Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:07:36 *
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Autor Thema: Insolvenz und neue Zähne  (Gelesen 1353 mal)
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dari75
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« am: 20. Januar 2008, 19:33:04 »

Hallo

Frage

Meine Insolvenz ist seit 2 Jahre angemeldet !
Ich brauche jetzt dringend 10 neue Zähne!
Mir müßen einige Zähne entfernt werden, das ich weiterhin essen kann,brauche ich natürlich neue Zähne


Natürlich, Ich bekomme nirgendwo ein Kredit, Und eine monatliche feste rate für neue zähne kann ich mir auch nicht leisten, Weil ich im monat nur ca. 500 euro zum Leben habe!
Bin berufstätig hab aber troztem nur 500 zum Leben.
Treuhänder und Krankenkasse können mir auch nicht weiter helfen.. angry aber wer dann bitte sad
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2008, 11:52:22 »

wie sollte denn der Treuhänder auch helfen können ? Es wird doch sicherlich nichts vom Lohn gepfändet, da der weit unter der Pfändungsfreigrenze liegt, oder ?

Haben Sie ggf. Anspruch auf erg. Sozialleistungen (SGB II) ?

 
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Mandarin
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« Antworten #2 am: 21. Januar 2008, 11:58:13 »

Hallo Dari,

diese Frage wurde schon das ein oder andere mal im Forum gestellt. Um an diese Antworten zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten.

1. Oben links ist Lupe, daneben ein Eingabefeld und daneben ein Suchen Button.

2. Sie finden unten die ersten Links zu den einzelnen Topics die das Suchergebnis "Zähne"  liefert.

Frage: Für einen Zahnarzt ist es immer sehr wichtig und dringend eine "Grundsanierung" durchzuziehen (Klingelt ja in seiner Kasse). Wenn Sie das selber realistisch einschätzen (Essen möglich, Schmerzen etc), müssen dann zwingend alle zehn Zähne auf einmal gemacht werden?
Da ja neben der finanz. Belastung das auch ein ganz schöner Stiefel für die Kauleiste ist...10 v 32

Gruß M:)


http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Neue-Zahnarztkosten-hiiilfe--1805.html

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Heil-und-Kostenplan-Zahnarzt-Neue-Zaehne-sind-nicht-bezahlbar--1088.html



  
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2008, 12:38:12 »

Arbeitest Du und führst pfändbare Beträge ab?

Wenn ja, dann könntest Du einen Antrag beim Insolvenzgericht stellen.

Schildere Deinen Sachverhalt und bitte um den Betrag (oder einen Teil) aus den gepfändeten Beträgen.

Das Gericht prüft dann den Sachverhalt und gibt ggf. (das)Geld frei und der TH überweist es Dir.

Ich hatte kürzlich auch ein Anliegen (habe es noch immer, da bei mir leider noch nicht genug  "Masse" da ist) und mein Rechtspfleger
vom Gericht hat mir diesen Vorschlag selbst unterbreitet.

Nach Rücksprache mit meiner IV (TH) sind wir so verblieben, dass sie mir die benötigte Summe gibt, sowie Geld auf das Treuhandkonto fliesst (bei mir steht eine größere Summe an die in den nächsten Wochen/Monaten eingehen wird.)

Ich weiss leider nicht genau wie sich diese "Freigabe" nennt, kann aber gerne nochmal nachschauen ob ich in meinem Schriftverkehr etwas Verbindliches dazu finde.

Ansonsten einfach mal beim Insogericht und Deinem zuständigen Rechtspfleger nachfragen.

lg
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2008, 13:37:49 »

Anträge (bspw. nach § 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages) machen nur Sinn,
wenn es überhaupt ein pfändbares Einkommen (sprich an Masse) gibt.

Zitat: "... Weil ich im monat nur ca. 500 euro zum Leben habe ... Bin berufstätig hab aber troztem nur 500 zum Leben ..."



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« Antworten #4 am: 21. Januar 2008, 13:37:49 »



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Lutzk
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« Antworten #5 am: 21. Januar 2008, 14:24:24 »

Ich gehe davon aus, dass ein Versicherungsschutz vorliegt, dass also ein Teil der Behandlung von der Kasse getragen werden wird. Der dann noch darüber hinausgehende Teil müsste   mit den noch zur Verfügung stehenden Institutionen verhandelt werden, wie z.B. die Freigabe eines eventuell derzeit bestehenden Pfändungsbetrages durch das Insolvenzgericht, wie schon vorher angesprochen. Auch den Versuch über die Sozialgesetztgebung einen Betrag zu erhalten würde ich mit einbeziehen. Letztendlich könnte eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zahnarzt, deren Raten natürlich so angemessen sein müssen, dass tatsächlich während der Wohlverhaltensphase gezahlt werden kann (aus dem pfändfreien Betrag) zu erörtern, ratsam sein. Diese Möglichkeit sollte allerdings nur dann aufgenommen werden, wenn die Indikation des Arztes, d.h. die Verordnung des Arztes nichts anderes zulässt, als die von  ihnen vorgetragene Erneuerung des Ganzen. Die Übernahme der Eigenkosten durch die Sozialbehörde steht für mich im Vordergrund. Hier ist natürlich der persönliche Einsatz angezeigt.
 


 

 
« Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 14:27:59 von Lutzk » Gespeichert

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« Antworten #6 am: 21. Januar 2008, 14:44:29 »

Anträge (bspw. nach § 850f ZPO - Änderung des unpfändbaren Betrages) machen nur Sinn,
wenn es überhaupt ein pfändbares Einkommen (sprich an Masse) gibt.

Zitat: "... Weil ich im monat nur ca. 500 euro zum Leben habe ... Bin berufstätig hab aber troztem nur 500 zum Leben ..."

Den 850 ZPO meinte ich auch nicht.

Aber hast Recht, bei nur 500 Eu ist vermutlich nichts aufgelaufen, und selbst wenn es vorher mehr war dürfte es nicht reichen.

Habe gerade nochmal in meinen Schriftverkehr geguckt und ich habe das formlos beantragt.
Bezogen auf das geführte Telefonat.

Aber in daris Fall führt der Weg wie Du schon erwähntest wohl eher SGB Wege
Da kenn ich mich nun so gar nicht aus :-)

lg
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« Antworten #7 am: 21. Januar 2008, 15:56:13 »

Danke euch

Es ist so!

Ich arbeite schon, meine Netto liegt bei ca. 1.600
Aber jeden Monate wird mir automatisch von meinem Lohn 450 Euro gepfändet !
Also bleibt mir 1.150 jeden monat.
Davon geht nur für die miete und Strom 540 Euro
Mir bleibt nichtmal 500 Euro zum Leben im Monat.
Davon kann ich schlecht meine neue zähne finanzieren,und raten zahlung  nono kann ich mir nicht leisten von diese 500 euro .
Außerdem wie lange sollte diese Ratenzahlung geht..... 10 Jahre lang? mad2


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« Antworten #8 am: 21. Januar 2008, 16:17:59 »

Hallo, in jedem Fall sollten Sie ihre Fragen überall dort stellen, wo man ihnen die Möglichkeit dazu  gibt. Ohne Frage keine  Antwort. Getrauen Sie sich, so manchem Frager ist dann doch geholfen worden.  Alles Gute
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« Antworten #9 am: 24. Januar 2008, 23:52:26 »

Hallo!
Hatte (leider) auch das Vergnügen, einigen Zähne gemacht bekommen zu müssen. Habe das fragwürdige "Glück", ein Härtefall zu sein und 100 % von der Kasse zu bekommen. DAs Problem ist aber, diese 100 % bekomme ich nur wenn ALLE Zähne die im argen liegen saniert werden. Das weitere Problem ist allerdings, daß diese 100 % gar nicht ausreicehn. Da stand dann ein Betrag von 2000 € tatsächlichen Kosten von ca. 4500 € gegenüber. Da konnte ich dann gar nichts machen lassen. Und das scheint ja auch so gewünscht! Wo soll das noch hingehen?
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« Antworten #10 am: 25. Januar 2008, 10:52:36 »

Hallo, in jedem Fall war das doch schon mal eine Grundlage für Verhandlungen mit deinem Zahnarzt.










« Letzte Änderung: 25. Januar 2008, 10:55:02 von Lutzk » Gespeichert

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