Es empfiehlt sich, gegen die Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und im Rahmen des Widerspruchs auf die Insolvenzeröffnung hinzuweisen. Zusätzlich sollte man den Treuhänder informieren.
Guten Morgen Malud,
zwei Fragen:
1) muss ich den Anspruch begründen (widerspreche dem Anspruch insgesamt) oder reicht der Hinweis auf das eröffnete Insolvenzverfahren?
2) ich habe einen Anspruch widersprochen und dann wurde mir von Gericht aus mitgeteilt: "Das Verfahren ruht". Ist ja schön, dass es "ruht", aber was nützt mir das wenn ich nach Ende von den 6 Jahren den Anspruch wieder inklusive Zins und Zinsezinsen dann wieder am Hals habe?
