haus fallen, aber meiner Meinung nach solltest Du schon vor Vertragsunterzeichnung Deinem neuen Arbeitgeber reinen Wein einschenken. Schließlich geht es ja auch um das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Chef/Arbeitgeber.

Ob Du dazu sogar rechtlich verpflichtet bist, weiss ich nicht.

Ich habe bisher einfach festgestellt, das man mit der Wahrheit immer noch am weitesten kommt.

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doktor mabuse
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« Antworten #6 am: 13. Januar 2010, 22:15:55 »

Hallo Zusammen,

ich kann hier nur für mich sprechen, aber aus meiner Sicht war gut Beraten, meinem Arbeitgeber "reinen Wein" einzuschenken, nachdem klar wurde, daß an einer Insolvenz kein Weg mehr vorbei gehen würde und ihm bald Schreiben von Gläubigern ins Haus flattern würden.
Sicher ist es bei einer geplanten Neueinstellung schwierig, aber wenn man, so wie ich schon über 15 Jahre bei einer Firma ist und dann Tacheles reden muß, ist das auch kein Zuckerschlecken.
Das Eingestehen einer persönlichen Niederlage, aus welchen Gründen auch immer, mit anschliessenden langfristigen Konsequenzen, ist niemals einfach und ich habe sehr großen Respekt davor. Ich persönlich halte nicht viel von herzzereissenden Geschichten, auf die Frage warum, habe ich meinem Chef die Wahrheit, nämlich Spielsucht, gesagt, alles Rumeiern schien mir in diesem Moment nicht angebracht, egal wie die Konsequenzen ausgesehen hätten. Bei der momentanen wirtschaftlichen Lage ist es für kleinere Betriebe ein Leichtes, Mitarbeiter aus "Konjunkturellen" Gründen zu kündigen. Ich habe mit allen Reaktionen gerechnet ,aber es kam nur der Satz: gut, daß Sie das endlich geregelt haben, Jeder macht mal einen Fehler. Das hat mir Mut gemacht. Danach habe ich die Buchhaltung informiert. Sicher, es waren alle sehr überrascht, daß "MIR" so Etwas passieren konnte, aber mir ging es anschliessend besser,  für mich war es ein wichtiger Schritt, mir nicht mehr selber etwas vorzumachen.
Ich habe meine Stelle behalten und bin froh, daß ich-was ich dachte- nicht zum"Badboy" abgestempelt wurde. Aber, so etwas steht und fällt mit dem beruflichen Umfeld, es gibt sicher viele Fälle, wo es leider anders aussieht....

Gruß,


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rookie


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« Antworten #7 am: 16. Januar 2010, 12:33:32 »

@ hitman

der TH kann es so machen muss er aber nicht...rein rechtlich ist sogar zur Info an den Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet....ist reines Zuvorkommen wenn er sich ich darauf einlässt es nicht zu tun.

Wie gesagt ich hab ( bis jetzt ) keinen Stress mit meinem TH.
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