Hallo Paps,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings habe ich vergessen Folgendes zu erwähnen.
Das Fahrzeug war seinerzeit nur auf mich steuertechnisch angemeldet.
Eigentum und Besitz waren meine Eltern.
Auf Wunsch des IV - dem ich den Sachverhalt damals erläuterte - wurde der Wagen auf meine Eltern umgemeldet.
Hintergrund war einfach jener, dass die Steuern in meiner Region günstiger ausfielen als in der meiner Eltern.
Somit zahlten meine Eltern auch regelmässig alle anfallenden Gebühren (Steuer, Versicherung etc.)
Das Fahrzeug hätte somit also niemals Masseschuld werden bzw. freigegeben werden können.
Den Betrag kennt die Steuer sehr wohl (fast 300 Euro) nur kann mir niemand den angeblichen Zeitraum nennen.
Ich bin der Meinung, wäre eine Forderung offen gewesen, so wäre eine Mahnung an mich gesandt worde, da der Wagen auf mich gemeldet war. Dies war jedoch nicht der Fall.
Nun behauptet der IV für diese Forderung zu haften (???)
Meiner Meinung nach ist es A: eine Neuschuld (sofern die Forderung überhaupt existiert) und B: wieso blockiert es mein Verfahren und warum meint er hierfür zu haften?
Ich blicke gerade gar nicht mehr durch und dachte ich doch, mich so einigermaßen schlau gelesen zu haben

Herzlichen Dank für eine erneute Meinung hierzu.
Freundliche Grüsse
Phare