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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:51:20 *
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Autor Thema: Insolvenz & Auto  (Gelesen 1121 mal)
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comppro
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« am: 23. Juli 2010, 19:33:54 »

Guten Abend.

Liebe Betroffene und Fachleute,

ich habe folgendes Problem:

1. Antrag auf Verbraucherinsolvenzverfahren komplett mit allen Nachweisen unter anderen Bescheinigung über außergerichtliche Einigung usw habe ich schon am Mittwoch den 21.07.  bei der Caritas eingereicht.

2. Heute habe ich einen Brief vom Inkasso Unternehmen -----> Abteilung Sicherstellung bekommen in dem steht das ich mich bei denen melden soll, was ich dann auch gemacht habe. In diesem Gespräch wurde mir gesagt das für mich das Fahrzeug was ich mir finanzieren lassen habe, von den Mitarbeitern der Sicherstellung verkauft wird, ich soll nur den Kaufvertrag unterschreiben in dem ich als Verkäufer angegeben werde. Ich weiß jetzt nicht ob ich den unterschreiben soll bzw. darf oder muss.

Fragen dazu sind:

1) Muss ich diesen Kaufvertrag vom Kfz unterschreiben oder nicht?
2) Hat es irgendwelche Vorteile oder Nachteile?
3) Wie soll ich mich am besten verhalten?
4) Könnte es irgendwie mein Insolvenzverfahren gefährden?
5) Warum kommt keiner von der Bank selber?

Bitte um eure Hilfe, vielleicht weiß der eine oder andere, wie man sich hier zu verhalten hat?
Ich hoffe mir kann jemand Rat geben, der sich da auskennt!

MfG

comppro
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« Antworten #1 am: 24. Juli 2010, 21:39:21 »

Ich sehe das so, dass Ihnen das Auto überhaupt nicht gehört und sie es somit nicht rechtwirksam verkaufen können und somit auch nicht als Verkäufer auftreten dürfen! Ich würde nichts unterschreiben und dem Inkassounternehmen mitteilen, dass sie das Auto abholen können!

Evtl. hat das Inkassounternehmen den Kreditvertrag von der Bank übernommen und tritt somit nun anstelle der Bank in Erscheinung.

Wie auch immer, wenn das Auto nicht abgezahlt ist, gehört es der Bank oder wem auch immer jetzt. Theoretisch haben sie auch keinen Fahrzeugbrief oder?
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paps
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« Antworten #2 am: 25. Juli 2010, 12:25:14 »

Es handelt sich um eine normale PKW-Finanzierung?

Wer steht im Kaufvertrag als Käufer des PKW?

Wie ist das Verhältnis Verkaufswert / Restkredit?

Dem Inkasso gegenüber keine (!) Zugeständnisse machen, solange nicht eine Originalvollmacht oder-Abtretung vorgelegt wurde.
Keinesfalls nach Einreichung des Antrages noch als frei handelnder Eigentümer auftreten.
Das Inkasso zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an das Insolvenzgericht verweisen.

Es wird zu folgenden Problemen kommen:
- ein bekannter Gutachter wird den Wert nach unten drücken.
- ein bekannter Händler wird den Wagen auf Gutachterbasis kaufen.
- Der Restwert wird um die Gutachter-, Inkasso- und Sicherstellungskosten gemindert.
- Die Händlergewinnspanne liegt bei 200-300%
- Die Bank deklariert den Rest als Verlust und meldet diesen beim TH an.

-----------
Beispiel:
PKW-Restkredit 14.000,-
Händler wollte für 11.000,- zurückkaufen.
Forderung wäre noch 3.000,- gewesen.
Bank hat dies vor der Insolvenz abgelehnt.

Sicherstellung, Verbringung, Gutachten.
Gutachten ergab einen Wert von 3.000,- (Zufall oder nicht?)
Verbringer und Aufkäufer sind eine Firma.
Aufkäufer stellt den Wagen für 8.500,- ins Internet (ohne diverse Aufkleber zu entfernen, die es ermöglichen, den Weg des PKW weiter zu verfolgen// 183% Gewinn).
Weitere 5 Monate später (immer noch mit Aufkleber) steht der Wagen für 11.500,- im Net bei einem weiteren Händler (Markenhändler). 
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« Antworten #3 am: 25. Juli 2010, 14:18:08 »

Es handelt sich um eine normale PKW-Finanzierung?

Wer steht im Kaufvertrag als Käufer des PKW?

Wie ist das Verhältnis Verkaufswert / Restkredit?

Dem Inkasso gegenüber keine (!) Zugeständnisse machen, solange nicht eine Originalvollmacht oder-Abtretung vorgelegt wurde.
Keinesfalls nach Einreichung des Antrages noch als frei handelnder Eigentümer auftreten.
Das Inkasso zur Durchsetzung ihrer Ansprüche an das Insolvenzgericht verweisen.

Es wird zu folgenden Problemen kommen:
- ein bekannter Gutachter wird den Wert nach unten drücken.
- ein bekannter Händler wird den Wagen auf Gutachterbasis kaufen.
- Der Restwert wird um die Gutachter-, Inkasso- und Sicherstellungskosten gemindert.
- Die Händlergewinnspanne liegt bei 200-300%
- Die Bank deklariert den Rest als Verlust und meldet diesen beim TH an.

-----------
Beispiel:
PKW-Restkredit 14.000,-
Händler wollte für 11.000,- zurückkaufen.
Forderung wäre noch 3.000,- gewesen.
Bank hat dies vor der Insolvenz abgelehnt.

Sicherstellung, Verbringung, Gutachten.
Gutachten ergab einen Wert von 3.000,- (Zufall oder nicht?)
Verbringer und Aufkäufer sind eine Firma.
Aufkäufer stellt den Wagen für 8.500,- ins Internet (ohne diverse Aufkleber zu entfernen, die es ermöglichen, den Weg des PKW weiter zu verfolgen// 183% Gewinn).
Weitere 5 Monate später (immer noch mit Aufkleber) steht der Wagen für 11.500,- im Net bei einem weiteren Händler (Markenhändler). 



Guten Tag.

Ja, dieses Fahrzeug habe ich ganz "normal" (mit hohen Zinsen 10.98%) finanzieren lassen.
Der Verkaufswert bei so einem (fahrbereiten) Fahrzeug, was meiner nicht ist, liegt bei ca. 8000€uro. Allerdings beträgt der Restkredit noch ca. 19000 €uro.
Dann lasse ich morgen diese Dame doch zu mir kommen, werde aber nichts unterschreiben. Ist es richtig? Wie sieht es mit Fahrzeugschein und Schlüssel aus, soll ich die Schlüssel und den Fahrzeugschein mitgeben bzw. wenn ich mitgebe soll sie mir dieses quittieren lassen???


P.S. Mein Verbraucherinsolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet worden, laut Schuldenberater wird es in ca. 3-4 Monate eröffnet.

Danke für eure Mühe.

MfG

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« Letzte Änderung: 25. Juli 2010, 14:22:30 von comppro » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 26. Juli 2010, 18:13:31 »

Servus Leute.

Also heute hat die gute Frau den Termin verschoben auf Donnerstag. Ich habe sie gefragt was ich unterschreiben soll, die nennt es Übergabe- oder Übernahmeprotokoll.
Keine Ahnung ob ich dieses unterschreiben soll???

MfG

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« Antworten #4 am: 26. Juli 2010, 18:13:31 »



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« Antworten #5 am: 26. Juli 2010, 20:09:40 »

Das ist ein normales Protokoll.

Möglichst mit Zeugen den Wagen übergeben.
Alle Mängel und Nichtmängel aufzeichnen lassen.

Unbedingt klären, dass das Inkasso die Abmeldung vornimmt und dies auch schriftlich festhalten.

Kopie für die Zulassungsstelle nicht vergessen.
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« Antworten #6 am: 26. Juli 2010, 20:12:20 »

Der Verkaufswert bei so einem (fahrbereiten) Fahrzeug, was meiner nicht ist, liegt bei ca. 8000€uro. Allerdings beträgt der Restkredit noch ca. 19000 €uro.

MfG

comppro

 question question question  gruebel
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« Antworten #7 am: 28. Juli 2010, 19:50:17 »

Das ist ein normales Protokoll.

Möglichst mit Zeugen den Wagen übergeben.
Alle Mängel und Nichtmängel aufzeichnen lassen.

Unbedingt klären, dass das Inkasso die Abmeldung vornimmt und dies auch schriftlich festhalten.

Kopie für die Zulassungsstelle nicht vergessen.

Guten Abend.

Also das Fahrzeug ist schon seit Februar abgemeldet.
Ich nehme meinen Kumpel als Zeugen, der morgen zu Übergabe der Schlüssel usw. vorbeikommt.

Muss ich diesen "Übergabeprotokoll" unterschreiben?

Danke nochmals für Ihre Mühe.

MfG

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« Antworten #8 am: 28. Juli 2010, 19:52:47 »

Wenn es den Tatsachen entspricht, ja.

Da besteht keine Gefahr.
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« Antworten #9 am: 29. Juli 2010, 10:12:12 »

Guten Morgen.

Ok, mache ich dann.

Vielen Dank  thumbup

MfG

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Tags: Sicherstellung vom Fahrzeug 
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