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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:00:30 *
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Autor Thema: Insolvenz & Selbstständig  (Gelesen 1810 mal)
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Lutz1
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« am: 23. Dezember 2008, 19:19:12 »

Hey alle zusammen.
Ich habe mal eine Frage. Meine Frau und ich haben über einen Rechtsanwalt die Privatinsolvenz beantragt. Alles läuft z.Zt. seinen geregelten Gang. Was würde aber passieren, wenn ich die Möglichkeit hätte, evtl. mich selbstständig zu machen? Ich  denke mal, dass, was ich verdiene bzw. was über den Pfändungssatz ist, muß ich abführen. Aber darf ich überhaupt eine berufliche Selbstständigkeit anstreben?
Gruß Lutz1
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 23. Dezember 2008, 19:52:01 »

"Aber darf ich überhaupt eine berufliche Selbstständigkeit anstreben?"

-> Grundsätzlich ist auch eine Selbständigkeit  möglich.


"Alles läuft z.Zt. seinen geregelten Gang"

-> Was heißt denn das genau ? Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet ? Schlusstermin in Sicht?


"Ich  denke mal, dass, was ich verdiene bzw. was über den Pfändungssatz ist, muß ich abführen."

-> ja, das denken viele, auch so manche Treuhänder, nur stimmt das nicht grundsätzlich. Je nach Stand des Verfahrens (laufendes Insolvenz- oder Restschuldnerfreiungsverfahren) und noch so einiges mehr, ist der tatsächliche "Verdienst" des Selbständigen eben nicht die Grundlage zur Berechung des abzuführenden Betrags.

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Lutz1
Jungspund
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« Antworten #2 am: 24. Dezember 2008, 13:36:01 »

Mein Rechtsanwalt hat alle Gläubiger angeschrieben, alle Verbindlichkeiten tabbelarisch eingefordert und Ihnen mein Vorhaben darelegt. Mehr ist noch nicht passiert. Nach Aussage des RA. wird das ganze Prozedre wohl noch dauer, es könne bis zu einem halben Jahr dauern, bis das Verfahren eröffnet wird. Das ist z.Zt. Stand der Dinge.
Gruß Lutz1
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paps
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« Antworten #3 am: 25. Dezember 2008, 00:04:16 »

Eigentlich für heute eine unendliche Geschichte.
Deshalb in Kurzfassung.

Keine Insolvenz, dann können Sie sich ohne Probleme selbständig machen.
Pfändbar Beträge legt das Vollstreckungsgericht fest.

Inso-Antrag müßte dann Regelinso werden.


Im eröffneten Verfahren entscheidet der IV, ob die sst.Tätigkeit freizugeben ist oder nicht.
Daraus leiten sich dann die Pfändungsgrundsätze ab.


MfG
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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