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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:09:10 *
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Autor Thema: Insolvenz vom Vermieter  (Gelesen 357 mal)
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sg67
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« am: 26. Mai 2011, 12:28:19 »

Hallo an alle,

vor 3 Jahren bin ich in ein Haus eingezogen, wir haben ein Mietkaufvertrag abgeschlossen. Notar haben wir nicht weil Eigentümer sich geweigert hat. Letztes Jahr ist er in Insolvenz gegangen das Haus ist ZV.
Meine Fragen: Muß ich jemand reinlassen zur Besichtigung für Gutachten?
              Was passiert mit dem Haus wenn ich drin bleibe, es nicht versteigert wird?
              Wem gehört es wenn ich die Bankschulden abzahle so wie es jetzt läuft?

Über Tipps würde ich mich freuen

Gruß SG
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 26. Mai 2011, 15:09:37 »

Reinlassen muss man niemanden, dazu kann einen keiner zwingen.

Das Mietverhältnis bleibt zunächst unangetastet, der spätere Eigentümer kann möglicherweise Eigenbedarf geltend machen und kündigen.

Wenn Sie die Kredite bei der Bank abzahlen gehört das Haus weiterhin dem jetzigen Eigentümer, denn Sie haben nicht notariell gekauft.

Wenn Sie das Haus ohnehin kaufen wollen reden Sie mal mit Ihrer Bank, ob es vielleicht möglich ist, das Haus in der ZV zu kaufen.
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Es grüßt der Alte
Insokalle
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« Antworten #2 am: 26. Mai 2011, 19:59:00 »

Es gibt Besichtigungsrechte des Eigentümers bzw. Insolvenzverwalters. Ich hatte dazu schon mal was geschrieben. Also Termin absprechen und reinlassen.
Das soll aber das geringste Problem sein.

Man müsste den Vertrag kennen. Aber normalerweise ist der Mietkaufvertrag insgesamt wegen fehlender notarieller Beurkundung nichtig. Hat das denn bisher niemand geprüft?
Sie zahlen seit über einem Jahr überhöhte Raten an eine Bank. Das verstehe ich nicht. An was für eine Bank, was für Bankschulden? Normal zahlt man die Mietkaufraten an den Eigentümer/Verkäufer. Will der IV die Mieten nicht einziehen?

Ich denke, Sie sollten sich mal richtig beraten lassen.
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sg67
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« Antworten #3 am: 27. Mai 2011, 13:27:58 »

Der Vertrag wurde von IV für nichtig erklärt. Die Zahlungen von mir gehen an die Pfandbriefbank auf Anweisung vom AG.
Wegen reinlassen es gehört dem IV nicht mehr, hab in einem anderem Forum gelesen wenn das Haus vom IV freigegeben wurde braucht man keinen reinlassen war eine Antwort vom RA.
« Letzte Änderung: 27. Mai 2011, 13:35:08 von sg67 » Gespeichert
Feuerwald
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WWW
« Antworten #4 am: 27. Mai 2011, 21:38:22 »

Wie schön dass es so viele Foren gibt in den alle Welt was schreibt.

Um eine vernünftige Antwort erhalten zu könne, sollte die Sachlage auch präzise vorgebracht werden.

Ich fasse mal meine Mutmaßungen zusammen:

Es gibt einen Mietkaufvertrag für eine Immobilie, der offenbar nichtig ist.
Es gibt eine Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Immobilie
Es gibt einen Pfändungsbeschluss vom Amtsgericht für Miete zu Gunsten der Pfandbriefbank
Die Pfandbriefbank betreibt die Zwangsvollstreckung.

Ergebnis:

Sie haben durch ihre Zahlungen kein Eigentum erworben und Sie werden kein Eigentum erwerben, auch wenn Sie noch 10 Jahre an die Pfandbriefbank bezahlen.

Reinlassen müssen Sie den Insolvenzverwalter nicht, wenn dieser die Immobilie aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben hat. Der wird auch nicht mehr kommen, wozu auch?

Es wird jedoch die Zwangsvollstreckung betreiben. Deshalb ist Gutachten zu erstellen. Und dieser  Gutachter möchte schon gerne mal „rein“ kommen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Mai 2011, 21:38:22 »



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