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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:45:13 *
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Autor Thema: Insolvenz mit Schulden gegenüber Staatsanwaltschaft??  (Gelesen 1517 mal)
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H-Artz
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« am: 17. September 2007, 14:10:38 »

Ja Hallo,
Ich hoffe mir kann einer helfen. 
und zwar habe ich gehört, dass eine Privatinsolvenz nicht angemeldet werdene kann, wenn es sich bei den Schulden um Schulden gegenüber der  bspw.   Staatsanwaltschaft handelt. 
Ist das korrekt?
« Letzte Änderung: 17. September 2007, 19:05:58 von H-Artz » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 17. September 2007, 18:58:43 »

Nein, diese Aussage ist falsch.

Zu unterscheiden wäre als erstes, was es für "Schulden" gegenüber der Staatsanwaltschaft sind.
1.) Gerichtskosten, Prozesskostenhilfe : ->kein Porblem;

2.)Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer
     Geldzahlung verpflichten:   -> sind von der RSB ausgenommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
H-Artz
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« Antworten #2 am: 17. September 2007, 19:03:44 »

Vielen Dank.
Genau das wollte ich wissen.
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