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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:52:50 *
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Autor Thema: Insolvenz und Erbe  (Gelesen 1498 mal)
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gacze
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« am: 09. Dezember 2007, 10:33:23 »

Guten Morgen, ich bin neu hier und habe auch sofort einige Fragen :rougi:.  Also, mein Insolvenzverfahren wurde im November 07 eröffnet.  Was mir sehr grosse Sorgen macht ist folgendes:
Mein Vater hat im Testament meinen Sohn als Nachlassnehmer eingesetzt, das heisst, er wird mal das Haus bekommen.  Soweit ich weiss, würde mir der Pflichtteil in Höhe von 50% zustehen.  Jetzt meine Frage, muss ich den Pflichtteil geltend machen wegen der Insolvenz oder könnte ich auch den Pflichtteil ausschlagen oder ihn einfach nicht geltend machen?  :gruebel: Ich weiss, dass man ein Erbe ausschlagen kann, aber ist das auch beim Pflichtteil so? Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüsse
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smallville
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« Antworten #1 am: 09. Dezember 2007, 11:12:56 »

Hallo,

da man ein Erbe während laufender Insolvenz ausschlagen darf, kann ich mir nicht vorstellen, dass man gezwungen werden kann den Pflichtteil einzufordern.

Selbst wenn Du etwas erben würdest, stünden Dir in der Wohlverhaltensperiode 50% des Nachlasses zu. Im eröffneten Verfahren allerdings würde der Nachlass zu 100% in die Masse fliessen.

Sofern Du aber überhaupt nicht bedacht bist, bist Du m.M. nach nicht verpflichtet auf den Pflichtteil zu klagen.

Einen Pflichtteil kann man übrigens nicht ausschlagen, da man ihn gesondert einfordern muss – sofern man ihn haben möchte.

viele Grüße
smallville
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gacze
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« Antworten #2 am: 09. Dezember 2007, 14:52:01 »

Hallo

danke für deine Anwort.  Bin jetzt ein bisschen beruhigter.  Aber wie ist es denn wenn ich lebenslang Wohnrecht hätte, dann würde das Haus doch eh keiner kaufen wollen oder könnte mich der Insolvemzverwalter rausschmeissen?

Lieben Gruss
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paps
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« Antworten #3 am: 09. Dezember 2007, 18:58:41 »

Im eröffneten Verfahren könnte eh nur der TH den Pflichteilsanspruch durchsetzen und aus meiner Sicht auch nur dann, wenn der Insolvente per Testament ausgeschlossen wäre.

Dieser richtet sich aber gegen die anderen Erben und ist unabhängig davon ob das Haus verkauft werden kann.
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Paps
 
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« Antworten #4 am: 09. Dezember 2007, 22:14:52 »

Hallo paps,

da muss ich korrigieren. Wenn ein Familienmitglied mit wichtiger Begründung vom Erbe ausgeschlossen wird (Enterbung) kann selbst der Pflichtteil nicht mehr eingefordert werden.
Die Enterbung sollte allerdings testamentarisch und notariell beglaubigt vorgenommen werden.
(Den Fall hatten wir vor ein paar Jahren in der Familie)

Hallo gacze,
Da ich mich mitten im "Vermächtniskrieg" befinde lese ich mich im Internet dumm und dusselig um für meinen speziellen Fall eine Anwort zu finden und bin dabei auf diese sehr informative Seite gestossen.

Vielleicht hilft sie ja auch Dir:

http://www.notare-marktplatz.de/informationen/ueberschuldeter_erbe.htm

Mit Pflichteilsanspruch ist Auszahlung gemeint. Erbt Dein Sohn z.B. das Haus und Du würdest den Pflichteil einfordern wollen, dann müsste Dein Sohn Dich auszahlen.
Dein Vater kann aber heute zu Lebzeiten sein Testament jederzeit dahingehend ändern, dass er z.B. Dir ein Wohnrecht auf Lebenszeit "vermacht" und Deinen Sohn bindet das Haus nicht verkaufen zu dürfen.

Sowas geht und greift auch - wir selbst haben so eine "tolle" Immobilie gemeinschaftlich (meine Cousins und ich) und dürfen 30 Jahre nicht verkaufen.....

Wenn ihr 100% sicher sein wollt, erkundigt euch bei einem Anwalt/Notar für Erbrecht und verfasst alles so dass ihr auf der sicheren Seite seid.

lieben Gruß
smallville
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Dezember 2007, 22:14:52 »



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paps
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« Antworten #5 am: 09. Dezember 2007, 22:59:26 »

wir wollen nicht über Testamente und letzte Willen streiten.
Auch ein einfaches Testament kann die Erbfolge ändern und den Nachlass anderen als den vom Gesetz vorgesehenen Erben übereignen.
Dagegen könnte im Verfahren nur der IV/TH vorgehen.
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gacze
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« Antworten #6 am: 11. Dezember 2007, 14:06:03 »

Hallo, ich habe auch mal ein bisschen im Internet gelesen über Insolvenz und Pflichtteil.  Also, so wie ich das dann verstanden habe, bräuchte ich den Pflichtteil nicht geltend machen wenn ich nicht will, dann könnte der TH gar nichts machen.  Oder habe ich was falsch verstanden? Es geht mir darum, ob ich meinen Pflichtteil geltend machen muss während der Insolvenz oder der TH ihn geltend machen kann.

Liebe Grüsse
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