Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Sonntag, 27. Mai 2012 19:15
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 27. Mai 2012, 19:15:06 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Insolvenz wegen Selbständigkeit, wie?  (Gelesen 772 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
steba
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 27. August 2007, 11:34:21 »

Hallo,

aufgrund vieler aus heutiger Sicht nicht mehr wirklich nachvollziehbarer Entscheidungen ist nun die Zahlungsunfähigkeit mehr als erreicht.
Es handelt sich um eine GbR mit zwei Gesellschaftern welche beide finziell exakt gleichgestellt sind, da es sich um Ehepartner ohne Gütertrennung handelt.  Beid ehaben bereits vor kurzem die EV abgegeben.
Rahmen: 2 Erwachsene, 2 Kinder, 1x KFZ (KP 700,-), 1xKFZ (KP 8. 000,-, Eigentum Schwiegereltern, Zulassung Ehefrau), Mietshaus (800,-/monatlich), übliche Versicherungen.
Die Verpflichtungen belaufen sich derzeit fest über ca.  45. 000,- und monatlich über ca.  1. 900,- EUR.  Das erzielte Einkommen der letzten Monate liegt bei ca.  1. 600,- EUR. 
Es gelingt leider nicht, das erzielbare Einkommen zu erhöhen, die monatlichen Ausgaben (können) sollen auch nicht reduziert werden.

Die Firma könnte an einen neuen Inhaber "abgegeben" werden, es würde eine weitere Betreuung der vorhandenen Kunden stattfinden.  Evtl.  könnte zu entsprechend optimierten Methoden eine Einstellung für mich passieren, das Einkommen für mich läge dann noch immer bei 1. 600,-EUR.
Durch eine Insolvenz würde sich aber die Summe der monatlichen Ausgaben reduzieren, und es würden sich die festen 45. 000,- erledigen.

Ich habe mal von einem verkürztem Verfahren gehört, wenn die Insolvenz aufgrung oder aus einer Selbständigkeit beatragt wird. 
Nun meine eigentliche Frage:  Gibt es diese Möglichkeit? Stimmt es, dass die WVP dannj nur 3 Jahre beträgt? Wer hat Informationen für mich?

Danke und Gruß,

steba

Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 27. August 2007, 13:24:11 »

Hallo steba

Nein, eine solche Verkürzung gibt es (noch) nicht.
Man kann auch im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren
eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Gruss
Feuerwald
Gespeichert

ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #2 am: 27. August 2007, 16:20:02 »

Hallo,

wie soll das funktionieren ? Wenn die GbR jetzt schon nur 1.600,00 € Einkommen abwirft, wie soll sie dann 1.600,00 € zzgl. Sozialversicherungsabgaben zzgl. Gewinn für den neuen Eigentümer bringen ?

Und was bedeutet 1.600,00 € Einkommen ? Gewinn der GbR ? Gewinn pro Gesellschafter ? Vor oder nach Steuern ?

Wie ist der Geschäftszweck der GbR ? Bei wem sind die Verbindlichkeiten ?

Die beiden Gesellschafter haften nach außen immer zu 100 %, dies hat nichts mit verheiratet zu tun.

MfG

ThoFa

Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2463 Sekunden, mit 30 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz