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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:09:20 *
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Autor Thema: Insolvenz vorbeugend beantragen? 5 Fragen...  (Gelesen 2072 mal)
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RalfO


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« am: 26. April 2007, 12:26:16 »

Folgende Situation:

Ich bin 38 Jahre alt, verheiratet (Frau hat z.Zt. kein Einkommen), habe eine Firma (Einzelunternehmen), die anfangs gut gelaufen ist und nun seit etwa einem Jahr keinen Umsatz mehr bringt. Einkommen ist also seit gut einem Jahr gleich Null! Schulden sind noch keine da.

Den Lebensunterhalt und alle anfallenden Kosten (insgesamt ca. 2000 EUR/ Monat) bestreite ich zur Zeit noch von meinen Rücklagen, die allerdings in gut 2 Monaten aufgebraucht sein werden.

Das Schlimme ist, dass das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung nun Fehler bei der Rechnungsausstellung entdeckt hat, und es ist sehr wahrscheinlich, dass in Kürze eine Umsatzsteuernachzahlung von rund 50.000 EUR fällig sein wird. (Dies kann ich meinem Steuerberater verdanken, der mir damals mündlich bestätigt hat, dass die Rechnungsstellung so ihre Richtigkeit hat)

1. Frage: Soll ich nun zum jetzigen Zeitpunkt – quasi vorbeugend – am besten schon eine Insolvenz anmelden, bzw. eine Eidesstattliche Versicherung abgeben (oder ist das dasselbe?), da abzusehen ist, dass ich in Kürze keine Rechnungen mehr zahlen kann, geschweige denn, die Forderung des Finanzamts erfüllen kann?

Das noch vorhandene Geld würde ich dann vom Konto abheben und auf Seite legen, damit ich nicht ganz mittellos dastehe...

Weiterhin habe ich noch diverse Wirtschaftsgüter im Wert von ca. 20.000 EUR (Auto, Computer, Hifi-Anlage etc.).

2. Frage: Kann ich diese im Rahmen einer Sicherungsübereignung komplett an meine Eltern überschreiben (die mir damals, als ich meine Firma gründete, ohne Sicherheiten ein Privatdarlehen gewährt haben) und so vor einer Pfändung schützen???

3. Frage: Was ist mit den laufenden Zahlungen (Miete, etc.), bei einer Insolvenz – können diese meine Eltern für mich weiter bezahlen?

Es ist nicht abzusehen, dass ich in der nächsten Zeit mit meiner Firma neuen Umsatz erziele.
Ich habe aber ein vielversprechendes neues Konzept, das mir frühestens in etwa einem Jahr wieder Verdienst mit meiner Firma bringen wird.

4. Frage: Muss ich meine Firma bei Insolvenz oder EV überhaupt abmelden oder kann ich weitermachen?

5. Frage: Was sind die Folgen einer Insolvenz/ EV? Kann man dann gar kein eigenes Konto mehr eröffnen, bzw. Kaufverträge eingehen?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand einige Ratschläge geben kann. Ansonsten, wo oder an wen kann ich mich in dieser Sache noch wenden?

Vielen Dank im voraus und viele Grüße,

Ralf
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« Antworten #1 am: 26. April 2007, 17:04:49 »

Hallo,

Sie sollten sich schnellstmöglich in Beratung begeben, da doch einige Sachen zu klären sind. Daher hier nur kurz zu den Fragen:

Grundsätzlich ist die drohende Insolvenz ein Insolvenzgrund, in Ihrem Fall sollten Sie aber abwarten, bis sie die genaue Summe wissen. Was kann man den bei der Rechnungsstellung falsch machen, dass eine solche Horrosumme herauskommt ?

Im Prinzip ist es nie schlecht Geld in der Kasse zu haben, auf einen Konto verschimmelt das immer so schnell. ;)
 
Ein Darlehen, welches nachweislich geflossen ist, wird auch im privaten Kreis immer mehr nur gegeben, wenn es dafür auch Sicherheiten gibt. ;)

Wer die Miete für Sie zahlt ist vollkommen egal, Ihr Vermieter wird aber von der InsO informiert.

Die EV ist lediglich eine Einzelvollstreckungsmaßnahmen, die Gläubiger erfahren so, welches Vermögen noch vorhanden ist und wo sie vollstrecken können. bei der Insolvenz geht es um die Regulierung der Verbindlichkeiten und es ist eine Gesamtvollstreckungsmaßnahme. Damit verhindert man, dass einzelne Gläubiger sich einen Sondervorteil verschaffen. Der schöne Nebeneffekt ist, dass am Ende der sehcs Jahre die Restschuldbefreiung steht, sofern man nichts falsch gemacht hat.

Als Insolaner ist man nicht von geschägten des täglichen Alltags ausgeschlossen, aber einige Dinge sind tatsächlich etwas schwere zu bewerkstelligen.

MfG

ThoFa

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RalfO


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« Antworten #2 am: 26. April 2007, 22:03:04 »


Hallo ThoFa,

vielen Dank für Ihre freundliche Antwort!

Zitat
Sie sollten sich schnellstmöglich in Beratung begeben...

Muss es da ein Fachanwalt, bzw. Unternehmensberatung sein, oder reicht auch eine Schuldnerberatung (ersteres kostet ja wieder Unsummen).

Das mit der fehlerhaften Rechnungsstellung ist eine komplizierte Sache... habe die Rechnungen quasi als Inkassoservice im Namen von Subunternehmern ausgestellt, und nun wird es vom Finanzamt so dargestellt, dass ich deren Umsatzsteuer voll tragen muss, da diese sie nicht abgeführt haben, obwohl vertraglich darauf hingewiesen...  :(

Zitat
Ein Darlehen, welches nachweislich geflossen ist, wird auch im privaten Kreis immer mehr nur gegeben, wenn es dafür auch Sicherheiten gibt.

Auch wenn das Darlehen vor ca. 10 Jahren gewährt wurde und die vorhandenen Wirtschaftsgüter, die nun als Sicherheit übereignet werden sollen, erst seit ca. 1 Jahr in meinem Besitz sind?

Die Frage ist auch, ob das dann nicht als unzulässige Vermögensumschichtung/ Eigentumsübertragung beanstandet wird, da innerhalb der Familie...  ???

Grüße,
Ralf
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« Antworten #3 am: 27. April 2007, 00:51:59 »

Hallo,

ich wäre ein schlechter Verkäufer, wenn ich jetzt schreiben würde, dass öffentliche Schuldnerberatungen auch reichen.  ;D Aber da ich von denen i.d.R. nichts halte, kann ich ruhigen Gewissen sagen: Nein, die taugen nicht. Wieso einen Anwalt ? Haben Sie ein juristisches oder ein wirtschaftliches Problem ? Eben, ein wirtschaftliches also ist eine Unternehmensberatung, die sich auf Insolvenzen spezialisiert haben, genau das richtig.  8)

MfG

ThoFa

P.S.: Man sollte nicht kurz vor Schluss anfangen geizig zu werden, denn Geiz ist nicht immer geil, besonders nicht dann wenn man sein Leben für die nächsten sechs Jahre in eine bestimmte Bahn bringen möchte.
« Letzte Änderung: 27. April 2007, 00:53:58 von ThoFa » Gespeichert

RalfO


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« Antworten #4 am: 27. April 2007, 11:00:05 »

Im Hinblick auf die Problematik mit der angeblich fehlerhaften Rechnung, sowie die augenscheinlich falsche Beratung durch den Steuerberater, könnte man fast doch von einem juristischen Problem sprechen...

Also Unternehmensberater und Fachanwalt... mann, das wird ja wieder teuer  :(

Grüße,
Ralf
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« Antworten #4 am: 27. April 2007, 11:00:05 »



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« Antworten #5 am: 27. April 2007, 14:49:44 »

Hallo,

Sie brauchen nicht "und" sondern "oder". Wenn Sie gegen den Steuerberater vorgehen möchten (Chancen dürften sehr gering sein) und Sie damit durchkommen, brauchen Sie keine Insolvenz mehr. Oder aber Sie gehen gleich in die Insolvenz, dann brauchen Sie keinen Fachanwalt mehr.

MfG

ThoFa
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