Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 18:38
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:38:57 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz eröffnet und Mahnbescheid erhalten  (Gelesen 1856 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Tom2010
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 14
-an Sie: 1


« am: 06. Juni 2010, 09:02:03 »

 hi
Hallo Insolaner,

meine Insolvenz ist eröffnet worden und nun erhalte ich einen Mahnbescheid eines Gläubigers.
Der Mahnbescheid wurde aber erst 8 Tage NACH der Insolvenzeröffnung beim AG eingereicht!
Und nun? Ist der Mahnbescheid hinfällig, da ich mich bereits in der Inso befinde?

Gruss:
Tom
Gespeichert
DarkAngel35
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 78

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 1



« Antworten #1 am: 06. Juni 2010, 09:12:08 »

Hallo Tom,

ich bin zwar noch nicht so lange hier, aber soweit ich weiss dürfen Gläubiger ab Verfahrenseröffnung wohl nicht mehr vollstrecken...So hat es mir eine Freundin gesagt die auch in der Inso ist....


Gespeichert
meanmachine
öfter hier
****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 140

Danke
-von Ihnen: 58
-an Sie: 24


« Antworten #2 am: 06. Juni 2010, 09:46:01 »

 hi
Moin,
Hat sich vermutlich überschnitten mit deiner Insoeröffnung,schick den MB an deinen TH,soll der sich drum kümmern.

Gruss
mean.......
« Letzte Änderung: 06. Juni 2010, 10:04:14 von meanmachine » Gespeichert
malud
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 152

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 35


WWW
« Antworten #3 am: 06. Juni 2010, 10:31:57 »

Nach § 87 InsO dürfen Insolvenzgläubiger ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen. Das bedeutet, dass die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen beim Treuhänder zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Mit einem Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger nichts erreichen. Schon gar nicht dürfen die Insolvenzgläubiger während des Insolvenzverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen.

Es empfiehlt sich, gegen die Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und im Rahmen des Widerspruchs auf die Insolvenzeröffnung hinzuweisen. Zusätzlich sollte man den Treuhänder informieren.
Gespeichert

Inso-was-nun
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 96

Danke
-von Ihnen: 72
-an Sie: 5


« Antworten #4 am: 14. September 2010, 06:44:16 »

Es empfiehlt sich, gegen die Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und im Rahmen des Widerspruchs auf die Insolvenzeröffnung hinzuweisen. Zusätzlich sollte man den Treuhänder informieren.

Guten Morgen Malud,

zwei Fragen:

1) muss ich den Anspruch begründen (widerspreche dem Anspruch insgesamt) oder reicht der Hinweis auf das eröffnete Insolvenzverfahren?

2) ich habe einen Anspruch widersprochen und dann wurde mir von Gericht aus mitgeteilt: "Das Verfahren ruht". Ist ja schön, dass es "ruht", aber was nützt mir das wenn ich nach Ende von den 6 Jahren den Anspruch wieder inklusive Zins und Zinsezinsen dann wieder am Hals habe?  shocked mad2

Gespeichert

so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. September 2010, 06:44:16 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Pleite-Johann
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 1


« Antworten #5 am: 15. September 2010, 19:31:47 »

Hallo,

bin zwar kein Experte, aber

zu 1.: Ich denke Nein. So weit ich weiss, wird der Mahnbescheid wird ohne vorherige Prüfung durch das Gericht zugestellt. Ein Widerspruch bewirkt daher (im Regelfall) erst eine Prüfung / ein gerichtliches Verfahren. Daher ist es generell wichtig gegen einen MB zu wiedersprechen, da sonst das Anrecht entsteht einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

zu 2.: Auch darum solltest Du Dir wohl keine Sorgen machen. Relevant ist doch der Zeitpunkt, an dem die Forderung entstanden ist.
Wann der MB zugestellt bzw. beantragt wurde ist unerheblich. Es ist keine Neuforderung und sollte daher in der Restschuldbefreiung aufgehen

MfG
Johann
Gespeichert
Inso-was-nun
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 96

Danke
-von Ihnen: 72
-an Sie: 5


« Antworten #6 am: 15. September 2010, 21:31:12 »

Danke Johann! Ich hoffe, es geht in der RSB dann auf ..  thumbup
Gespeichert

so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3071 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz