Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:43:58 *
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Autor Thema: Insolvenz: ja oder nein  (Gelesen 1304 mal)
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« am: 16. Juni 2008, 20:23:52 »

Hallo zusammen. Seit geraumer Zeit tragen meine Ehefrau und ich einen Berg von Schulden mit uns herum. Sei es durch gutgläubigkeit, Leichtsinn oder "man wollte es einfach haben". Nun haben wir uns seit langem einen Haushaltsplan und Geldplan zugelegt und es klappt super. Nur ie Verbindlichkeiten bestehen leider noch. Meine Frau arbeitet, verdient licht sehr viel. Unter 1.000 ,-- Euro, und ich bin wegen meines kaputten Rückens (war lange krankgeschrieben) gekündigt worde. Neben dem ALG 1 bin ich noch als Pflegekraft für die Nachtwachen eingestellt für behinderte Menschen..Somit kommen wir zwar gut über die Runden, aber große Sprünge können wir nicht machen.  Mit der hiesigen Insolvenzberatung kommen wir überhaupt nicht klar, sie will uns im Vorfeld alles wegnehmen, was zu Geld zu machen ist. Mitlerweile sind wir auf dem Standpunkt, das uns eine Insolvenz nur noch helfen kann. Was passiert z.B. mit unserem PKW(ist noch belastet), wir benötigen es für meine Fraus Arbeit und für unseren Sohn (Sprachbehinderung und deshalb Therapien ohne Ende). Was kann man am Besten machen? Benötigt Ihr für Antworten evtl. mehr Angaben. Stelle ich dann gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Lutz 1
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« Antworten #1 am: 16. Juni 2008, 20:52:39 »

Hallo und willkommen  cheesy

Insolvenz ja oder nein ... diese Frage kann und muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden.

Was will die Schuldnerberatung alles zu Geld machen ? Geht es nur um das Auto ?

Fragen zum Auto:
Ist es finanziert ? Auf wen läuft  dann der Darlehensvertrag ? Wie hoch ist die Restforderung ?

Fragen zur Schuldensituation:
Wie hoch sind diese insgesamt ?

Allgemeine Fragen:
Auf wen laufen welche Schulden ? Du und Deine Frau gleichermaßen verpflichtet ?

Monatliche Gesamteinnahmen und mtl. Gesamtausgaben ?

LG
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Lutz1
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« Antworten #2 am: 17. Juni 2008, 12:09:04 »

Hallo.
Die Schuldnerberatung will alles,was nach Wert aussieht, zu Geld machenauch den PKW. Man sagte mir es gäbe Bus, Bahn, Fahrad und 2 gesunde Füße.Dieser ist finanziert, der Vertrag läuft auf beider Namen und die Restforderung beträgt bei mir 5.5oo,-- Euro. Bei meiner Frau eigenartigerweise 6.5oo,-- Euro. Eine kontrete Aussage vom Inkassounternehmen hierüber bekomme ich nicht. Es heißt, es wären "Einigungsgebühren" angefallen a`30,-- Euro.
Der PKW ist BJ. 1992 und hat ca. 150.00km gelaufen. Bei einem PKW - Aufbruch vor ca. 3 Jahren bekam ich von der Versicherung gesagt, daß das Fahrzeug lt. Liste noch einen Wert von ca. 1.200,-- Euro hat. Den PKW benötigen wir regelmäßige Fahren zum pädagogische Tests, Therapien usw. für unseren Sohn (Sprachbehinderung)
Die Gesamtschuld beläuft sich auf 30.000,-- Euro, an dem meine Frau und ich gleichermaßen dran beteiligt sind ( Gläubiger usw.)
Die monatl. Einnahmen belaufen sich auf 1.00,-- Euro zzgl. Kindergeld. Die Ausgabe betragen ohne Schuldenregulierung 800,-- Euro.
Gruß Lutz
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« Antworten #3 am: 17. Juni 2008, 20:48:56 »

Hallo, da verstehe ich die Schuldnerberatung nicht. Wenn es nicht gerade beim Auto um einen Klassiker handelt oder aber das Fahrzeug goldene Felgen hat ... dann lohnt sich eine Verwertung des Autos nicht. Im Normalfalle würde selbst die finanzierende Bank dieses Fahrzeug nicht mehr verwerten, da der Kostenaufwand viel zu hoch wäre.

Wegen der unterschiedlichen Forderung seitens des Inkassounternehmens würde ich mir jedenfalls eine Kostenaufstellung anfordern und ja ja ja ... diese "Einigungs- oder auch gerne Vergleichsgebühr" genannt wird immer wieder gerne berechnet.

Gibt es eine Möglichkeit sich ggfs. ein Attest vom Arzt zu besorgen, dass es aufgrund des Krankheitsbildes des Kindes nicht möglich ist, auf Bus oder Bahn umzusteigen ?

Ich würde eigentlich bei den Einnahmen und den Ausgaben zu einer Insolvenz tendieren. Alles andere würde für mich keinen Sinn machen. Hat die Schuldnerberatung die Gläubiger diesbezüglich schon angeschrieben ?

Bei dieser Einkommenshöhe ist an einer Rückführung der Verbindlichkeiten nicht zu denken.

Ach so: Schau doch mal bitte nach, ob mit Abschluß der Darlehensverträge auch eine sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen wurde und vor allem, ob die auch für Dich abgeschlossen wurde. Ggfs. könntest Du darüber versuchen, zumindest die lfd. Raten hereinzuholen, bzw. - sofern die Versicherung den Anspruch anerkennt - die vertraglich vereinbarte Rate direkt an die Bank zahlen. Einige Banken neigen allerdings dazu, diese Versicherung zu kündigen wenn auch der Darlehensvertrag gekündigt wurde. Schau einfach mal nach. Ich weiss aus Erfahrung, dass viele darauf nicht achten.

LG
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2008, 12:49:31 »

Hey. Eine sog. Restschuldversicherung wurde abgeschlossen. Was bringt mir Diese? Die Schuldnerberatung hat noch keinen Gläubiger angeschrieben, da ich den Kontakt dahin nicht weiterhin aufrecht gehalten habe. Einzig und allein wegen  dem PKW, den die Beratung mit aller Gewalt zu Geld machen will, egal was komme. Und das Fahrzeug ist nicht gerade das jüngste, wie bereits beschrieben. Neben der hohen Laufleistung ist der Lack altersbedingt schon etwas verschlissen. Wir haben auch schon über die Variante RA. A.B. ersthaft nachgedacht. Dieses schein wohl die letzte Lösung für uns zu sein. Gruß Lutz
« Letzte Änderung: 18. Juni 2008, 15:21:37 von ThoFa » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 18. Juni 2008, 12:49:31 »



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« Antworten #5 am: 18. Juni 2008, 12:51:46 »

Wer ist bitte A. B. ?
« Letzte Änderung: 18. Juni 2008, 15:22:03 von ThoFa » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 18. Juni 2008, 18:34:02 »

Hey! ich bin mir sicher, ob Namen öffentlich genannt werden dürfen. Wenn ja, is es in Ordnung.Gruß Lutz
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« Antworten #7 am: 18. Juni 2008, 19:14:47 »

Hallo ... also wegen des Fahrzeuges mache ich mir nicht wirklich Sorgen, weil es einfach zu alt ist ... möglicherweise könnte es später im eröffneten Insolvenzverfahren ein Gesprächspunkt werden ... ich würde mir vom Arzt eine Bescheinigung besorgen zum Thema Fahrzeug ist zwingend erforderlich  ... hatte ich bereits schon geschrieben ...

Die Restschuldversicherung würde nach Prüfung im Falle einer längerfristigen Erkrankung (sofern dies auch mit versichert ist) für die laufenden Raten der Darlehensverträge eintreten. Diese Raten würden dann direkt von der Versicherung an die Banken gezahlt ... und ja es bringt etwas  ... und ich würde dies nun umgehend beantragen ...

Was die Beratung durch einen Anwalt anbelangt, so bitte unbedingt vorher die Kosten abklären ...

LG
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« Antworten #8 am: 18. Juni 2008, 20:15:35 »

Was den Anwalt betrifft, bzw. sein Honrar. Es heißt,"seine Kosten sind der reduzierten Rate enthalten", was auch immer dieses bedeuten möge. Leider kann ich daraus nicht erkennen, wie hoch sein Honorar ist . Andersherum scheint daß für uns die letzte Alernative zu sein. Diesen Anwalt habe ich Internet gefunden,er erscheint relativ häufig im Zusammenhang von Schulden und Insolvenz. Was die seriösität betrifft, kann ich mir kein Urteil erlauben.Gruß Lutz
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« Antworten #9 am: 18. Juni 2008, 20:20:11 »

Das heißt dann, das z.B. bei 100,- Zahlung an den Anwalt 50,- bei ihm verbleiben und der Rest an die GL geht.

Und wenn Sie den RA A.B. im Net finden, dann bestimmt auch Forenbeiträge die sich über seine Geschäftstätigkeit äußern.

 
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« Antworten #10 am: 19. Juni 2008, 18:15:11 »

Hey. Ich habe des öfteren hier im Forum über den InsoPlaner gelesen. Diesen habe ich versucht zu öffnen um als Gastuser (oder s.Ä.) anzumelden. Doch leider finde ich keine Möglichkeit, dieses zu machen. geht das überhaupt oder bin ic irgenwo falsch gelandet?
Ist die Höhe des Anwaltshonorar nicht auch von der von Ihm erreichten Vergleichssumme oder Insolvenzsumme abhängig?
Gruß Lutz 1
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« Antworten #11 am: 19. Juni 2008, 21:01:13 »

Hallo ... etwas werde ich wohl nie verstehen ... Lutz wenn Du doch beim Anwalt warst und Dich hast beraten lassen, dann solltest Du auch wissen, wie sich das Honorar zusammensetzt ... letztlich zahlst Du es ja auch ...  oder war Deine Frage eine ganz allgemeine ?

LG
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« Antworten #12 am: 19. Juni 2008, 23:33:31 »

Hallo,

ich möchte nur kurz zu bedenken geben, dass finanzierte Fahrzeuge sehr häufig nach Bekanntsein der Insolvenz von dem zu finanzierenden Unternehmen eingezogen werden.

Ist mir selbst passiert (VW Bank) obwohl ich diese Raten IMMER pünktlich bezahlt habe.

Auto weg - Restschuld zur Tabelle.

Nur mal so btw.

Vielleicht sollte man überdenken irgendwie 500-1000 Euro zusammen zu sparen und sich ein "altes-Neues" Auto zu holen, auf Eltern - Freund o.ä. anmelden und das jetzige dann abgeben - back to sender......

lg
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Lutz1
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« Antworten #13 am: 20. Juni 2008, 11:51:39 »

Hey. Ich war noch bei keinem Anwalt. Die Infos über die Vorgehensweise eines Anwalts habe ich aus dem Internet.mehr nicht. Natürlich möchte ich den PKW nicht verlieren, zumal ich nicht einmal weiß, was er heute für einem Wert hat.Wohl nicht den allermeisten. Ich denke, das Fahrzeuge eingeogen werden, wenn diese einen höhreren Wert haben. Dieses ist meiner Meinung nach bei meinem nicht der Fall. Wenn ich Glück habe liegt der Wert überhaubt noch bei 1.000,-- Euro.Gruß Lutz
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« Antworten #14 am: 20. Juni 2008, 12:02:08 »

Benötigst Du dieses Kfz, um zur Arbeit zu kommen ?
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