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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:51:31 *
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Autor Thema: Insolvenz und Bafög  (Gelesen 228 mal)
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Hester
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« am: 26. Juli 2011, 13:24:58 »

Hallo,

ich stehe vor einer Frage die mir die Schuldnerberatung auch nicht beantworten kann. Ist aber sehr wichtig dieses zu klären. Ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen.

Folgendes: Ich habe im Februar ein Studium zur Weiterbildung begonnen um nach Ende Mitte 2013 meine Vermögensverhälnisse durch einen besseren Job zu verbessern. Dieses Studium kostet 4100 Euro sprich 150 Euro pro Monat die ich auch mehr schlecht als Recht von meinem Halbtagsjob bezahle. Ich will BÄFÖG beantragen das kann ich allerdings erst nach Regelinsolvenzeröffung die etwa in 4-6 Wochen so weit sein dürfte. Dann bekomme ich vom BAFÖG Amt an Februar die Raten die ich gezahlt habe zurück und muss keine Raten mehr zahlen weil das dann das BAFÖG Amt übernimmt. Was ist mit der Rückerstattung meiner Raten ? Nimmt mir der Teuhänder das Geld ab ? Kann es Ärger geben wegen dem BÄFÖG ? Ich habe das Geld fest eingeplant da der Wagen der mir zur Verfügung gestellt wird neue Reifen braucht und die Steuer auch bald fällig wird. Was kann ich tun ? Vielen Dank für Hilfe. VG
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Fallera
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« Antworten #1 am: 26. Juli 2011, 13:35:54 »

Meiner Meinung nach ist Bafög eine Sozialleistung und 14 Tage ab Eingang auf dem Konto unpfändbar!

Auch die Experten aus dem Rechtspflegerforum streiten sich darüber ob nun Bafög mit anderem Einkommen zusammengerechnet werden kann oder nicht!

Für die Erstattung würde ich aber sagen, dass diese in dem Fall Ihnen zusteht.
« Letzte Änderung: 26. Juli 2011, 13:51:17 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 26. Juli 2011, 17:48:50 »

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe wirklich Angst das man mir die Erstattung abnimmt. Ich habe etxra für das Auto nichts zur Seite gelegt wie sonst da ich dachte ich bezahle das von der Erstattung. Ich hätte eh sowieso nichts zurück legen können wegen dem Schulgeld jeden Monat. Wenn ich die 300 Euro Steuern und die Reifen + TÜV im November nicht bezahle wird der Halter des Autos den Wagen abmelden und ich kann dann nicht mehr zur Arbeit fahren. Ich wohne sehr ländlich und bräuchte für eine Strecke von 15 km 1 Stunde 30 min mit dem Bus.

VG Iris
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