Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:38:45 *
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Autor Thema: Insolvenz eröffnet - Kontokarte eingezogen  (Gelesen 1813 mal)
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Spike
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« am: 28. September 2009, 22:50:13 »

Hi @ll,

nun ist es wohl soweit bei mir.

War Heute bei der Bank um nen Kontoauszug zu ziehen, und schwupps Karte weg.

Mir war klar kann nur an meiner bevorstehenden Inso liegen.Ich im Internet bei "Insolvenzbekanntmachungen " geguckt, und siehe da, letzte Woche ist mein Verfahren eröffnet worden.

Habe weder vom Gericht noch vom TH bißher bescheid.

Was mach ich nun, erstmal zur Bank und fragen was los ist und bitten das Konto wieder freizugeben?
Was tu ich wenn die sagen das kann nur der TH freigeben? Schließlich hat sich bißcher noch niemand bei mir gemeldet????

Außerdem muß ich noch paar Überweisungen tätigen, Strom,Telefon usw.
Ist das Guthaben was drauf ist nun futscht?


MfG

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makro
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« Antworten #1 am: 28. September 2009, 22:58:03 »

Warum meldest Du dich denn nicht bei dem Insolvenzverwalter? Ich denke das geht am schnellsten!
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Spike
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« Antworten #2 am: 28. September 2009, 23:02:00 »

Hi,

du meinst den TH?

Wie gesagt ich habe nicht mal einen Brief bekommen usw.

Kenne ja praktisch den Namen des TH nur unter der Bekanntmachung bei " Insolvenzbekanntmachungen " .

Soll ich lieber warten bis dieser sich meldet oder einfach dort anrufen?
Oder erstmal zur Bank und fragen was los ist?


MfG
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makro
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« Antworten #3 am: 28. September 2009, 23:15:50 »

Im Normalfall: während des Insolvenzverfahrens=Insolvenzverwalter, nach Ankündigung der Restschuldbefreiung = Treuhänder.

Siehe http://dejure.org/gesetze/InsO/291.html außer hier http://dejure.org/gesetze/InsO/313.html

Was spricht dagegen dort anzurufen? Hab ich damals auch so gemacht und ich hatte das Gefühl das sowas positiv rüberkommt und dem IV zeigt das man sich um seine Insolvenz kümmert, das es einem wichtig ist und nicht wartet bis irgendwas passiert.

Fakt ist, bis der IV das Konto nicht freigibt bleibt es gesperrt, die Bank wird das von sich aus nicht tun.
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Spike
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« Antworten #4 am: 28. September 2009, 23:29:55 »

Hi,

Danke für deine Antworten.

Bin halt nur etwas verunsichert und möchte nun nichts falsch machen.

Wie gesagt, kennen den Namen des TH nur von Insolvenzbekanntmachungen.

Verfahren wurde am 22.09. eröffnet, aber bißher noch kein Schreiben bekommen sondern nur im Internet gelesen.

Ist das denn so üblich das man auf was schriftliches länger warten muß?

Ich warte  noch 1-2 Tage dann ruf ich einfach mal den dort angegebenen TH an.



mfg
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« Antworten #4 am: 28. September 2009, 23:29:55 »



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makro
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« Antworten #5 am: 28. September 2009, 23:37:38 »

Bei mir:
eröffnet: 19.12,
Kontakt meinerseits am 29.12 (Urlaub des IV und natürlich Feiertage),
erstes Treffen am 5.1

Man sollte berücksichtigen das die Unterlagen die der IV vom Gericht bekommt auch 1-2 Tage unterwegs sind und meistens kommt noch dazu das man ja selbst nicht der einzigste Fall dort ist, von daher sind meiner Meinung 7 Tage im grünen Bereich.

 
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hilberta
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« Antworten #6 am: 29. September 2009, 00:22:42 »

Hallo.
Mein Verfahren wurde am 28.08.eröffnet. Erst am 14.09. wurde mein Konto gesperrt.
Du wirst in den nächsten Tagen ein Schreiben Deines TH bekommen, bei dem Du Dich dann melden musst.
Die Bank hebt die Sperrung erst wieder auf, wenn der TH ein Schreiben faxt, nachdem er die letzten Kontoauszüge durchgesehen hat.
So war es bei mir und heute ist mein Konto wieder freigeschaltet worden. Dass es so lange gedauert hat, hat aber nicht am TH gelegen, sondern ich war lange nicht bei der Bank gewesen. Daher ist es ratsam, immer etwas Kohle im Haus zu haben.
So lief's bei mir, kann aber auch völlig anders laufen. Der TH, ich will ihn nicht in Schutz nehmen, sperrt Dein Konto nicht, sodern die Bank.
Du musst ihn unbedingt anrufen, denn nur er kann die Sperre aufheben.

Viel Glück von Hilberta   
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Spike
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« Antworten #7 am: 29. September 2009, 15:04:39 »

Hi,

also ich hab ja nur von "Insolvenzbekanntmachungen "  es erfahren das mein Verfahren eröffnet ist und dort steht dann auch der TH bei.

Also einfach im Telefonbuch nach der Nummer suchen und anrufen, und sagen das mein Verfahren eröffnet ist, und er mir als TH zugeteilt wurde?


MfG
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rookie


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« Antworten #8 am: 29. September 2009, 15:10:38 »

Es ist immer und immer wieder dasselbe mit den gesperrten und/oder gekündigten Konten nach Verfahrenseröffnung...das Thema ist so alt wie der Bart von Petrus lang.

Frag mich wozu Schuldenerberater da sind........... mad2

Das der Th dir zugeteilt ist, weiss er längst.

Faxe Ihm formlos ein Zweizeiler mit der Bitte um Kontofreigabe...schreibe die Fax - und Kontonummer von deiner Bank mit dazu.......

Falls er vorher die Kontoauszüge sehen will dauerts halt länger und hoffe für Dich das Du ein paar Groschen übrig zum überbrücken hast bis dahin.Denn Papier ist geduldig.   
« Letzte Änderung: 29. September 2009, 16:31:56 von rookie » Gespeichert
lucca_m
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« Antworten #9 am: 29. September 2009, 20:48:15 »

Regelinsolvenz eröffnet = Insolvenzverwalter
Verbraucherinsolvenz eröffnet = Treuhänder

ein auf den ersten Blick marginaler unterschied, aber bei genauer Betrachtung mit enormer Wirkung!!!

In der WVP (Verfahren aufgehoben) = Treuhänder (bei beiden Verfahren)

(Ausführungen bezogen auf natürliche Personen)
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Madamrose
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« Antworten #10 am: 30. September 2009, 13:42:14 »

Also ich habe am Freitag bescheid bekommen über meine Insolvenzeröffnung und den Namen des Th.Ich habe mich sofort bei ihm gemeldet, um zu erfahren, was als nächstes passiert.Haben Termin ausgemacht.

Ok gestern wollte ich Geld holen aber Konto gesperrt.die bank sagte mir, daß der Th das Konto gesperrt hat.Darauf hin habe ich den Th wieder angerufen mit der bitte um freigabe.Noch heute soll  ein fax zu meiner Bank geschickt werden und somit sei dann das konto wieder frei.Allerdings muß ein neuer Girokontovertrag her laut Bank.Ich bin mal gespannt ob es heute wirklich freigeschaltet wird. undecided
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Buffy
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« Antworten #11 am: 30. September 2009, 14:21:46 »

hallo,

also ich scheine hier auf der ganzen strecke das pech zu haben,mein konto ist seit dem 18.09.09 zu. huh
ich bin seit dem 09.09.09 in insolvens und meine mann deit dem 21.09.09 in der regelinsolvenz,und bei uns läuft schief was nur schief laufen kann heulen
jetzt sitze ich mal wieder hier und warte auf den rückruf von der bank mit der info wann unser konto wieder frei gemacht wird.
wir wußten ja das einiges auf uns zu kommt,aber in der form hätte ich nicht damit gerechnet.
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Spike
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« Antworten #12 am: 30. September 2009, 16:59:41 »

Hi,

will mal kurz den stand der Dinge mitteilen:

Heute einen Brief von meiner Bank bekommen: Aufgrund der vorliegenden Informationen wird ihr Konto ab Heute ausschließlich auf Guthabensbasis geführt.
Für weitere Verfügungen benötigen wir den Beschluss der Insolvenzeröffnung und eine generelle Verfügungsfreigabe Ihres Insolvenzverwalters.

Ihre EC-Karte haben wir gesperrt und Ihnen eine Kundenkarte bestellt, die Ihnen in den nächsten Tagen zugeschickt wird.

Dann habe ich den TH angerufen, die Sekretärin , fand auch meine Unterlagen, und sagte ich müßte vorbeikommen und Kontoauszüge vorlegen, ohne diese wird nichts Freigegeben.
Ich fragte wie lange zurück die sein sollten, 1 oder 2 Monate.....darauf wußte sie keine Antwort.

Was meint ihr, wielange zurück sollten die Kontoauszüge gehen?
Und muß ich jeden einzelnen Kontoauszug zusammen suchen, oder reichen immer 1-2 aus einem Monat?
Und ist das normal für ne Kontofreigabe Kontoauszüge vorzulegen?

Vielen dank und MfG

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Madamrose
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« Antworten #13 am: 30. September 2009, 17:58:11 »

Also ich weiß ja nicht, in wie fern die Th unterschiedlich arbeiten, aber ich musste keine Kontoauszüge vorlegen.Sondern ich muß die erst zum besprechungstermin vorlegen.

ich hatte gestern bemerkt, daß das Konto gesperrt ist wegen der Insolvenzeröffnung.Hab mich beim TH gemeldet und Konto war heute Nachmittag auch wieder frei.Musste nur bei der Bank eine giroänderung unterschreiben.

LG
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Insokalle
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« Antworten #14 am: 01. Oktober 2009, 11:45:15 »

"Was meint ihr, wielange zurück sollten die Kontoauszüge gehen?"

Vermutlich rückwirkend bis drei Monate vor Antragstellung und zwar die vollständige Sammlung.
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