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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:01:14 *
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Autor Thema: Insolvenz und Versicherungszahlung an TH  (Gelesen 247 mal)
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Hannes
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« am: 01. März 2011, 22:04:07 »

Guten Abend an Alle !

Da nun die Hausratsversichrungsleistung an meine TH ging, weil es ja zur Masse gehört, habe ich eine Frage .
Wie sollen wir uns verhalten oder was sollen wir tun , wenn in der Leistung Dinge bezahlt wurden , die bei dem Wohnungseinbruch mitgeraubt wurden, die aber nicht mir gehörten, sondern einem guten Freund und das dann auch noch persönliche Dinge sind ? Die Versicherung weiß, was wem gehört, was bei dem Bruch entwendet wurde, und wir wissen auch, was in welcher Summe ersetzt wurde.Nur wie kommt er jetzt an seinen Anteil ?
Soll er meine Th anschreiben und ihr seine Sachen auch auflisten und sein Geld verlangen, was ich ihn ja sonst wenn gegeben hätte ?
Wer kann helfen ?
Nun noch was zu mir !Meine Sachen sind weg ! Ausser was ich denke hier gelesen zu haben mein Ehering, der mitgestohlen wurde. Diese Summe denke ich kann ich von der Th. zurück verlangen, was die Versicherung erstattet hat oder ?


Einen schönen Abend und Gruß Hannes
« Letzte Änderung: 01. März 2011, 22:53:49 von Hannes » Gespeichert
Hannes
Jungspund
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« Antworten #1 am: 02. März 2011, 10:37:21 »

Guten Morgen Ins Forum !


Hat keiner einen Ratschlag was man in der Sache tun kann ?javascript:void(0);


Gruß Hannes
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tomwr
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« Antworten #2 am: 02. März 2011, 19:32:44 »

Da nun die Hausratsversichrungsleistung an meine TH ging, weil es ja zur Masse gehört, habe ich eine Frage .
Wie sollen wir uns verhalten oder was sollen wir tun , wenn in der Leistung Dinge bezahlt wurden , die bei dem Wohnungseinbruch mitgeraubt wurden, die aber nicht mir gehörten, sondern einem guten Freund und das dann auch noch persönliche Dinge sind ? Die Versicherung weiß, was wem gehört, was bei dem Bruch entwendet wurde, und wir wissen auch, was in welcher Summe ersetzt wurde.Nur wie kommt er jetzt an seinen Anteil ?
Soll er meine Th anschreiben und ihr seine Sachen auch auflisten und sein Geld verlangen, was ich ihn ja sonst wenn gegeben hätte ?

Ja er soll sich am Besten an den TH wenden und die Herausgabe der anteiligen Zahlung verlangen. Generell ist es so, dass der TH die Versicherungsleistung eingezogen hat zur Insolvenzmasse. Dadurch wird aber der Anspruch des guten Freundes zu einer Masseforderung, die der TH an ihn herauszugeben hat. Er muss sich ggü. dem TH als Massegläubiger ausweisen, ggf. auch Belege vorlegen über den damaligen Kauf der betreffenden Gegenstände. Schließlich könnte ja jeder behaupten, das gehöre nicht ihm sondern einem Freund.
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paps
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« Antworten #3 am: 02. März 2011, 20:56:29 »

Ich weiss jetzt nicht, ob bereits diskutiert, aber Ersatzansprüche für unpfändbare Gegenstände (Hausrat)
dürften nicht zur Masse gehören.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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