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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:44:42 *
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Autor Thema: Insolvenz kind volljährig verdienst  (Gelesen 3067 mal)
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tornado
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« am: 17. Juni 2008, 13:14:56 »

Hallo bin der Privatinsolvenz, befinde mich in der Wohlverhaltensphase. Meine Tochter beginnt bald eine Ausbildung und wird volljährig. Wie verhält es sich jetzt mit der Pfändungsgrenze? Wird ihr Einkommen mitberechnet? Zur Zeit liegt die Grenze noch bei 1356€, alleinerziehend mit einem Kind, aber wenn sie jetzt auch etwas verdient und volljährig wird-was denn?

Gruss
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paps
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« Antworten #1 am: 17. Juni 2008, 18:53:02 »

Zuerst einmal willkommen.

Ihre Tochter bleibt auch weiterhin zu berücksichtigende Unterhaltsberechtigte. (BGB)

Auf Antrag eines Gläubigers könnte das Insolvenzgericht eine teilweise oder völlige Nichtberücksichtigung beschließen.

Bis dahin ändert sich nichts.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
BigMama
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« Antworten #2 am: 24. September 2009, 19:31:34 »

Hallo, bin neu hier  cheesy

die Frage vom Tornado betrifft mich auch teilweise so möchte ich diese etwas "erweitern"....

Mein IV luft seit 2005, damals war meine Tochter noch 19 und Schülerin,
wir sind umgezogen und der neue Mietvertrag lautet auf uns beide,
meine Tochter begann mit Ausbildung die sie dann abgebrochen hat,
nach einiger Zeit der Arbeitlosigkeit bekam sie jetzt eine befristete Anstellung für 3 Monate.
Gleich zu beginn der IV anordnete mir mein TH dass ich ihm jede Änderung mitteilen muss.
Dies habe ich bis jetzt getan.
Nun zur eigentlicher Frage;
Wenn ich jetzt meinen TH mitteile dass meine Tochter verdient, wird ihr Lohn angerechnet?
Ich denke, weil doch der Mietvertrrag auf beide lautet und der TH hat eine Kopie davon.
Wird er/kann er verlangen dass wir uns die Miet- und NK-kosten teilen?
Gilt dann für mich die Pfändungstabelle wie bei Singles?

Danke im voraus, LG-BigMama  cheesy
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rookie


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« Antworten #3 am: 25. September 2009, 15:00:51 »

Kommt darauf an was Ihre Tochter verdient und was der Th davon hält.....da gibt es Grenzen

Wenn das Gericht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf sieht gilt weiterhin Unterhaltsberechtigung.

Wenn sie aber 2000 netto  hat ( ich übertreibe jetzt mal bewusst ) dann ist es wohl Essig mit dem Freibetrag... wink

Nach den 3 Monaten wäre sie wieder unterhaltsberechtigt wenn das Einkommen wegfällt

hier noch was zum nachlesen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Anerkennung-des-neuen-Ehemannes-als-unterhaltsberechtigte-Person-__f17247.html

« Letzte Änderung: 25. September 2009, 15:10:26 von rookie » Gespeichert
BigMama
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« Antworten #4 am: 26. September 2009, 11:36:00 »

Danke für Ihre Antwort und Tip, soll heissen ich muss es nicht unbedingt meinen TH melden!?
Werd mal so tun als hätt ich es vergessen da ich ja sowieso nicht weiss ob sie danach nochmal beschäftigt wird.
Nach ablauf des Vertrages bekommt sie sowwieso wieder Alg......
Neee, so viel verdient sie nicht, schön wärs  coffee

Schönes WE  cheesy
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« Antworten #4 am: 26. September 2009, 11:36:00 »



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