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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:39:37 *
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Autor Thema: Insolvenz gewerbeabmeldung vergessen!  (Gelesen 1546 mal)
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benutzer
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« am: 24. Juli 2009, 12:18:34 »

Hallo,

bin seit 05/2008 mit der alten firma insolvenz, auch privat. nun arbeite ich seither als angestellter und wollte anfangs noch als sub-unternehmer arbeiten, welches wir dann doch nicht gemacht haben.

mir hat die woche die gemeinde angerufen und sagten mir das ich mein Gewerbe noch immer am laufen habe und ich weiß auch nicht wie ich das habe vergessen können. War wegem Insolvenz damals so durcheinander und habe das vergessen.

Bisher hatten weder IV noch Finanzamt ect mich da deswegen angeschrieben... Oh_no

Wenn ich dies nun abmelde, was ja schon über einem Jahr her ist, können mir irgendwelche Probleme hervortreten?

MfG
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makro
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« Antworten #1 am: 24. Juli 2009, 12:22:11 »

Eigentlich nicht, denn eine Insolvenz würde eine Selbständigkeit nicht ausschließen. Ich hatte mit meiner Gewerbeabmeldung auch erst etwas gewartet und erst den Insolvenzverwalter befragt, der sagte dann "Abmelden!"

Es kann höchstens sein das du dem Finanzamt erklären musst das du keinerlei Einnahmen aus dem noch angemeldeten Gewerbe erzielt hast.
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benutzer
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« Antworten #2 am: 24. Juli 2009, 12:53:49 »

Das Problem ist, das dies nicht als nebengewerbe sondern als hauptgewerbe läuft und ich ja als angestellter habe.

 gruebel
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makro
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« Antworten #3 am: 24. Juli 2009, 13:09:57 »

Trotzdem hast du doch keine Einkünfte erzielt, von daher sehe ich da kein Problem.
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Kay1955
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« Antworten #4 am: 25. Juli 2009, 10:18:35 »

Zitat
mir hat die woche die gemeinde angerufen und sagten mir das ich mein Gewerbe noch immer am laufen habe und ich weiß auch nicht wie ich das habe vergessen können. War wegem Insolvenz damals so durcheinander und habe das vergessen.

Bisher hatten weder IV noch Finanzamt ect mich da deswegen angeschrieben

HI Benutzer
Das verstehe ich nicht wie man sowas vergessen kann.
Du müsstest doch eine Einkommensteuer-Vorauszahlung  immer gezahlt haben.

Die fällt doch erst bei der Gewerbeabmeldung weg? Oder ?

Gruss kay
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. Juli 2009, 10:18:35 »



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wiwo
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« Antworten #5 am: 25. Juli 2009, 17:29:50 »

Zitat
mir hat die woche die gemeinde angerufen und sagten mir das ich mein Gewerbe noch immer am laufen habe und ich weiß auch nicht wie ich das habe vergessen können. War wegem Insolvenz damals so durcheinander und habe das vergessen.

Bisher hatten weder IV noch Finanzamt ect mich da deswegen angeschrieben

HI Benutzer
Das verstehe ich nicht wie man sowas vergessen kann.
Du müsstest doch eine Einkommensteuer-Vorauszahlung  immer gezahlt haben.

Die fällt doch erst bei der Gewerbeabmeldung weg? Oder ?

Gruss kay



Hay Kay,

wenn der TE als Kleingewerbetreibender eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat (?), war er auch nicht vorsteuerpflichtig und musste gar keine Angaben machen.

Gruß
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wiwo
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