Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage:
Mein Mann ist am 03.08.2009 bei einem Arbeitgeber angestellt worden, der dann Ende August selber Insolvenz angemeldet hat. Dass dieser die Frechheit hatte, den Eingliederungszuschuss des Arbeitsamtes zu kassieren und meinen Mann dann wieder in die Arbeitslosigkeit gestürzt zu haben, sei hier mal nur nebenbei erwähnt.
So, nun aber zu meiner Frage. Wir haben Antrag auf einen Vorschuss des Insolvenzgeldes gestellt. Zu diesem haben wir jetzt den Bescheid bekommen, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann. Bei der Begründung habe ich jetzt aber ein Problem.
" Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der xxxxx ist durch das Amtsgericht Köln in der Hauptsahe für erledigt erklärt worden. Ich habe daher die Firma xxxx um Stellungnahme gebeten, ob die Betriebstätigkeit auf Grund von Zahlungsunfähigkeit eingestellt worden ist. Eine Antwort steht noch aus. Zur Zeit liegen daher die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung eine Vorschusses nicht vor. "
Heißt das nun, dass ausschließlich der Vorschuss nicht gewährt wird oder heißt das, dass grundsätzlich die Frage des Anspruches auf Insolvenzgeld besteht?
Sorry, wenn das für jeden anderen vielleicht ganz klar ist, aber wir haben schon "Pferde kotzen sehen", sind also inzwischen bei allem sehr skeptisch.
Ich hoffe, dass uns jemand etwas dazu sagen kann und sage jetzt schon mal

bemeyno