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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 08. Januar 2009, 02:37:52 *
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Autor Thema: Insolvenz vom Finanzamt beantragt...  (Gelesen 741 mal)
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weiß was
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« am: 27. November 2005, 08:43:00 »

Hallo,
wenn bei einem selbständigen Arzt die Insolvenz vom Finanzamt
beantragt wurde und dieser nun aber selbst den IV-Antrag stellen will (wegen der Restschuldbefreiung) wie läuft das dann ab?

Liebe Grüsse
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jafern
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« Antworten #1 am: 30. November 2005, 23:50:00 »

Hallo,

wenn die Selbständigkeit noch besteht, gilt automatisch und aller Wahrscheinlichkeit nach das Regelinsolvenzverfahren. Hier sind beide Seiten antragsberechtigt: der Schuldner wie auch der / die Gläubiger. Das hat jedoch keinen Einfluß auf die Erteilung / Verweigerung der Restschuldbefreiung.

Allerdings gibt es bei Ärzten in der Insolvenz spezielle Probleme, z. B. \"Insolvenzbeschlag der Einkünfte des Arztes und Abtretungen an die Kassenärztliche Vereinigung\" - weitere Infos hier...

Gruß
jafern
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Ich nutze die Logic Cash Card und spare somit bares Geld bei meinen Einkäufen! thumbup Egal was und wo, online oder bei meinem Händler um die Ecke; ich lege sie einfach bei den mittlerweile über 30.000 beteiligten Firmen an der Kasse vor und erhalte sofort Preisnachlässe von bis zu 30%! Auch alle anderen Leistungen, die man kostenlos dazubekommt, wie SMS, Klingeltöne, eigene Homepage, usw., sind klasse! Die Kosten für die Karte hatte ich übrigens schon nach wenigen Wochen wieder raus! Ist Dein Händler eventuell auch schon dabei... wink
Hier gibt es weitere Infos!
Gast
weiß was
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« Antworten #2 am: 01. Dezember 2005, 06:21:00 »

Hallo jafern,

vielen Dank für die Antwort :-)
Genau dein geschildertes \"Problem\" stellt sich bei mir:
Die Bank \"rückt\"  die KZV Gelder nicht raus!!!

So jetzt droht der Insolvenzverwalter: ich solle bis nächtste Woche einen \"Invenstor\" finden oder die Prxis wird geschlossen!!! fünf
ANgestellte verlieren ihren Job u. die Masse wir veräußert!

Das kanns doch nicht gewesen sein nach fast 30 Jahren als Selbständiger.....???

Wer weiß Rat?

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ThoFa
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« Antworten #3 am: 09. Dezember 2005, 20:24:00 »

Hallo,

argh Sie müssen unbedingt einen eigenen Antrag hinterher schieben, ansonsten ist es Essig mit der RSB. Der Insolvenzverwalter kann die Praxis nicht schließen, dazu ist er gar nicht berechtigt.

Begeben Sie sich unbedingt und schnellstmöglich in Beratung.

MfG

ThoFa

[ Diese Nachricht wurde editiert von : ThoFa on 11-12-2005 18:58 ]
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 09. Dezember 2005, 20:24:00 »


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