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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 03:54:20 *
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Autor Thema: Insolvenz und Einkommensteuer  (Gelesen 640 mal)
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Susi
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« am: 24. August 2008, 18:37:55 »

Ich bin schon seit längerem in der Insolvenzzeit. Bin während dessen als freiberufliche Zahnärztin tätig, also selbständig. Meine Frage ist, ob man während der Insozeit auch Steuern zahlen muß? Kann mir jemand darauf antworten?
MfG Susi
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« Antworten #1 am: 25. August 2008, 12:03:13 »

Hallo,

selbstverständlich müssen Sie Steuern zahlen, der Staat ist der letzte der auf etwas verzichtet.

Was ist der Hintergrund Ihrer Frage, ich ahne ihn zwar, aber vielleicht geben Sie mal etwas mehr input.

MfG

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« Antworten #2 am: 25. August 2008, 16:13:37 »

Hallo ThoFa!
Also ganz ehrlich, ich habe mich nicht weiter darum gekümmert. Einmal gab es von Seiten meines Insoverwalters eine Aufforderung zur Einkommensteuererklärung aus 2003. Zu dem Zeitpunkt existierte unsere Praxis noch. Die Inso betraf damals sowohl mich privat, als auch geschäftlich und die Steuerrückzahlung ging automatisch in die Hände des Verwalters. 2004 habe ich auch noch meinem damaligem Steuerberater zur Einreichung vorgelegt und dann sozusagen "vergessen". Bis ich die Unterlagen für mein Versorgungswerk benötigte. Da habe ich Nachforschungen angestellt, wo die Unterlagen geblieben sind. Beim Finanzamt sind sie nie eingegangen. Bei meinem Steuerberater sind sie dann gefunden worden (na toll!!), natürlich unbearbeitet. Vom Insobüro kam auch keine Aufforderung mehr. Und ich dachte, dass man bei dem geringen pfädungsfreien Betrag keine Steuern mehr zahlen muss. Da bin ich ja mal gespannt was mich dann erwartet. Hoffentlich keine neue Misere. Danke schon mal im Voraus für die Antwort!!
LG Susi
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« Antworten #3 am: 25. August 2008, 16:52:05 »

Hallo,

Insolvenz eröffnet wann ? Insolvenz beendet wann ?

MfG

ThoFa
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« Antworten #3 am: 25. August 2008, 16:52:05 »


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« Antworten #4 am: 25. August 2008, 20:39:06 »

Hallo!
Inso eröffnet 2002, beendet voraussichtlich Oktober 2008.
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« Antworten #5 am: 25. August 2008, 23:40:01 »

Hallo,

Sie befinden sich vermutlich schon in der WVP. Ist Ihr insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen wurden ?

MfG

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« Antworten #6 am: 26. August 2008, 08:45:18 »

Mein privates Verfahren ist 2005 beendet worden. Das geschäftliche wird im Oktober beendet.
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« Antworten #7 am: 26. August 2008, 10:33:16 »

Hallo,

da stimmt etwas nicht.

Es gibt keinen Unterschied zwischen privat und geschäftlich bei natürlichen Personen.

MfG

ThoFa
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« Antworten #7 am: 26. August 2008, 10:33:16 »


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« Antworten #8 am: 26. August 2008, 12:11:43 »

Hallo ThoFa!
Was soll das heißen, "da stimmt was nicht". Bei meinem Exmann und mir wurde jeweils zwischen privater und geschäftlicher Inso getrennt. Alle drei Verfahren hatten eine eigenständige Nummer. Sein privates Verfahren wird jetzt im September beendet und unser gemeinsames geschäftliches, wie gesagt, im Oktober. Ich rechne nach wie vor mit meinem Inso-Verwalter monatlich ab. Das heißt, ich schicke ihm eine Aufstellung meiner Einnahmen, aus meiner selbständigen Arbeit, und meiner Ausgaben (priv. KV, Tankkosten). Daraus ergibt sich dann ein monatlich schwankender Pfändungsbetrag, den ich ihm auf ein Anderkonto überweise. So läuft es seit 2003.
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« Antworten #9 am: 26. August 2008, 12:24:23 »

Hallo,

war die geschäftliche Insolvenz eine GbR, oHG, GmbH oder ähnliches ?

MfG

ThoFa

P.S.: Hatten Sie einen Berater ?
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« Antworten #10 am: 26. August 2008, 19:37:42 »

Hallo,
die geschäftliche Inso war eine GbR. Bevor wir die Inso angemeldet haben, hatten wir einen Berater aus Hannover. So wie er es uns prophezeiht hat, ist es aber nun nicht gerade gelaufen. Nach Insoeröffnung hatten wir keinen Kontakt mehr zu ihm. Er hat aber auch kein Honorar gefordert, bzw. hat sich in die Reihe der Gläubiger eingereiht, weiß ich nicht mehr.
LG, Susi
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« Antworten #11 am: 27. August 2008, 10:28:59 »

Hallo,

nunja für 0,00 € Honorar kann man wohl nicht mehr verlangen.  huh

Wir kommen damit der Sache näher. So wie es sich liest haben Sie alles verhekrt gemacht, von Anfang bis zum Schluss. Das nenne ich mal konsequent. Eine Insolvenz der GbR macht nur dann Sinn, wenn man damit versucht eine private Insolvenz zu verhinden.

Seit 2005 werden Sie von Ihrem TH über den Tisch gezogen. Sie müssen in der WVP nur soviel zahlen als seien Sie angestellt tätig. Weder hat er sich für Ihre Einnahmen zu interessieren, noch hat er zu bestimmen wieviel Sie zahlen müssen.

Ihre Verfahren für die GbR und auch privat haben ganz offensichtlich viel zu lange gedauert.

Seit 2005 (also Beginn) der Wohlverhaltensphase sind Sie auch für Ihre Steuererklärung wieder selber verantwortlich. Wann haben Sie denn Ihre letzte Erklärung abgegeben ?

MfG

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« Antworten #11 am: 27. August 2008, 10:28:59 »


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« Antworten #12 am: 28. August 2008, 09:27:13 »

Hallo,
was meinen Sie damit, dass ich von meinem TH (Teilhaber?) über den Tisch gezogen werde? Ich rechne mit meinem Insoverwalter ab, genauso wie mein Exmann. Müßte ich das seit meinem priv. Verfahrensabschluß nicht mehr, oder was? Meinen letzte Steuererklärung ist eben diese von 2003. Was mir in dem ganzen Zusammenhang noch einfällt, ist die Tatsache, dass ich auch meine Aufwendungen für mein Zahnärzte Versorgungswerk nicht bei meinen monatlichen Abrechnungen gegenüber meinem Insoverwalter geltend machen durfte. Er sagte, dass ich von meinem Pfändungsfreibetrag natürlich auch mein Vers.werk bezahlen könnte, wäre eben meine Privatsache. Nur blieb mir dafür kein Geld übrig, so dass ich meine Pflichtbeiträge dafür habe stunden lassen müssen. Ab Nov. zahle ich dann wieder meine normalen monatl. Beiträge plus gestundete Nachzahlungsbeträge!! Geht also schon wieder knapp zu im Monat!!
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« Antworten #13 am: 28. August 2008, 10:54:04 »

Hallo,

TH=Treuhänder. Ihr Insolvenzverwalter wird nach Abschluss des Verfahrens zum Treuhänder. Mit dem hätten Sie gar nichts abrechnen müssen, sondern soviel an ihn zahlen müssen, als seien Sie angestellt tätig.

Die komplette Wohlverhaltensphase scheint bei Ihnen falsch abgerechnet worden sein und Sie werden nun unter Umständen ein richtiges Problem mit dem Finanzamt bekommen. Hat das Finanzamt bei Ihnen keine Steuererklärungen gefordert ?

MfG

ThoFa 
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Susi
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« Antworten #14 am: 28. August 2008, 12:10:14 »

Hallo,
nein, das Finanzamt hat nie irgendwelche Forderungen an mich gestellt. Ich habe immer meine Lohnsteuerkarte zugeschickt bekommen. Auch als ich die Anfrage gestellt habe, ob von 2004 Unterlagen von mir vorliegen, kam nichts.
Was ist denn nun falsch abgerechnet worden? Was bedeutet, dass ich nur so viel zahlen mußte, wie ein Angestellter? Hätte mich der "TH" nicht darauf aufmerksam machen müssen, dass ich meine Steuererklärung machen muß und wie das mit der Abrechnung zu erfolgen hat?
LG, Susi
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