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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:43:44 *
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Autor Thema: Insolvenz und Auto???  (Gelesen 3096 mal)
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Nicoletta
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« am: 04. Juni 2007, 16:48:56 »

Hallo,

seid einem Jahr läuft mein Insolvenzverfahren nun habe ich Arbeit seid 2 Monaten wo Ich in Dauernachtschicht arbeite .Ich musste mir nun ein Auto zulegen im Wert von 290 Euro da zu meiner Arbeitsstelle kein bus fährt.Und vor allem nicht in der nacht meine Arbeitsstelle ist 20 km entfernt Nun meine frage kann mein Insolvenzbetreuer mir sagen das ich das Auto verkaufen soll weil damit heißt es für mich das ich dann automatisch wieder Arbeitslos bin.....
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 04. Juni 2007, 17:33:59 »

Diese Frage stellt sich nur im eröffneten Insolvenzverfahren. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase kann frei wieder Vermögen gebildet werden.

Die erste Frage wäre daher:
Läuft das Insolvenzverfahren noch oder ist es bereits aufgehoben ?

Falls das Insolvenzverfahren noch läuft, wäre ein Vermögenszuwachs, bspw. ein Auto, zwar massezugehörig, jedoch gehören gem. § 36 InsO  Gegenstände, die nicht der
Zwangsvollstreckung unterliegen, nicht zur Insolvenzmasse.

§ 811 ZPO - Unpfändbare Sachen

(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

5 ) - bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände

und ein angemessener Pkw, der wie hier beschrieben dem Erwerb dient, wäre somit für den Treuhänder tabu.

Freie fahrt !

Gruss
Feuerwald
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Nicoletta
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« Antworten #2 am: 04. Juni 2007, 17:47:50 »

Juhu das ist doch mal eine Ausage....muß ich meinem Treuhänder das trotzdem bekannt geben meinen Insovenzbescheid ist seid letztem Jahr Februar acktuell
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 04. Juni 2007, 18:00:19 »

Es gibt einen Eröffnungsbeschluss, es gibt einen Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung und Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Danach beginnt die sog. Wohlverhaltensphase.

Im Insolvenzverfahren wäre es erforderlich, den Treuhänder a) über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und b) in diesem Zusammengang über die Erfordernis eines Pkw-Kaufs zu unterrichten. 

In der Wohlverhaltensphase wäre es erforderlich, den Treuhänder über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterrichten. Dito das Insolvenzgericht.

Gruss
Feuerwald


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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 04. Juni 2007, 18:00:19 »


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« Antworten #4 am: 05. Juni 2007, 16:53:57 »

hallo, das ist ne interessante Sache, mit dem Auto. Ich habe ein ähnliches Problem. Seit Mittwoch bin ich in der Insolvenz. Heute hatte ich meinen ersten Termin mit meinem Treuhänder. Da ich ein Auto habe, was noch nicht bezahlt ist, sagte er das es mit in die Insolvenz laufen muss.  ca 1500 Euro sind noch offen und ich brauche es um zur Arbeit zu kommen (58 km).  Der Wert des Autos dürfte wohl nicht über 1500 Euro liegen und meines hat einen höheren Wert. Er sagte das es evtl. mit in die masse fallen könnte und ich dann ein billigeres Fahrzeug bekommen würde.
Da ich vorer von der SKM beraten worden bin, (anscheinend nicht richtig), stehe ich nun da. Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich den Wagen nicht auf meinen Namen angemeldet.  Ich kann wohl nix dagegen tun das es mit in die Insolvenz fällt oder es irgentwie retten? Ich will keine fahrende Mülltonne als Auto. Vor allem weil ich einen weiteren Arbeitsweg habe, hatte ich extra einen Wagen mit Klima ausgesucht. Darf jemand wie ich nicht ein wenig komfort? Vor allem weil ich bei warmen Wetter doch sonst völlig verschitzt bei der Arbeit ankomme, was würden denn die Kunden sagen?
Vor allem, was passiert, wenn derjenige, von dem ich das Auto gekauft habe, jetzt benachrichtigt wird und das Auto zurückhaben will, schließlich ist es ja noch nicht bezahlt?
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Nicoletta
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« Antworten #5 am: 05. Juni 2007, 17:15:33 »

Na das sind ja tolle Ausichten tttttttttzzzzzzzzz Ich ahtte das letztes jahr auch gehabt meine Insolvenz war noch nicht durch und ich mußte meinen heißgeliebten Scirocco zur Zwangsverteigerung frei geben er hatte einen wert von 300 euro oder ich hätte diese 300 euro zahlen müßen um ihn behalten zu können.Aber der Wagen war sowieso tüv abgelaufen und total Schrott vom motor das es für mich ein Gefundenes fressen war ihn abzugeben sonst hätte ich ja noch schrottplatzgebühren zahlen müßen wink
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 05. Juni 2007, 17:22:50 »

Der Wert des Autos dürfte wohl nicht über 1500 Euro liegen und meines hat einen höheren Wert.

-> eine Maßlatte, welchen Wert eines Pkw noch als angemessen gilt, gibt es nicht. Nach dem SGB II gibt ein Pkw mit einem Wert bis zu 5.000 Euro als  "angemessen", das lässt sich zwar nicht automatisch auf das Insolvenzrecht übertragen, hilft aber bei Diskussionen.   

Die Frage die sich stellt ist jedoch eine andere.  Wenn ein Pkw finanziert wird, liegt der Kfz-Brief meist bei der finanzierenden Bank, da der Pkw der Bank als Sicherheit dient.  In einem Verbraucherinsolvenzverfahren hätte somit zunächst die Bank zugriff auf das Auto und  nicht der Treuhänder.


" Da ich vorer von der SKM beraten worden bin, (anscheinend nicht richtig), stehe ich nun da. Hätte ich das vorher gewußt, hätte ich den Wagen nicht auf meinen Namen angemeldet.  "

-> auf wen ein Pkw angemeldet ist, spielt nicht so sehr eine Rolle, die Frage ist, wer ist Eigentümer !


"Ich kann wohl nix dagegen tun das es mit in die Insolvenz fällt oder es irgendwie retten?"

-> wie schon geschrieben, eine verbindliche Maßlatte gibt es nicht. Falls die finanzierende  Bank nicht zugreift, wäre eine Diskussion mit dem Treuhänder zu führen. Fakt ist: Ein unzuverlässiger, kostenanfälliger Haufen Rost auf abgefahrenen Rädern könnte die Erwerbstätigkeit gefährden und somit die Befriedigung der Insolvenzgläubiger, weil kein pfändbares Einkommen erwirtschaftet werden kann  !


"Vor allem, was passiert, wenn derjenige, von dem ich das Auto gekauft habe, jetzt benachrichtigt wird und das Auto zurückhaben will, schließlich ist es ja noch nicht bezahlt?"

- das ist die Kernfrage ! Hier kommt’s auf die Finanzierungsverträge an.

Gruss
Feuerwald
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« Antworten #7 am: 07. Juni 2007, 08:03:38 »

Danke für eure Antworten! Also der Wagen ist nicht finanziert, sondern von Privat "gekauft", wo ich monatlich eine Zahlung leiste. Die ich ja ab jetzt nicht mehr leisten darf, sagt der Treuhänder. Außerdem hatte ich mit dem Auto Anfang des Jahres einen Unfall (wirtschaftlicher Totalschaden), was mein Lebensgefährte (ist Automechaniker) wieder fertig machen konnte.
Der Besitzer wird wohl jetzt vom Treuhänder angeschrieben und muss beweisen, das es sein Auto ist (so habe ich das verstanden) und danach würden wir dann weiter sehen, hat der Treuhänder gesagt und das ich das Auto heile lassen solle.
Mehr dazu äußern wollte er sich nicht.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 07. Juni 2007, 08:03:38 »


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Gismo
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« Antworten #8 am: 17. August 2007, 14:02:17 »

Hallo Feuerwalt,

Zu der Kfz Sache beschäftigt mich auch einieges,

Ich fahre ein VW T4 Transporter den ich vor 5 Jahren von meinem Vater für kleines Geld gekauft habe da er in Rente gegangen ist und diesen nur noch ab und an benutzte.  Da ich mich schon länger mit dem Gedanken getragen habe meine Insolvens anzumelden, habe ich das KFZ im Februar wieder an meinen Vater verkauft ( vorsichtshalber ) und das Geld auch ordendlich in der Kasse verbucht.  Nutzen tun wir den Transporter aber nach wie vor zusammen er steht halt nur nicht mehr auf meinen Namen und ich kann Reparaturen und so halt nicht mehr absetzen stört mich aber wenig.  Jetzt die eigendliche Frage. : habe ich mich dadurch strafbar gemacht wegen Masse verschleierung o. ä.  da ich ja wußte das ich irgendwann IN anmelden muß.  Das Verfahren ist auch bis heute noch nicht eröffnet worden habe nur die Unterlagen eingereicht.  Und hätte ich das extra angeben müsse ?  :dntknw:

Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar

Mfg. Gismo
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« Antworten #9 am: 18. August 2008, 11:10:08 »

Ich hätte da auch mal eine Frage

Ich bin nun auch in der Insolvenz und das Verfahren läuft noch und ich habe nun mit unserem IV eine Vereinbarung getroffen unser Auto aus der Insolvenzmasse auszulösen, er hat aus diesem Grunde das Auto schätzen lassen und wir bezahlen nun diesen Betrag in Raten ab.
Damit sollte das ja eigentlich klar sein, Auto raus aus der Insolvenzmasse und gut ist.
Nun verlangt der IV aber das das Auto trotzdem ab/umgemeldet wird weil es angeblich nicht auf meinen Namen Steuerrechtlich weiter zugelassen bleiben darf während der Insolvenz. Kann ich das Auto dann notfalls auf meine Tochter (11Jahre) ummelden wenn es wirklich nötig sein sollte ?
Ist das rechtlich korrekt oder gibt es da eine Möglichkeit das es bleibt wie es ist mit der Zulassung ? Wir würden ja eh alle Kosten von unserem Nichtpfändbaren Einkommen bezahlen müssen also Versicherung und Steuern

Kann mir da jemand entsprechende Informationen geben, wäre schön
« Letzte Änderung: 18. August 2008, 11:14:12 von Onkelpuh » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 18. August 2008, 20:25:25 »

....habe ich mich dadurch strafbar gemacht wegen Masse verschleierung o. ä.  da ich ja wußte das ich irgendwann IN anmelden muß. 
Mfg. Gismo
M.E. nicht.
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« Antworten #11 am: 18. August 2008, 20:28:05 »

Ich hätte da auch mal eine Frage

Ich bin nun auch in der Insolvenz und das Verfahren läuft noch und ich habe nun mit unserem IV eine Vereinbarung getroffen unser Auto aus der Insolvenzmasse auszulösen, er hat aus diesem Grunde das Auto schätzen lassen und wir bezahlen nun diesen Betrag in Raten ab.

Wird das Auto nicht für den Weg zur Arbeit benötigt?


.....
Nun verlangt der IV aber das das Auto trotzdem ab/umgemeldet wird weil es angeblich nicht auf meinen Namen Steuerrechtlich weiter zugelassen bleiben darf während der Insolvenz.
Schwachsinn, der trachtet nur nach der KFZ-steuer

Kann mir da jemand entsprechende Informationen geben, wäre schön
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« Antworten #11 am: 18. August 2008, 20:28:05 »


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« Antworten #12 am: 20. August 2008, 12:22:05 »

danke paps für die Antworten

ja das Auto wird für den Weg zur Arbeit benötigt sowie auch für die Fahren zu den Therapien undÄrzten für unsere behinderte Tochter

bezüglich der KFZ-Steuer hat er Pech da diese ja fast verbraucht ist weil das Fahrzeug letztes Jahr im Oktober erst zugelassen wurde und somit bald wieder fällig ist

also kann ich das Fahrzeug problemlos auf meinen Namen zugelassen lassen ? Gibt es da rechtliche Festlegungen in der Insolvenz die das Aussagen oder festlegen ?
Die Steuer wird ja dann so oder so von meinem Nichtpfändbaren Einkommen bezahlt
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« Antworten #13 am: 20. August 2008, 22:27:22 »

Wenn das Auto einen vernünftigen Wert hat (1.000 - 2.000), die Arbeitsstätte nicht dauerhaft mit ÖPNV erreichbar ist, dann müssen Sie garnichts auslösen, da der PKW dann unpfändbar wäre.
Sie können auch eine generelle Freigabe beantragen, damit die Krankentransporte abgesichert werden können.
Man kann es aber auch positiv sehen, dann werden wenigstens einige der Gerichts- und TH-Kosten gezahlt.


In der InsO gibt es eigentlich nur Aussagen, was nicht gemacht werden darf.
Von daher wäre ein Besitz eines PKW, zumal er für den Arbeitsweg benötigt wird, unpfändbar.
Hinzukommt, dass der PKW freigekauft wurde und somit der IV/TH nichts mehr im Zusammenhang mit dem PKW fordern kann.
Sollte der TH auf eine An und Abmeldung bestehen, weisen Sie ihn auf die Kosten hin, die Sie nicht tragen  können und in keinem Verhältnis zum erzielten Erlös stehen.

Notfalle hilft für beide Fälle eine Anfrage zur Entscheidung beim Insogericht.
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« Antworten #14 am: 20. August 2008, 22:56:07 »

naja der Wert des Autos wurde vom Sachverständigen auf 200€ geschätzt und den Betrag zahlen wir in 2 Raten ab - das ist er mir Wert statt dann ohne da zu stehen

wegen der Ab/Ummeldung werden wir mal beim Insolvenzgericht nachfragen sollte der IV weiter drauf bestehen
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