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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:07:02 *
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Autor Thema: Insolvenz und heirat?s  (Gelesen 1085 mal)
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Lenyasmama
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« am: 26. April 2010, 06:42:59 »

vielleicht kann mir ja hier jemand helfen? mein insolvenz endet 2013, bis vor zwei jahren habe ich mit meiner tochter alleine gelebt und hatte eine sogenannte nullrunde da ich wegen meinem einkommen nichts zahlen mußte. mittlerweile lebe ich mit meinem freund zusammen, iv weiß bescheid. nun haben wir vor zu heiraten, wie sieht es aus nach der heirat, wierd das gehalt von meinem mann mit zu meinem gerechnet trotz einer gütertrennung? oder wie läuft das ab? ich bedanke mich schonmal im vorraus
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daMichi
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« Antworten #1 am: 26. April 2010, 10:28:34 »

Nein, das Gehalt von Deinem Ehemann wird nicht mitgerechnet.
Das sind Deine Schulden und nicht Eure.

Ich habe 1 Monat nach Eröffnung geheiratet. Bei mir wird aber meine Frau nicht als unterhaltsberechtigte Person mit einbezogen, da sie laut IV mit 600,- Netto selbst für Ihren Unterhalt inkl. Sohn sorgen kann.  gruebel

daMichi
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Lenyasmama
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« Antworten #2 am: 26. April 2010, 10:32:52 »

 erst einmal vielen dank für die antwort. ich dachte immer das dann beide nettolöhne zusammen gerechnet werden, und davon dann das geld  (laut pfändungstabelle)gefändet wird
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Lenyasmama
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« Antworten #3 am: 26. April 2010, 10:46:30 »

weil mittlerweile habe ich ja einkommen
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makro
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« Antworten #4 am: 26. April 2010, 11:33:38 »

Nein!

1. man benötigt keine Gütertrennung, das ist etwas für nach der Ehe bei einer Scheidung!

2. Es wird nichts zusammengerechnet!

Eine Insolvenz bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen und nicht auf ein Ehepaar!!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. April 2010, 11:33:38 »



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Lenyasmama
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« Antworten #5 am: 26. April 2010, 20:01:59 »

ja aber dann habe ich doch quasi mehr geld wie mir laut liste zusteht oder?? wenn das nettogehallt von meinem mann nicht berechnet wird
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makro
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« Antworten #6 am: 27. April 2010, 00:24:49 »

ja aber dann habe ich doch quasi mehr geld wie mir laut liste zusteht oder?? wenn das nettogehallt von meinem mann nicht berechnet wird

Was ist daran so unverständlich? Eine Insolvenz bezieht sich auf eine Person! Das Einkommen ihres Mannes wird nicht gepfändet oder zusammengerechnet mit ihrem! Wieso haben Sie mehr Geld? Verbraucht ihr Mann keines? Wenn ihr Mann kein Geld verdienen würde, dann würde er als unterhaltsberechtigte Person bei Ihnen angerechnet werden und somit würde die Freigrenze höher sein.

Glauben Sie es oder lassen Sie es sein!
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Lenyasmama
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« Antworten #7 am: 27. April 2010, 05:58:05 »

ich habe gedacht ein forum ist dafür da um fragen zu stellen?? aber scheinbar doch irgendwie nicht.. was daran so schwer ist kann ich sagen, das man von irgendwelchen leuten immer irgendwelche schauergeschichten hört!!!! deshalb habe ich mich hier angemeldet.
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muffinko
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« Antworten #8 am: 27. April 2010, 15:54:14 »

Schau doch mal in meine Tread, evtl. wirst du damit etwas schlauer question

Mein Insolvenzwachmann sagte, daß wenn der Ehepartner selbst über ein Einkommen verfügt, daß er für seinen Unterhalt selbst Sorge tragen kann und so nicht als unterhaltspflichtige Person zählt. Die Pfändungstabelle sagt etwas Anderes. Hierfür gilt dann so ein "§815", der muss aber durch die Gläubiger bzw. dem Insolvenzberater bei Gericht gestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist und das Gericht nicht entschieden hat, sollte meines Wissen der Eheparter, egal welches Einkommen, als unterhaltspflichtige Person gelten.
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makro
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« Antworten #9 am: 27. April 2010, 17:02:57 »

@muffinko

die Frage war eine andere!

Lenyasmama hatte gefragt ob das gehalt welches der Ehemann verdient mit zur Pfändung herangezogen wird, dem ist aber nicht so!
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muffinko
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« Antworten #10 am: 27. April 2010, 19:53:31 »

Ok, sorry! cry

Ich habe gedacht, da Sie ja nun selbst ein Einkommen hat, dass Sie Ihren Mann als unterhaltspflichtige Person lt. Tabelle berücksichtigt und Sie deshalb mehr Geld zur Verfügung hat, bis dann wieder das Gericht entscheidet, dass der Ehemann dann doch nicht zu berücksichtigen sei. gruebel
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paps
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« Antworten #11 am: 28. April 2010, 21:20:30 »

So sollte es auch sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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