Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 19:07
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:07:58 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz und zahnersatz  (Gelesen 1482 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
teute
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 123

Danke
-von Ihnen: 22
-an Sie: 4


« am: 29. August 2009, 17:21:56 »

hallo

bin in der Pi seit juli 09.

ich müsste eigentlich meine zähne machen lassen,was aber von dem pfändungsfreien
einkommen sich aber nicht realisieren lässt.

werden ja schnell 1000 und mehr euros fällig.
damit meine ich ich aber nicht eine luxussanierung.
sondern ganz normale regelleistung.

gibt es dafür möglichkeiten den pfändungsfreien betrag höher zu setzen
oder ähnliches.
wer hat denn schon da erfahrungen gesammelt.
danke im voraus.
teute
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 29. August 2009, 23:20:00 »

Irgendwie hatenn wir das schon mal.
Wie hoch ist denn der pfändbare Betrag?

Würde eine Heraufsetzung überhaupt etwas bringen?
Wenn nein, was würden Sie ohne Pfändung tun?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
teute
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 123

Danke
-von Ihnen: 22
-an Sie: 4


« Antworten #2 am: 30. August 2009, 07:43:40 »

pfändbarer betrag 245 euro.
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 30. August 2009, 11:48:25 »

Hallo,

Sie werden, sofern es sich nicht um Dinge handelt, die unbedingt zur Erhaltung der Gesundheit notwendig sind, mit einen Antrag auf Erhöhung des
nicht pfändbaren Betrages keinen Erfolg haben. Dennoch kann man es mal versuchen, der Antrag ist bei Gericht zu stellen.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.231 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz