Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 19:00
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:00:43 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz und Steuerschulden?  (Gelesen 1962 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
haftungsbescheid
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 06. Januar 2010, 17:15:41 »

Erst mal ein freundliches Hallo in die Runde,

die Frage wurde bestimmt schon tausendmal gestellt und ich habe auch schon viel gelesen. Bin aber immer noch etwas verunsichert ob man Steuerschulden mit in die Insolvenz und die Restschuldbefreiung packen kann.

Kurz zum Hintergrund meiner Frage. Steuerschulden entstanden durch eine Scheinselbstständigkeit, die auch vom Deutschen Rentenbund so festgestellt wurde. Der Arbeitgeber musste mich daraufhin fest einstellen und hat heute einen Haftungsbescheid des Finanzamtes über ein nettes kleines Sümmchen erhalten und will jetzt das Geld bei mir einfordern. Da ich direkt mit Insolvenz "gedroht" habe, meinte der Personalchef das würde mit dieser Art von Schulden nicht gehen. Hat er Recht oder wollte er mich nur einschüchtern?

Schon mal vielen Dank für mögliche Antworten.
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 06. Januar 2010, 17:48:30 »

Hat er Recht

-> m.E. nein. Steuerschulden sind RSB-fähig.

 
Gespeichert

Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #2 am: 06. Januar 2010, 19:51:45 »

Haben Sie sich gegenüber dem Arbeitgeber etwa zur Zahlung verpflichtet?
Gespeichert
haftungsbescheid
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 06. Januar 2010, 23:11:01 »

Ich verstehe die Frage nicht. Der Arbeitgeber müsste erst mal auf dem Gerichtsweg feststellen lassen ob er die Forderung auf mich abwälzen darf und bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runterfließen. Habe mich also auch zu nichts verpflichtet. Allerdings ist der Arbeitgeber jetzt erst mal in der Pflicht die Steuerrückstände an das Finanzamt abzuführen und müsste dann ggf. gegen mich Klagen.

Wollte mich nur erst mal schlau machen wie ich meinem Arbeitgeber die Daumenschrauben anlegen kann und ob im Notfall die Inso greifen kann.  wink

Gespeichert
Scarlett
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 168

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 16


« Antworten #4 am: 07. Januar 2010, 00:54:00 »

Fordern kann der viel, das würde ich erstmal abwarten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das so einfach abwälzen kann. Das zum einen. Dem Arbeitgeber werden neben den Forderungen vom Finanzamt auch noch welche von den Sozialversicherungskassen ins Haus flattern.

Steuerschulden gehen mit in die Inso und sie sind auch rsb-fähig. Ein großer Teil der Verbindlichkeiten meines Mannes sind Steuerschulden. Das Finanzamt lässt ihn fein in Ruhe.
Gespeichert

Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Januar 2010, 00:54:00 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 07. Januar 2010, 18:45:14 »

Sie haben doch sicherlich ihre Einkünfte aus der "Scheinselbständigkeit" bereits versteuert.

Hier dürfte es sich wahrscheinlich um Bußgelder gegen den AG handeln bzw. Korrekturen der Steuerbescheide des AG vorgenommen sein.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
haftungsbescheid
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 10. Januar 2010, 16:29:48 »

Das sind keine Bußgelder. Das sind die Steuern die ich nicht abgeführt habe.  whistle

Nach § 42 d Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, für zu Unrecht erstattete Lohnsteuer und für die Verkürzung der Lohnsteuer, die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung entstehen. Gemäß § 42 d Abs. 1 Nr. 4 EStG haftet der Arbeitgeber auch für die Lohnsteuer, die ein Dritter nach § 38 Abs. 3a zu übernehmen hat. Der Haftungstatbestand erstreckt sich dabei ebenso auf die pauschale Lohnsteuer.

Da Scheinselbstständigkeit festgestellt wurde, haftet jetzt der Arbeitgeber für die nicht abgeführte Lohnsteuer.  wink
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4708 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz