Hallo,
warum stellen Sie solche Fragen
nach Insolvenzantrag, so etwas sollte man vorher klären.

Und offensichtlich haben Sie eine Verbraucherinsolvenz beantragt, da sollten Sie doch vorher beraten worden sein, oder nuicht ?
1.Der Nettobetrag ist ausschlaggebend, den brauchen wir also für eine Antwort.
2. Durchaus möglich, Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf.
3. Urlaubsgeld in üblicher Höhe (bis zu einem Lohn) gar nicht, Weihnachtsgeld bis max. 500,00 pfändungsfrei.
4. Den kündigt voraussichtlich der TH für Sie.
5. Ja, nur so kann der TH aus der Haftung kommen.
6. Nein !
Waren gar nicht tausend Fragen.

MfG
ThoFa