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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:34:36 *
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Autor Thema: Insolvenz des Arbeitgebers - Insolvenzgeld  (Gelesen 371 mal)
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bemeyno
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« am: 15. November 2009, 20:51:06 »

Hallo, ich habe jetzt auch mal eine Frage:

Mein Mann ist am 03.08.2009 bei einem Arbeitgeber angestellt worden, der dann Ende August selber Insolvenz angemeldet hat. Dass dieser die Frechheit hatte, den Eingliederungszuschuss des Arbeitsamtes zu kassieren und meinen Mann dann wieder in die Arbeitslosigkeit gestürzt zu haben, sei hier mal nur nebenbei erwähnt.

So, nun aber zu meiner Frage. Wir haben Antrag auf einen Vorschuss des Insolvenzgeldes gestellt. Zu diesem haben wir jetzt den Bescheid bekommen, dass dem Antrag nicht entsprochen werden kann. Bei der Begründung habe ich jetzt aber ein Problem.

" Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der xxxxx ist durch das Amtsgericht Köln in der Hauptsahe für erledigt erklärt worden. Ich habe daher die Firma xxxx um Stellungnahme gebeten, ob die Betriebstätigkeit auf Grund von Zahlungsunfähigkeit eingestellt worden ist. Eine Antwort steht noch aus. Zur Zeit liegen daher die rechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung eine Vorschusses nicht vor. "

Heißt das nun, dass ausschließlich der Vorschuss nicht gewährt wird oder heißt das, dass grundsätzlich die Frage des Anspruches auf Insolvenzgeld besteht?

Sorry, wenn das für jeden anderen vielleicht ganz klar ist, aber wir haben schon "Pferde kotzen sehen", sind also inzwischen bei allem sehr skeptisch.

Ich hoffe, dass uns jemand etwas dazu sagen kann und sage jetzt schon mal  handshake

bemeyno
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« Antworten #1 am: 16. November 2009, 11:47:05 »

Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten für einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Dieser Satz ist dabei wichtig: " Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der xxxxx ist durch das Amtsgericht Köln in der Hauptsahe für erledigt erklärt worden.

D.h. das Unternehmen ist gar nicht pleite und wieder aus dem Insolvenzantragsverfahren heraus?
Dann gibt es deswegen auch kein Insolvenzgeld und natürlich keinen Vorschuss.

Ein Anspruch auf Insolvenzgeld kann aber bestehen, wenn u.a. der Geschäftsbetrieb vollständig beendet ist. Dies ermittelt das Arbeitsamt gerade. Aber Ihr Mann müsste eigentlich auch wissen, ob sein Laden noch produziert. Läuft er noch, gibt es auch kein Insolvenzgeld und ebensowenig einen Vorschuss.
Den rückständigen Lohn muss der Arbeitgeber zahlen.
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bemeyno
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« Antworten #2 am: 16. November 2009, 20:46:15 »

Danke erstmal für die nicht gerade beruhigendere Antwort.

Sein Chef hat den Betrieb in Köln aufgelöst, ist mehr oder weniger bei Nacht und Nebel verschwunden. Er hatte aber wohl noch Zeit , die Maschinen rauszuholen und in einem Betrieb wieder aufzubauen, der offiziell nicht auf seinen Namen läuft. Er hat in Bonn unter anderem Namen (sprich eine andere Person ist offiziell der Inhaber) neu aufgemacht. gun

Sollten wir jetzt irgendwelche Schritte unternehmen? Wir kennen die Adresse, wo der Betrieb jetzt wieder läuft, halt nicht unter seinem Namen.  Baseball

Ich habe aber das Gefühl, als wenn wir jetzt die Dummen sein werden. Ich könnte platzen, wenn ich dran denke, dass der mit Frau und Kind in Italien ein zweites Standbein aufbaut, indem er hier Arbeitnehmer besch..... von den Sozialversicherungsträgern und dem FA mal ganz zu schweigen. Der geht mit seiner Familie ständig essen, hat immer Geldbündel in den Buxentaschen und wir wissen nicht, wo wir das Geld hernehmen sollen. Mal ganz abgesehen davon, dass mein Mann eigentlich eine Bewilligung zu einer Maßnahme hatte, die er danach wegen geleerter Töpfe nicht mehr bekam.

Also, was haben wir für Möglichkeiten bzw. wie können wir rausbekommen, wie der Stand der Dinge ist?

Danke schon mal vorab, dass Ihr Euch immer so toll um alle Belange und Fragen hier kümmert thumbup thumbup thumbup thumbup

bemeyno

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« Antworten #3 am: 17. November 2009, 18:10:28 »

Da hilft wohl nur der Gang zum Straf- und Arbeitsrechtler.
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