Grundsätzlich hat der TH recht.
Bis zur Entscheidung über die RSB gehen die pfändbaren Beträge auf das Anderkonto.
Verbleiben danach noch Verfahrenskosten, sind diese nach Entnahme der IV/TH-Gebüren aus der vorhandenen masse zu zahlen.
Stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Insolvenzgrundes, dann bedarf es keiner RSB-Entscheidung.
Allerdings sind dann die nicht bezahlten GL noch irgendwie auszuzahlen.
Zur Arge:
Der Leistungsbezug endet durch Arbeitsaufnahme. Sie sind nicht verpflichtet, den Arbeitsvertrag vorzulegen.
Möglich wäre, denn Leistungsbezug durch Nichterfüllung von Auflagen zu beenden.
Allerdings muss ihnen dann klar sein, dass bei einem möglichen späteren erneuten Antrag Probleme auf sie zukommen könnten.
Die ARGE meldet von sich aus aber nicht die Aufhebung des Leistungsbezuges.
Danke paps, das hilft mir enorm weiter!!!
(1) Verfahrenskosten, Gerichtskosten und TH-Kosten sind vollständig gedeckt, der TH hat mir gesagt, dass er trotz beantragter Stundung der Kosten meine eingezahlten Pfändungsbeträge zuerst dazu verwendet hat, sämtliche Gebühren zu decken, d.h. Gericht und TH sind schon längst bezahlt und der Rest an die Gläubiger ausgeschüttet.
(2) was bedeutet das, verstehe ich nicht: "Allerdings sind dann die nicht bezahlten GL noch irgendwie auszuzahlen."
=> ich bezahle ja die restlichen 7.500 € = 100% der Restforderung an den TH. Er schüttet dieses Geld an die Gläubiger aus. Wie kann es dann passieren, dass wenn ich deinen Rat befolge: "Stellen Sie einen Antrag auf Aufhebung des Verfahrens wegen Wegfall des Insolvenzgrundes" TROTZDEM "nicht bezahlte Gläubiger" auftauchen können? Es werden doch alle Gläubiger bezahlt indem der TH die 7.500 € = 100% Restschuld an alle verteilt.
(3) bzgl. "Allerdings muss ihnen dann klar sein, dass bei einem möglichen späteren erneuten Antrag Probleme auf sie zukommen könnten." => das ist mir klar, aber an dem Tag, wo ich hier endgültig für immer weggehe, dann ist das eine wirklich 100% Entscheidung und ich werde mir so oder so keine Hintertür offen lassen, jemals hierher zurückzukommen und wieder Hartz 4 beantragen. Außerdem hätte ich im Ausland nach 6 Monaten Arbeit eh Anspruch auf ein minimales "Sozialgeld", zumindest ist das in Spanien, Italien, Frankreich und Portugal so.