Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 18:52
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:52:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz und Dispo auf dem Konto / Untermietverträge  (Gelesen 1645 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« am: 20. Oktober 2008, 20:55:02 »

Hallo,

folgende Frage geistert durch meinen Kopf. Wenn mein Konto überzogen ist, diese Überziehung aber genehmigt ist was passiert bei einer Insolvenz wenn noch Beträge auf dem Konto eingehen und das Konto dadurch im Guthaben ist? Hat die Bank dann Glück gehabt oder muß diese dann die eingegangen Beträge an den IV abführen und das Minus auf dem Konto zur Tabelle anmelden?

Weiteres Problem: Ich bin Mieter eines Ladengeschäfts welches bis 31.12.2009 1:1 untervermietet ist, die Miete (3000,- EUR Brutto) wird vom Untermieter dierekt an den Hauptvermieter gezahlt. Wie sieht es dann bei einer Insolvenz aus? Kann der IV die Miete von meinem Untermieter einfordern ohne diese an den Hauptvermieter abzuführen?

Makro
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. Oktober 2008, 00:15:23 »

zu1.)
Beträge die vor der Inso eingehen, dürften zu Gunsten des Gläubigers gehen.
Ob sich eine Anfechtung durch den IV lohnt/getätigt wird, soll nicht Ihr Problem sein.
Nach Eröffnung ist das Konto auf 0,- zu stellen und Eingänge sollten bei einem Regelinsolvenzverfahren erstmal Masse sein.

zu2.)
Ja er kann.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #2 am: 21. Oktober 2008, 08:48:25 »

Was ist mit der Aufrechnungsmöglichkeit von Gläubigern?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 21. Oktober 2008, 12:12:38 »

Im Verfahren?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #4 am: 21. Oktober 2008, 12:38:35 »

ich mag mich täuschen: §§94 ff InsO?
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 21. Oktober 2008, 12:38:35 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 21. Oktober 2008, 15:47:29 »

Sollte dazu nicht die Aufrechnungslage vor Eröffnung entstanden sein?

Wenn der TE selbständig ist, sollten doch vom Grunde her erst mal alles Guthaben (und das war die Frage) Massezugehörig sein.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
makro
weiß was
*****

Karma: 3
Offline Offline

Beiträge: 533

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 63


« Antworten #6 am: 21. Oktober 2008, 16:28:08 »

Erstmal danke für die Antworten. Es geht mir um folgendes:

Dispo auf einem Konto

Kontostand am (als Beispiel) 25.10.2008  -2.000,- EUR
Anmeldung der Insolvenz am 25.10.2008
Kontostand am 1.11.2008 aufgrund von Zahlungseingängen +1.000,- EUR

Darf die Bank die 2.000,- EUR aus den Zahlungseingängen behalten und muß nur 1.000,- EUR abführen?

Hat die Bank jetzt Glück gehabt wegen der Zahlungseingänge? Es geht darum das diese Bank mir sehr geholfen hat in den letzten Jahren im Gegensatz zu meiner "Hausbank" ich möchte deshalb das diese am wenigsten Probleme durch eine Insolvenz bekommt, vor allem weil ich später wieder mit denen zusammenarbeiten möchte.

Makro
Gespeichert
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #7 am: 21. Oktober 2008, 17:12:54 »

Keine Probleme mit einer Bank zu haben ist Ihnen 3.000 EUR Wert? Viel Geld finde ich. Der Bank ist das egal. Die hat gewiss keine Probleme durch Ihre Insolvenz. Und wie ich das ganze verstehe, so wird sie die 1.000 EUR plus an den IV abführen müssen. Dafür aber ein ausgeglichenes Konto haben.

Aber bitte korrigiert mich, wenn ich damit falsch liege.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 1.6191 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz