Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:46:16 *
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Autor Thema: Insolvenz, oder doch nicht?  (Gelesen 1197 mal)
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Maruscha
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« am: 22. Oktober 2008, 19:30:55 »

Hallo,


ich hab jetzt viel gelesen und einiges verstanden, aber ich finde nicht in allem Anworten, also hoffe ich, das ich gezielt auf mich und meine Situation von Euch Tipps zum vorgehen bekomme.

Aber von Anfang an:

Ich war verheiratet, bin seit 2005 geschieden und seit 2003 getrennt.  Es gab einen gemeinsamen Kredit während der Ehe, der von meinem Ex, zu der Zeit schon getrennt lebendem, umgewandelt wurde, er hatte nach meinem Auszug mal eben sein Girokonto trotzdessen das er schon 2 Jahre arbeitslos war auf 15.000 überzogen (er bekam zu dem Zeitpunkt schon Arbeitslosenholfe, ich war bis 1 Monat vor Auszug ebenfalls arbeitslos und verdiente dann knappe 1tsd Euro netto. Der Kredit belief sich zu dem Zeitpunkt noch auf etwa 20tsd. gut gläubig naiv wie ich war, hab ich ihm alles an Mobilliar auch das Auto, einfach alles gelassen, er hatte mir ja versichert er zahlt den Kredit weiter ab. Das dachte ich auch bis letztes Jahr Dezember, denn ich hörte nie was von der Bank die mich seit Januar 2003 auch nicht mehr gesehen hat (ich habe mich im September 2003 getrennt).  Dann kam eine Mahnung das ich binnen 8 Tagen den Betrag von 40.tsd zu zahlen habe.

das ganze ging zum RA und raus kam das sie mir das erlassen wollen, wenn ich mich bereit erkläre in 100Euro Raten 7800.- euro insgesamt zu zahlen. Mein RA meinte ich soll mich darauf einlassen, günstiger köme ich nicht rum wobei ich ihm zu dem Zeitpunkt schon sagte, das ich die 100 Euro derzeit nicht aufbringen kann.  Also einigte man sich auf 50 Euro Raten und das ich diese aussetzen kann wenn ich auf Grund meiner Selbständigkeit mal nicht kann.

Ich habe mich 2005 selbständig gemacht und seit Mitte letzten Jahres ging alles bergab und lässt sich auch nicht mehr aufhalten.  Auf Grund der Trennung musste ich Schulden mache, habe einen Ratenkredit bei meiner Bank aufgenommen was alles kein Problem gewesen wäre, wenn nicht noch die Bank von meinem EX aufgetaucht wäre, wäre ich mitte nächsten Jahres schuldenfrei. So stehe ich jetzt vor einem Haufen Scherben und weis nicht ein noch aus.

Wären es "nur" meine Schulden die sich auf ca. 15.000 und belaufen mit Dispo und noch laufendem Kredit die Steuer von 2006 - 2008 Einkommens und Gewerbesteuer, hätte ich von meiner Bank sofort den Betrag und könnte in Ruhe abzahlen, aber da ich drei Monate nicht zahlen konnte hat die Bank von meinem EX nun den gesamten Betrag via Mahnbescheid durchgesetzt und ich habe, mein absoluter Fehler, den Kopf tief in den Sand gesteckt. Bis vor drei Tagen der Vollstreckungsbescheid kam und ich sehen musste das ich am Ende bin.

Jetzt sind es 41.tsd bank vom ex
15tsd eigene und Schätzungsweise 5tsd Finanzamt

Ich bin seit April wieder im Angestellten Verhältnis habe nun passend zum Ende der Probezeit das Wasser bis zum Hals stehen und kann auf Grund meiner Gesundheit, weswegen ich auch die Selbständigkeit aufgeben musste nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten.

Die Bank stellt sich quer und wird mir in keinster Weise entgegen kommen, zumindest gehe ich davon aus.

Ich verdiene 933,58 netto bekomme eine Rente nach OEG von 164 euro und habe eine miete von insgesamt 440 euro warm.

Eine Gehaltserhöhung wäre in Sicht wenn mein Chef mich nicht rausschmeisst wenn er mitbekommt das ich die Insolvenz anmelde, dann bekomme ich vielleicht 1100netto raus.

Morgen habe ich wieder einen Termin beim Gerichtsvollzieher der bisher alle 2 Wochen von mir Geld bekommen hat, aber ich habe nichts mehr, habe noch nichtmal einen cent um mir was zum essen zu kaufen. Bin im Moment komplett auf die Gunst meines Freundes angewiesen der gott sei Dank zu mir steht, aber auch nicht viel hat und von dem ich mir auch kein Geld leihen werde.

Jetzt stehe ich vor der Entscheidung morgen die EV abzulegen, ihn noch 14 Tage zu vertrösten und vorher Insovlenz anzumelden .....

Was tun? Wenn ich die EV ablege wird sicher direkt mein Konto gesperrt dann geht am 1. meine Miete nicht raus und ich hab noch mehr Probleme. Wertgegenstände habe ich nicht, kein Auto, kein Haus oder sonstwas.

Ich weis es ist alles konfus geschrieben, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem Antworten geben.

Danke Euch im Voraus.
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paps
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2008, 20:04:56 »

Legen Sie die EV ab, was ist daran so schlimm?

Sie sollten sich unmittelbar danach ein neues Konto zulegen.

Zeitnah sollten  Sie eine kompetente Beratung aufsuchen.
Mit FA und Banken werden Sie schwerlich allein zurcht kommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Maruscha
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« Antworten #2 am: 23. Oktober 2008, 14:18:46 »

Hallo,

tja was ist daran so schlimm? Die Angst das mein Chef davon erfährt und ich dann rausgeworfen werde. Ich habe den Termin auf Grund meiner bisherigen Zuverlässigkeit nun um 14 Tage verschieben können und muss jetzt planen wie ich was mache.

Dann werde ich die EV ablegen müssen, das weis ich auch.

Sollte ich vorher mit meinem Cehf sprechen, erfährt er es überhaupt?

Ich bin wirklich hilflos, und wäre dankbar, wenn mir jemand Antworten auf meine Fragen geben kann.

Danke
Maruscha
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smallville
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« Antworten #3 am: 23. Oktober 2008, 15:00:41 »

Hallo Maruscha,

die Abgabe einer EV ist kein Kündigungsgrund.

Dennoch wäre es sicherlich ratsam ein persönliches Gespräch mit Deinem Chef zu suchen und ihm
Deine Lage zu schildern, damit er darauf vorbereitet ist.

Oft wirken offene Gespräche wahre Wunder und Du bist sicherlich nicht der einzige Mitarbeiter der Schulden hat.

Bei der EV legst Du alles offen, sprich auch Deinen Arbeitgeber.
Somit könnte theoretisch ein Gläubiger eine Lohnpfändung durchführen.

Die Abgabe zur EV kannst Du aufschieben, indem Du weiterhin mtl. bezahlst.
Sofern sich der Gläubiger darauf einlässt und Du den geeinigten Betrag bezahlen KANNST.

Doch ich denke bei Deinem Verdienst und der Höhe der Schulden ist das reine Syssiphos Arbeit.

Wenn Du die EV partout nicht abgeben willst, einige Dich mit dem GV auf eine weitere Zahlung zu einem Termin X
und suche parallel Hilfe bei einer Schuldenberatung um Dich wegen Insolvenzbeantragung zu informieren.

In der Inso unterliegst Du dem Pfändungsschutz und musst mtl. nur den pfänbaren Anteil (sofern vorhanden) an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abführen.

lg
small
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Maruscha
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« Antworten #4 am: 23. Oktober 2008, 15:17:09 »

Hallo Smallville,

danke für die Infos.

Ich habe am Montag einen Termin bei der Schuldnerhilfe und werde dann weiterschauen. Bis zum 04.11. hab ich den Termin mit dem GV verschieben können.

Ich werde den Termin abwarten und dann wohl mit meinem Chef sprechen und hoffen das er micht nicht rauswirft.

Jetzt suche ich gerade alles zusammen und hoffe das ich nichts vergesse.

Gruß
Maruscha
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 23. Oktober 2008, 15:17:09 »



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Maruscha
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« Antworten #5 am: 05. November 2008, 16:07:28 »

Hallo,

da bin ich wieder.

Die EV ist abgelegt und der Gerichtsvollzieher war freundlich, fast schon nett und hilfbereit, sagte wir unterhalten uns jetzt privat und gab mir zusätzlich noch Adressen wo ich mich hinwenden soll, sagte er hätte es mir vorher nicht sagen können, aber für mich wäre er froh das ich diesen Schritt gegangen wäre, denn ich hätte mich seit dem wir uns kennen kaputt gemacht - ich weis nicht was wahr war, aber dadurch war es wenigstens nicht ganz so schlimm.

Der nächste Termin mit der Schuldnerhilfe steht und dann geht es an die Schreiben usw. die arbeiten in drei Schritten und sie meinte das ich recht schnell soweit alles hätte das ich den Antrag stellen kann. Morgen steht das Gespräch mit meinem Chef an und ich hoffe das er mich nicht rauswirft.

Ich habe mittlerweile die Übersicht wieder und hoffe das ich nichts übersehe, aber was passiert, wenn ich in die Insolvenz gehe und einen Gläubiger wirklich nicht gesehen habe?

Gruß
M.

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Maruscha
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« Antworten #6 am: 05. November 2008, 16:10:44 »

Noch eine Frage, es wurde geraten ein neues Konto zu eröffnen warum? Weil das Konto gepfändet werden könnte oder weil die Bank automatisch auch die Geschäftsverbindung aufkündigen wird?

Gibt es denn überhaupt eine Bank die mir mit meiner miesen Schufa ein Konto geben wird? Und wird das dann auch immer wieder gesperrt `?

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oldsusy
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« Antworten #7 am: 05. November 2008, 16:30:13 »

Hallo Maruscha,

nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Der Termin beim GV war doch auch eher angenehm!
Sprich offen mit deinem Chef! Wenn er mit deiner bisherigen Arbeit zufrieden war, warum sollte er dir kündigen? Die Inso selbst ist kein Grund!
Die Inso-Eröffnung wird öffentlich gemacht! Unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de kann jeder nachlesen, vor allen Dingen die Gläubiger, wer in die Inso gegangen ist.
Dort werden auch die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zu einem bestimmten Termin anzumelden. Normalerweise machen sie auch Gebrauch davon!

Ein neues Konto solltest du jetzt schnellstens eröffnen, da deine jetzige Bankverbindung durch Abgabe der EV bekannt ist. Innerhalb der nächsten 3-4 Wochen kannst du wohl mit einer Kontenpfändung rechnen.
Wir haben ohne Probleme bei der Sparkasse neue Konten eröffnen können, aber andere Banken nehmen wohl auch Kunden mit einer negativen Schufa! Dazu wurde schon viel hier im Forum geschrieben! Evtl. kannst du die Suchfunktion des Forums nutzen!

Nicht jede Bank wird dir das Konto kündigen, wenn ne Pfändung drauf ist, aber es kommt immer wieder vor!

Durch ein neues Konto kannst du aber zumindest etwas Zeit herausschlagen.....eine Schufa-Aktualisierung erfolgt m.E. immer erst zum Quartalsende. Gepfändet wird das neue Konto auch, aber eben erst später! Vielleicht bist du ja dann schon in der Inso und der IV/TH gibt es dir dann wieder frei!

Sag uns bitte morgen, wenn du möchtest, mal Bescheid, wie dein Gespräch beim Chef gelaufen ist!

Halt die Ohren steif...du schaffst das!

Liebe Grüße
Oldsusy
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Tatum
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« Antworten #8 am: 05. November 2008, 19:14:38 »

Gepfändet wird das neue Konto auch, aber eben erst später!


Bei mir z.B. wurde gar nicht gepfändet und das ganze 5 Monate lang, zwischen Zeitraum der neuen Kontoeröffnung bis hin zur Verfahrenseröffnung.
Vom alten Konto wurde auch nie gepfändet.
Liegt das daran, das ich einen Offenbarungseid nie unterschrieben habe?  Hm. gruebel
Lediglich nach Verfahrenseröffnung erfolgte die typische Kontensperre  fuchsteufelswild und eine Pfändung ist ab diesem Zeitpunkt ja durch die Gläubiger eh nicht mehr gestattet.

Es kehrt also wieder Ruhe ein.  coffee

Was ist aber der Unterschied zwischen einem Offenbarungseid und einer Abtretungserklärung?
Also eine Abtretungserklärung unterschreiben wir schon mal alle im Kleingedruckten bei Kreditaufnahme.
Damit darf das Kreditinstitut den Lohn pfänden. Darf das Kreditinstitut damit auch das Konto pfänden?  dntknw

« Letzte Änderung: 05. November 2008, 19:17:54 von Tatum » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 05. November 2008, 19:24:45 »

Hm, also meine Bank hat mit mir schon viel durchgemacht, meine Sachbearbeiterin ruft mich an, teilt mir mit das eine Pfändung drauf ist und hat bisher immer gefragt ob sie ausführen soll, oder was zu tun ist.

Da die EV ja sicherlich in die Schufa kommt, oder?, wird die wohl nicht mehr so nett sein ....daher bleibt mir nur abzuwarten. So wie ich es verstanden habe muss ich mit dem Pfändungsbescheid zum Amtsgericht und mir den nicht pfändbaren Teil freigeben lassen, wenn da was kommt vor der Insolvenzeröffnung oder?

bisher habe ich ja immer brav gezahlt und mich noch weiter reingerissen.

Gruß
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« Antworten #10 am: 05. November 2008, 19:28:04 »

Achso, derzeit ist mein Konto fast leer, also noch das drauf was für Telefon abgebucht wird, ich habe nachdem die Miete raus war und die anderen Daueraufträge raus waren den Rest abgehoben. War aber ja sowieso nicht viel bei meinem Einkommen.

Dazu eine Frage ich bezieh Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz, sind diese pfändbar? bzw. werden die auf das Nettoeinkommen angerechnet?

Gruß
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Tatum
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« Antworten #11 am: 05. November 2008, 19:55:50 »

So wie ich es verstanden habe muss ich mit dem Pfändungsbescheid zum Amtsgericht und mir den nicht pfändbaren Teil freigeben lassen, wenn da was kommt vor der Insolvenzeröffnung oder?

Ja du musst beim Amtsgericht einen Beschluss auf Freigabe des Guthabens stellen (jedenfalls in Höhe des Pfändungfreibetrages), § 850 k ZPO. Die Bank wäre danach verpflichtet, auch bei Vorliegen von Pfändungen, auszuzahlen.
Innerhalb von 14 Tagen musst du das machen, sonst ist das Geld weg.

Aber so wie ich es verstehe, zahlst du deine Raten doch noch weiter? Warum sollte da denn gepfändet werden?  gruebel

Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sind m.E nicht pfändbar und müssen in voller Höhe ausgezahlt werden. Lasse dir das vom Amtsgericht bestätigen und den Pfändungsfreibetrag dementsprechend erhöhen.

Wenn du einen Antrag auf Insolvenz stellst, dann musst du deine Ratenzahlungen sowieso einstellen und deine Zahlungsunfähigkeit signalisieren.
Die Insolvenz steht dann in der Schufa bis zu weiteren 3 Jahren nach erteilter RSB.

Liebe Grüße Tatum.




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« Antworten #12 am: 06. November 2008, 05:49:50 »

Guten Morgen,

nein wenn ich hätte weiterzahlen können, wäre die EV ja nicht nötig gewesen. Die einzige Rate die abgebucht wird, ist der Kredit bei meiner Hausbank, aber das  kann ich ja erst dann zurück ziehen wenn ich die Inso einreiche.
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« Antworten #13 am: 06. November 2008, 15:08:50 »

Hallo,

so wie versprochen hier die Meldung mein AG weis Bescheid und er hat ruhig und gelassen reagiert, es gibt wohl noch einige Kollegen die in der Inso sind, für ihn kein Problem meine Arbeit ist in Ordnung und er ist zufreden er hat mir sogar Hilfe über unsere Buchhalterin angeboten  juchu

Gruß
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« Antworten #14 am: 06. November 2008, 16:31:58 »

Das ist toll Maruscha!  thumbup

Schön zu lesen, dass es auch freundliche AG gibt und ihre Mitarbeiter in solch schweren Situationen nicht hängenlassen.  cheesy

LG sendet Tatum
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