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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 18:58:36 *
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Autor Thema: Insolvenz und Hartz IV  (Gelesen 4692 mal)
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daniel
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« am: 30. November 2006, 22:34:10 »

Wüßte gern ab wann man Hartz IV beantragen kann.
Insolvenz wird im Dez. noch angemeldet.
Ich könnte mir vorstellen, daß man auch irgendwann das Gewerbe abmelden muß, auch beim Arbeitsamt und FA sonst geht das doch immer weiter.

Zwischenzeitlich möchte ich mich ganz herzlich für die vielen hilfreichen Antworten bedanken.
Ich lese meinen \"Nick\" schon so oft, daß mir garnicht mehr zu schreiben trau.

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paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 04. Dezember 2006, 17:38:38 »

Als erstes, auch wenn Sie ihren Nick oft lesen, Sie werden nicht ignoriert.

Den Antrag zur Sicherung des lebensunterhaltes (Hartz4) können Sie auch mit angemeldetem Gewerbe stellen.
Berücksichtigt werden aj alle Einkünfte der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.
Haben Sie aus ihrer Selbst. Tätigkeit keine Einkünfte, kann auch parallel der Antrag gestellt werden.
Ob Sie die Sst. abmelden sollen oder nicht, liegt in Ihrem Ermessenspielraum.
Jedoch werden Sie durch die ARGE regelmäßigaufgefordert die Einkünfte offenzulegen, damit der Anspruch geprüft werden kann.  [addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
lavan
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« Antworten #2 am: 21. Dezember 2006, 22:42:13 »

Hallo, vielleicht noch ein paar Tipps. Den Harz IV Antrag aus dem Internet holen, gibt es unter Arbeitsamt - Dokumente. Möglichst schnell ausfüllen und mit allen Unterlagen selbst zum Jobcenter gehen und um dringenden Termin bitten. Leider haben mein Bruder und ich das gleiche durchgemacht. Ich habe das erste Geld nach 7 Wochen bekommen, mein Bruder hatte nicht alle Unterlagen mit eingereicht und wird jetzt dauernd vertrösten - bei ihm soll es jetzt noch 10 Wochen dauern! Außerdem gleich alle zusätzlichen Dokumente mit downloaden und beim Jobcenter einreichen. Ganz wichtig ist auch, dass Ihr den Antrag so schnell wie möglich stellt und der Krankenkasse meldet. Die Beiträge für die freiwillige Versicherung laufen bis zum Tag der Antrgstellung!!!
Bin gerne weiter behilflich - Schöne Weihnachte (ist ernst gemeint)[addsig]
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